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Die Kinder- und Jugendsportschulen (KJS) der DDR waren Spezialschulen für sportlich talentierte Kinder und Jugendliche für ausgewählte Sportarten zur Vorbereitung auf internationale Erfolge. Aus ihnen ging ein Großteil der Teilnehmer an den Olympischen Spielen und anderen internationalen Wettkämpfen, wie z. B. Welt- und Europameisterschaften, hervor. Wer in einer KJS aufgenommen werden wollte, musste einen Sichtungs- und Eignungstest (genannt Einheitliche Sichtung und Auswahl) absolvieren.
Kurz nach der Gründung der DDR hat die politische Führung die Wechselwirkungen zwischen Leistungssport und dem Sport von Kindern und Jugendlichen erkannt und als Grundlage des Leistungssports angesehen. Die Erfahrungen, die der sowjetische Sport mit seinen in den 1930er Jahren eingeführten KJS gemacht hatte, waren die Grundlage für die Einführung der KJS in der DDR.
Der Ministerrat der DDR beschloss auf der Grundlage des Gesetzes vom 8. Februar 1950 über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der Deutschen Demokratischen Republik und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung, ein weitreichendes Programm zur Entwicklung des Sports in der DDR.[1] Bezogen auf den Leistungssport fällte das Zentralkomitee der SED auf seiner 5. Tagung im Jahre 1951 eine politische Entscheidung zur Gründung von Spezialschulen. In diesen sollten talentierten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gegeben werden, sich zu erfolgreichen Leistungssportlern zu entwickeln. Damit waren die Weichen für die Bildung von Kinder- und Jugendsportschulen gestellt. Grundlage für die Entstehung der Sportschulen war ein Beschluss des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (ZK des SED) vom 16. März 1951, wonach für sportbegabte Kinder ab 14 Jahren Jugendsportschulen zu errichten seien. „An diesen wird der allgemeine Schulunterricht durchgeführt, jedoch wird der körperlichen Erziehung ein weitaus breiterer Rahmen eingeräumt“, hieß damals der konkrete Auftrag.
Anordnung über die Einrichtung von Kindersportschulen.
Vom 29. August 1952 Die Körpererziehung ist ein grundlegender Bestandteil der demokratischen Erziehung. Sie trägt entscheidend dazu bei, daß unsere Kinder und Jugendlichen zu körperlich und geistig gesunden Menschen herangebildet werden. Bei der Erziehung der Jugend zu allseitig entwickelten Persönlichkeiten, die fähig und bereit sind, den Sozialismus aufzubauen und die Errungenschaften der Werktätigen bis zum äußersten zu verteidigen, ist der Entwicklung eines qualifizierten Nachwuchses für Körperkultur und Sport besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Zu diesem Zweck werden Kindersportschulen eingerichtet. Sie sollen besonders befähigte Kader für die demokratische Sportbewegung entwickeln und dienen der Forschung auf dem Gebiete der Körpererziehung. Nach dem Besuch der Kindersportschule können sich die Jugendlichen zum Übungsleiter oder zum Leistungssportler qualifizieren.
Im Einvernehmen mit dem Ministerium für Gesundheitswesen und dem Staatlichen Komitee für Körperkultur und Sport wird daher angeordnet:
§ 1 Mit Beginn des Schuljahres 1952/53 sind in folgenden Orten Kindersportschulen einzurichten: 1. Berlin 3. Leipzig 2. Halberstadt 4. Brandenburg (Havel).
§ 2
(1) Die Kindersportschulen sind vollausgebaute Grundschulen, in denen vom 5. Schuljahr an der Unterricht in Körpererziehung eine besondere Förderung erfährt und in verstärktem Umfang von qualifizierten Lehrern für Körpererziehung durchgeführt wird.
(2) Für die Auswahl und Betreuung der Kinder nach ärztlichen Gesichtspunkten werden vom Ministerium für Gesundheitswesen entsprechende Richtlinien herausgegeben.
§ 3
(1) Die Einschulung an den Kindersportschulen erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Vom 5. Schuljahr ab werden die Kinder mehrerer Schulen zusammengefaßt, deren Leistungen dem besonderen Charakter dieser Schule entsprechen.
(2) Der Eintritt in die Kindersportschule ist freiwillig und erfordert das Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
(3) Die Lehrerkonferenz schlägt geeignete Schüler des 4. Schuljahres vor. Die Zulassung erfolgt auf Grund der Gutachten des Sportarztes und des Lehrers für Körpererziehung durch die Abteilung Volksbildung beim Rat des Kreises.
(4) Aus pädagogischen oder ärztlichen Gründen oder auf Antrag des Erziehungsberechtigten kann eine Überweisung an eine andere Schule erfolgen.
§ 4
(1) Mit den Vorbereitungen dieser Schulen werden die Abteilungen für Volksbildung bei den Räten der Kreise unter Anleitung der Abteilungen für Volksbildung und Gesundheitswesen bei den Räten der betreffenden Bezirke beauftragt.
(2) Die Vorbereitungen zur Schaffung der pädagogischen und materiellen Voraussetzungen sind in enger Zusammenarbeit mit den Abteilungen für Volksbildung und Gesundheitswesen in den Städten, dem Kreiskomitee für Körperkultur und Sport und der Kreisleitung der Freien Deutschen Jugend, Abteilung Junge Pioniere und Schulen, zu treffen.
Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.
Berlin, den 29. August 1952 Ministerium für Volksbildung L a a b s Staatssekretär
Herausgeber: Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik.
Um sich am Vorbild der UdSSR zu orientieren, wurde eine Informationsreise durchgeführt. Bei den Olympischen Spielen 1952 in Helsinki kam eine Mehrzahl der erfolgreichen sowjetischen Teilnehmer aus den KJS des Landes. Positive und negative Momente abwägend entschied man sich dafür, in der DDR die KJS als allgemeinbildende Schulen mit einem verstärkten Sportunterricht aufzubauen. Sie vereinigten in ihrer Struktur Grund- und Oberschule und unterschieden sich so wesentlich von den Sportschulen in der UdSSR. Im Gegensatz zur UdSSR vereinigten die KJS den schulischen Unterricht und die sportliche Ausbildung an einem Standort. Die theoretische Grundlage hatte Günter Thieß gelegt, der den Theorien von Iwan Pawlow skeptisch gegenüberstand, weil er die Rolle der Begabung vernachlässigt habe. Bei der Aufnahme in die Sportschule sollte auch angeborenes Talent vorhanden sein.[2] Die ersten KJS der DDR wurden mit dem Schuljahr 1952/1953 durch das Ministerium für Volksbildung in Zusammenarbeit mit dem DTSB geschaffen. Sie waren in Berlin, Brandenburg an der Havel, Halberstadt und Leipzig beheimatet. Die Eröffnung der Sportschulen am 1. September 1952 durch den stellvertretenden Ministerpräsident Walter Ulbricht unterstreicht den Stellenwert dieser Einrichtungen für die politische Führung der DDR.
Mit dem Schuljahr 1953/1954 existierten acht Schulen, 1959 waren es dann 23. Anfangs waren die KJS als Schulen mit erweitertem Sportunterricht konzipiert, der sowohl im Fach Körpererziehung (insgesamt drei bis vier Wochenstunden) als auch als zweistündiges wöchentliches Training durchgeführt wurde. Im Mittelpunkt standen die SportartenGerätturnen und Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen und Wasserspringen sowie die Sportspiele.[3] Aufgenommen wurde
Inwieweit ein geordnetes Elternhaus und fehlende Kontakte in die Bundesrepublik Deutschland in der Anfangszeit der KJS eine Rolle spielten, ist nicht genau bekannt. Später waren Westverwandtschaften der Schüler ein diskriminierendes Ausschlusskriterium für den Besuch einer KJS. Man nahm in Kauf, dass selbst hochtalentierten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit genommen wurde, sich zu einem Spitzensportler zu entwickeln. Demgegenüber ist nicht bekannt, dass die Zugehörigkeit der Eltern zu einer bestimmten Klasse oder Schicht (Arbeiterklasse, Intelligenz, Bauernschaft) ein Kriterium war, um den Sportlern den Zugang zur KJS zu verwehren. Dies wäre bei der Aufnahme zur „normalen“ Oberschule zu dieser Zeit der Fall gewesen.
1953 wurde die Gründung von Sportschulen weiter vorangetrieben. Gemäß der Verordnung des DDR-Ministerrates Nr. 60/1953 S. 657 wurde das Ministerium für Volksbildung veranlasst, in allen Bezirken der DDR eine KJS zu bilden. Im Schuljahr 1953/54 wurde die allgemeine sportliche Ausbildung der Kinder und Jugendlichen in den Schulen der DDR zwar insofern aufgewertet, dass man Sport zum Hauptfach. Dennoch blieb die Zahl der obligatorischen Sportstunden auf zwei Stunden pro Woche beschränkt. Folgerichtig war demnach die Sportentwicklung in den KJS zu konzentrieren.
Nach und nach begannen sich die Sportschulen im Gesamtsystem des Bildungssystems zu konsolidieren. Die 3. Durchführungsbestimmung zur Verordnung (VO) über die körperliche Erziehung an den allgemeinbildenden Schulen (Arbeit der Kinder- und Jugendsportschulen), 1955 vom Ministerium für Volksbildung herausgegeben, trug wesentlich dazu bei. Diese VO beauftragte die KJS mit der Förderung junger Leistungssportler und schrieb zugleich den allgemeinbildenden Charakter der Schulen fest. Mit dieser VO wurden auch die Aufnahmebedingungen für die KJS präzisiert. Bis dahin war auch eine Einschulung in die erste Klasse einer Sportschule möglich. Bis zur vierten Klasse unterschieden sich die sportlichen Anforderungen an die Sportschüler nur unwesentlich von den übrigen Grundschulen. Erst Ende der vierten Klasse schlug eine Lehrerkonferenz sportlich geeignete Schüler der KJS und anderer Schulen des Einzugsgebietes für den weiteren Besuch der KJS vor. Nach einem Gutachten des Sportarztes und des Lehrers für Körpererziehung sowie der Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erfolgte die Zulassung durch den Rat des Kreises, Abteilung Volksbildung. Ab 1955, mit Inkrafttreten der 3. Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die körperliche Erziehung an den allgemeinbildenden Schulen, sollten fortan nur Schüler mit guten schulischen und besonderen sportlichen Leistungen aufgenommen werden. Voraussetzung war, dass die Eltern einen Aufnahmeantrag (5.–8. Klasse) beim Direktor bis zum 15. Januar des Jahres abgeben mussten. Dieser veranlasste die amtsärztliche Untersuchung der Schüler, ergänzte die schulische, sportliche und gesellschaftliche Leistung und leitete den Antrag bis zum 15. Februar direkt an den KJS-Direktor weiter. Dort entschied eine Auswahlkommission über die Aufnahme der Schüler und teilte den Eltern bis zum 15. März die Entscheidung mit.
Mit Beschluss vom 6. Juni 1963 steckte das Zentralkomitee der SED Ziele und Strukturen der KJS neu fest, da sowohl die Schülerinnen und Schüler sich nicht wunschgemäß steigerten als auch die Lehrkräfte teilweise nicht die gewünschten Fähig- und Fertigkeiten entwickelten, um die Sportler zu Höchstleistungen zu führen.
Die im Beschluss neu definierte Aufgabe, Unterricht und Training optimal zu koordinieren, und die Festlegung, dass die Sportclubs künftig für die Trainingsinhalte verantwortlich waren, führten zur örtlichen Zusammenlegung von KJS und Sportclubs. Meist arbeiteten die KJS mit einem oder mehreren Sportclubs zusammen oder waren diesen sogar angeschlossen.
Die medizinische Betreuung der Schüler, ihre sportartengerechte Verpflegung und die Unterbringung in Internaten waren ebenfalls Anliegen des Beschlusses. Seit Anfang der 1970er Jahre wohnten über 50 % der Schülerinnen und Schüler in KJS-eigenen Internaten. Jeder Schule waren ein Arzt und eine Krankenschwester zugeteilt. Eine sportärztliche Untersuchung fand für jeden Nachwuchssportler einmal im Jahr statt.
Den sportlichen Höchstleistungen war an den KJS alles andere untergeordnet:
Der Sportunterricht wurde ab den 1970er Jahren an diesen Schulen in der Regel zugunsten des Trainings in den jeweiligen Sportarten gestrichen.
Die Klassen der KJS waren ab den 1970er Jahren zumeist sportartenspezifisch zusammengesetzt. Somit konnte der Stundenplan mit dem Trainingsplan der Sportler abgestimmt werden. Ein zweimaliges Training pro Tag war von Montag bis Freitag die Regel, zum Teil konnte auch eine dritte Trainingseinheit (als Ausgleichs- oder Entspannungssport) realisiert werden. Die erste Trainingseinheit konnte dabei auch schon früh vor der eigentlichen Schule stattfinden, die dann später anfing. Auch sonnabends wurde meist noch einmal trainiert, da der Sonnabend in der DDR bis zum Ende ein Unterrichtstag blieb.
In oberen Klassen erfolgte oftmals eine zeitliche „Streckung“ des Unterrichts, z. B. konnte das Abitur in drei Jahren, anstatt in den in der DDR üblichen zwei Jahren, abgelegt werden.
Schulzeitverlängerungen waren auch in den Klassenstufen 8 bis 10 für Schüler in bestimmten Sportarten (Eiskunstlauf, Gerätturnen, Rhythmische Sportgymnastik, Schwimmen und Wasserspringen) möglich.
„National-Kader“ (Angehörige der Nationalmannschaft) konnten Einzelunterricht erhalten, wenn der Trainingsumfang ein Erreichen der Unterrichtsziele in anderen Unterrichtsformen nicht zuließ.
Für die Schülerinnen und Schüler war die Mitgliedschaft in der FDJ Pflicht[4]. Bei politischem Fehlverhalten erfolgten erzieherische Maßnahmen bis zum Abbruch der Förderung, auch trotz guter Leistungen. Selbst Kinder, die im nahen Umfeld wohnten, wurden zum Wohnen im Internat gedrängt, um sie vollständig kontrollieren zu können. Mit dem Einzug war eine Schweigeverpflichtung zu unterschreiben, die auch gegen die Eltern galt. Zwischen den Trainern, Lehrkräften und sonstigen Mitarbeitern der KJS gab es eine stark institutionalisierte Kooperation und Information.[5] Mit der Delegierung an eine KJS begann eine systematische Überwachung durch das MfS, die dazu auch IM unter den Jugendlichen einsetzte.[6]
Regelaufnahmealter
Die Klassenstufe der Aufnahme für die Schüler war für die einzelnen Sportarten gestaffelt und richtete sich nach dem Höchstleistungsalter und dem notwendigen Trainingsaufbau in der jeweiligen Sportart.[7]
Klassenstufe 1:
Eiskunstlauf
Klassenstufe 3:
Turnen
Klassenstufe 4:
Wasserspringen
Klassenstufe 5:
Schwimmen weiblich
Klassenstufe 6:
Schwimmen männlich
Klassenstufen 7 und 8:
Leichtathletik, Ski-nordisch (Skilanglauf, Skispringen und Nordische Kombination)
Klassenstufe 8:
alle anderen Sportarten
Eine vorherige Einschulung war nur im Rahmen einer von einem Verband vorgenommenen Versuchseinschulung in einer Sportart möglich. Diese diente der Evaluierung, ob eine frühere Einschulung der Kinder eine signifikante Leistungssteigerung im Höchstleistungsalter zur Folge hatte. So wurden beispielsweise 1980 vier Ruderinnen in eine 7. Klasse der KJS in Potsdam eingeschult. Für Sportler, deren Talent sich erst nach dem Regelaufnahmealter entwickelte, war eine Aufnahme auf die KJS auch in einer höheren Klassenstufe jederzeit möglich. Die Aufnahmezahl blieb jedoch deutlich hinter derjenigen der Regelaufnahme zurück.
Wissenschaftliche Rezeption
In der Sportgeschichte waren die Kinder- und Jugendsportschulen lange ein „weißer Fleck“.[8]
Die erste wissenschaftliche Arbeit zu diesem Thema wurde die 2012 von René Wiese verfasste Dissertation Kaderschmieden des Sportwunderlandes. Wiese kommt dort zu dem Fazit, dass dieses Schulmodell in einem demokratischen Staatswesen unmöglich durchzusetzen wäre. Der überragende Erfolg der KJS sei „nur unter den sowohl dirigistischen wie auch repressiven Bedingungen des DDR-Sportsystems möglich“ gewesen. Die Geschichte der KJS beschreibt er in vier Epochen:
Der teils chaotisch verlaufenden Anfangsphase in den Jahren 1950–1957 sei
die Phase einer leistungssportlichen Ausrichtung bis 1968 gefolgt.
Organisatorisch und strukturell habe das System seine volle Blüte in der Ära zwischen 1969 und 1980 erreicht,
danach seien nur noch Feinjustierungen vorgenommen worden.
Die höchst differenzierte Ausgestaltung der KJS-Schulen nach olympischen Sportarten nach 1968 sei erst nach der Synchronisierung der verschiedenen Institutionen und durch enorme finanzielle Anstrengungen möglich geworden.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt seit 2016 Forschungsstipendien zur Aufarbeitung des Zwangsdopings im DDR-Sport und an Kinder- und Jugendsportschulen bereit.[9]
Entwicklung nach der Wende
Die ehemaligen KJS wurden nach der deutschen Wiedervereinigung zu Gesamtschulen oder Gymnasien mit sportlichem Schwerpunkt umstrukturiert und weitergeführt. Viele Schulen erlebten einen Einbruch sowohl inhaltlicher als auch personeller Art. Teilweise gab es in einer Jahrgangsstufe nur noch eine einzige Sportklasse, die unter Umständen mit „normalen“ Schülerinnen und Schülern aufgefüllt werden musste, da notwendige Mindestklassenstärken nicht mehr erreicht wurden.
Viele der Spezialschulen sind heute wieder in der Lage, mehrere Klassen pro Jahrgangsstufe als Sportleistungsklassen zu führen. Teilweise wurde auch eine Trennung nach Sportarten wieder eingeführt. 21 ehemalige KJS haben sich als eine der 43 „Eliteschulen des Sports“ in der Sport- und Schullandschaft in der Bundesrepublik Deutschland etablieren können und belegen mit ihren Schulmannschaften bei den Wettbewerben „Jugend trainiert für Olympia“ vordere Plätze bei den Bundesfinalwettbewerben.
Kai Reinhart: „Wir wollten einfach unser Ding machen“: DDR-Sportler zwischen Fremdbestimmung und Selbstbestimmung. Campus, Frankfurt/New York 2010, ISBN 978-3-593-39186-1 (bes. S. 51–86 Körperkultur und Sport in der DDRgoogle-online)
Brigitte Berendonk: Doping Dokumente. Von der Forschung zum Betrug, Springer-Verlag, Berlin 1991, ISBN 978-3-642-93484-1 (bes. S 28ff. Kap. 4 Ein Vierteljahrhundert hemmungsloses Doping in der DDR und S. 36ff. Kap. 5 Versuche zur Wahrheit in Wendezeitengoogle books)
Weblinks
Links zu Sportgymnasien/Sportschulen, welche aus den KJS hervorgegangen sind
↑Beschluss des Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands vom 16. März 1951.
↑Arnd Krüger, Paul Kunath: Die Entwicklung der Sportwissenschaft in der SBZ und der DDR. In: Wolfgang Buss, Christian Becker u. a. (Hrsg.): Der Sport in der SBZ und der frühen DDR. Genese – Strukturen – Bedingungen. Hofmann, Schorndorf 2001, S. 351–366.
↑Bäskau, H.: Die Entwicklung der Kinder- und Jugendsportschulen der Deutschen Demokratischen Republik zu Spezialschulen des sportlichen Nachwuchses. Hrsg.: Forschungsstelle der DHfK. Leipzig 1962.
↑Spiegel 1991: Großer Knall. 21. Januar 1991, abgerufen am 4. Januar 2018.
↑Kai Reinhart, DDR-Sportler (2010), S. 71f. mit Bezug auf Renate Spassov-Neufeld und die KJS Ernst Grube.
↑Wolfgang Helfritsch: Die Kinder- und Jugendsportschulen – Schulen ohne Schulsport. In: Jochen Hinsching, Albrecht Hummel (Hrsg.): Schulsport und Schulsportforschung in Ostdeutschland 1945–1990. Meyer & Meyer, Aachen 1997, ISBN 3-89124-419-3.
↑Schein und Sein der KJS. Deutschlandfunk, 1. September 2012.
↑Viele Opfer leiden noch heute. Deutschlandfunk, 23. September 2016.