Im Jahr 1981 trat Konow sein einziges politisches Amt an: Nachdem der Berliner Senat unter Führung von Dietrich Stobbe (SPD) aufgrund einer gescheiterten Senatsumbildung geschlossen seinen Rücktritt erklärt hatte, übernahm der bisherige Bundesminister der JustizHans-Jochen Vogel (SPD) die Bildung einer neuen Landesregierung. Auf dessen Vorschlag wurde Gerhard Konow am 23. Januar 1981 vom Berliner Abgeordnetenhaus zum Senator für Bundesangelegenheiten gewählt; zugleich nahm er die Funktion des Bevollmächtigten des Landes Berlin beim Bund wahr. Da die SPD in der folgenden vorgezogenen Neuwahl zum Abgeordnetenhaus am 10. Mai 1981 aus der Regierungsverantwortung ausschied, endete auch Konows Senatorenamt am 11. Juni 1981 mit der Amtsübernahme seines Nachfolgers Norbert Blüm (CDU). Als Senator gehörte Konow vom 27. Januar bis zum 11. Juni 1981 auch dem Bundesrat als ordentliches Mitglied an.
Gerhard Konow starb wenige Jahre nach seiner Pensionierung im Alter von 68 Jahren in Bonn.
Parteilosigkeit
Obwohl Gerhard Konow während seiner Laufbahn ausschließlich bei SPD-geführten Regierungen eingesetzt wurde, blieb er zeit seines Lebens parteilos. Zu Beginn seiner Amtszeit als Chef des Bundeskanzleramtes betonte er dazu, er sei „nicht ein sogenannter, sondern ein wirklich Parteiloser“.[3]
↑Chef des Bundespräsidialamtes: Bekanntgabe von Verleihungen des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. In: Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Bundesanzeiger. Nr.32, 1. Februar 1989, S.773 (online).