IntegrationsamtDas Amt für die Sicherung der Integration schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben („Integrationsamt“) nach § 184 Abs. 1 Nr. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist eine Behörde in Deutschland, die Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 3 des SGB IX) erfüllt.[1] In den sechs Bundesländern Baden-Württemberg[2], Bayern[3], Berlin[4], Mecklenburg-Vorpommern[5], Nordrhein-Westfalen (LVR-Inklusionsamt Köln und LWL-Inklusionsamt Münster) sowie Saarland[6] führen sie die Bezeichnung Inklusionsamt. Gängige verbreitete Abkürzung ist InA, auch IA. Auch alle übrigen Integrationsämter sollen demnächst jeweils in Inklusionsamt umbenannt werden bei der nächsten Rechtsänderung des SGB IX. Diese Aufgaben wurden bis 2001 von den Hauptfürsorgestellen der Länder wahrgenommen. Aufgaben (Schwerpunkte)
LeistungenDie Leistungen des Integrationsamtes stellen eine individuelle, auf die besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes abgestellte Ergänzung zu den Leistungen der Rehabilitationsträger dar. Sie werden aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Das Integrationsamt selbst ist dabei kein eigener Rehabilitationsträger nach § 6 SGB IX, arbeitet jedoch mit diesen sowie mit Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Behindertenverbänden eng zusammen. OrganisationDie Integrationsämter sind in den einzelnen Bundesländern auf kommunaler oder staatlicher Ebene organisiert. Die Länder sind dabei ermächtigt, einzelne Aufgaben der Integrationsämter nach dem Schwerbehindertenrecht auf örtliche sogenannte Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf oder auch Versorgungsämter zu übertragen:
Auf Bundesebene haben sich die Integrationsämter mit den Hauptfürsorgestellen zur Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zusammengeschlossen, die heute aus 17 Integrationsämtern und Hauptfürsorgestellen, sowie den 17 Versorgungsverwaltungen aus den Bundesländern und der Bundeswehrverwaltung in Düsseldorf als „Hauptfürsorgestelle“ der Soldatinnen und Soldaten[12] besteht. Vorsitz und Geschäftsführung der BIH liegen jeweils für mehrere Jahre bei einem ihrer Mitglieder – derzeit beim LVR-Inklusionsamt des Landschaftsverbands Rheinland in Köln. Siehe auchLiteratur
Weblinks
Einzelnachweise
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