Das Gebiet des späteren Landkreises gehörte seit dem Dreißigjährigen Krieg zu Schwedisch-Pommern. Ab 1806 kam es in Schwedisch-Pommern zu einer tiefgreifenden Veränderung der Staatsverfassung, zu der auch eine neue territoriale Einteilung gehörte, und zwar in der Folge des Staatsstreichs durch König Gustavs IV. Adolf im Juni 1805. Schwedisch-Pommern wurde 1806 in die vier Ämter (schwedisch: Härade) Bergen, Franzburg, Greifswald und Grimmen gegliedert. Das Amt Grimmen wurde aus dem Gebiet der vormaligen königlichen Ämter Loitz, Grimmen und Tribsees sowie dem adligen Distrikt Loitz-Grimmen-Tribsees gebildet.[1] Amtssitz wurde zunächst Loitz als größte Stadt des Gebietes, in der auch zuvor der Loitzer Amtshauptmann seinen Sitz hatte und wo die adligen Distriktskonvente abgehalten wurden.
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte Preußen zum Norddeutschen Bund und ab dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Der Kreis umfasste 1871 drei Städte, 42 Landgemeinden und 149 selbständige Gutsbezirke.[3] Zum 1. Juli 1874 wurden die ehemaligen Weichbildsteile der Stadt Demmin aus dem Kreis Grimmen in den Kreis Demmin umgegliedert.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Grimmen wie im übrigen Freistaat Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und entweder benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden, z. B. Passow, Trissow, Böken und Groß Zastrow zur Gemeinde Görmin, oder eigene neue Landgemeinden bildeten, z. B. die Gemeinde Jargenow aus den Gutsbezirken Jargenow und Göslow.
Zum 1. Oktober 1932 wurde der Regierungsbezirk Stralsund aufgelöst. Der Kreis Grimmen kam zum Regierungsbezirk Stettin. Er umfasste 1939 die drei Städte Grimmen, Loitz und Tribsees sowie 64 weitere Gemeinden.[4] Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt.
Sowjetische Besatzungszone / Deutsche Demokratische Republik
In der Sowjetischen Besatzungszone bestand der nunmehr Landkreis Grimmen genannte Kreis zunächst unverändert weiter. Am 1. Januar 1949 wechselte die Gemeinde Beestland in den Landkreis Demmin.[5] Bei der Kreisreform von 1950 wechselten die Gemeinden Mesekenhagen mit Frätow und Gristow in den Landkreis Greifswald sowie die Gemeinden Wotenick und Seedorf in den Landkreis Demmin.[6] Eine völlige Neuordnung fand dann am 25. Juli 1952 statt:
Der Kreis Grimmen gliederte sich in Städte, in Landgemeinden und – bis zu deren Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab dem 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Städte und Gemeinden
Stand 1939
Der Kreis Grimmen umfasste 1939 drei Städte und 64 weitere Gemeinden:[4]
Königliches Statistisches Bureau: Die Gemeinden und Gutsbezirke der Provinz Pommern und ihre Bevölkerung. Nach den Urmaterialien der allgemeinen Volkszählung vom 1. December 1871 bearbeitet und zusammengestellt. Berlin 1874, S. 208–215 (Google Books).
Joachim Wächter: Änderungen der Verwaltungsgebiete Vorpommerns seit 1945. In: Bert Becker, Kyra T. Inachin (Hrsg.): Pommern zwischen Zäsur und Kontinuität: 1918, 1933, 1945, 1989. Helms, Schwerin 1999, ISBN 3-931185-50-8, S. 269–281.
Joachim Wächter: Grenzen und Verwaltungsgebiete Schwedisch-Vorpommerns 1806 und ihre weitere Entwicklung. In: Ivo Asmus (Hrsg.): Geographische und historische Beiträge zur Landeskunde Pommerns. Eginhard Wegner zum 80. Geburtstag. Helms, Schwerin 1998, ISBN 3-931185-48-6, S. 281–287.
Gerhard Strübing: Kreis Grimmen, ein Grundriß der Geschichte. Hrsg. Rat des Kreises Grimmen 1989.
↑Friedrich Hermann Sonnenschmidt (Hrsg.): Sammlung der für Neu-Vorpommern und Rügen in den Jahren 1802 bis Schluss 1817 ergangenen Gesetze. Band1. Stralsund 1844, S.288 (Digitalisat – Königlicher Erlass vom 9. Juli 1806).
↑Heinrich Berghaus: Landbuch des Herzogthums Pommern und des Fürstenthums Rügen. IV. Teil, Band I. W. Dietze, Berlin 1866, Territorialgeschichte von Neu-Vorpommern und Rügen, S.1 (Digitalisat).
↑Christian Gottfried Daniel Stein: Handbuch der Geographie und Statistik des preußischen Staats. Vossische Buchhandlung, Berlin 1819, Der Regierungsbezirk Stralsund, S.229 (Digitalisat [abgerufen am 5. Mai 2016]).
↑Königliches Statistisches Bureau (Hrsg.): Mittheilungen des Statistischen Bureau's in Berlin, Band 2. Einwohnerzahlen der Kreise. S.317 (Digitalisat).