Bucher war von 1931 bis 1933 Mitglied des NS-Schülerbundes und wurde mit dem Goldenen Abzeichens der Hitler-Jugend ausgezeichnet.[2] Danach war er Mitglied der NSDAP und der SA.[3][4]
Von 1945 bis 1953 war Bucher als Rechtsanwalt in Schwäbisch Gmünd tätig, wobei er durch die Entnazifizierung zwischenzeitlich 18 Monate Berufsverbot hatte. 1951 wurde Bucher Geschäftsführer des Landesverbandes der württembergischen Gewerbe- und Handelsvereine.
1950 trat Bucher der DVP bei und wurde 1952 Kreisvorsitzender in Schwäbisch Gmünd.
Bundespolitik
Bundestagsabgeordneter
Von 1953 bis 1969 war Bucher Abgeordneter im Deutschen Bundestag. Von Ende 1956 bis zum 13. Dezember 1962 war er Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion. Von 1957 bis zu seiner Ernennung zum Bundesminister 1962 war er stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundestages. Ebenfalls 1957 wurde er in den FDP-Bundesvorstand gewählt.
1958 klagte er gemeinsam mit den SPD-Abgeordneten Adolf Arndt, Holger Börner und Gustav Heinemann vergeblich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Beschlüsse des Bundestages zur Redezeitbegrenzung. Die Parlamentarier wurden dabei von Karl Weber vertreten, der später sein Nachfolger als Bundesjustizminister werden sollte.
In der Verjährungsdebatte konnte Bucher sich nicht durchsetzen. Die in der NS-Zeit begangenen Morde unterlagen der 20-jährigen Verjährungsfrist und hätten damit ab dem 8. Mai 1965 nicht mehr verfolgt werden können. Bucher hielt die Verjährungsfristen für materielles Recht und daher nicht für nachträglich verlängerbar, da dies dem Grundsatz nulla poena sine lege widerspreche. Die gegen seinen Willen durchgesetzte Verlegung des Stichtages vom 8. Mai 1945 auf den 1. Januar 1950 ermöglichte die Verfolgung der NS-Morde für zunächst weitere fünf Jahre. Wegen dieser Entscheidung trat Bucher am 26. März 1965 als Bundesminister der Justiz zurück.[5]
Bucher schied nach der Wahl 1969 aus dem Bundestag aus. Im Kontext der Diskussion über die Ostverträge trat Bucher 1972 aus der FDP/DVP aus und war danach parteilos. 1984 trat er der CDU bei.
Von 1967 bis 1991 übte Bucher leitende Tätigkeiten in Verbänden des Städtebaus und der Wohnungswirtschaft aus.
Aufzeichnungen und Erinnerungen (= Abgeordnete des Deutschen Bundestages. Aufzeichnungen und Erinnerungen. Bd. 7). Boldt, Boppard am Rhein 1990, ISBN 3-7646-1901-5.
Literatur
Walter Henkels: 99 Bonner Köpfe, durchgesehene und ergänzte Ausgabe, Fischer-Bücherei, Frankfurt am Main 1965, S. 57f.
Rudolf Vierhaus, Ludolf Herbst (Hrsg.), Bruno Jahn (Mitarb.): Biographisches Handbuch der Mitglieder des Deutschen Bundestages. 1949–2002. Bd. 1: A–M. K. G. Saur, München 2002, ISBN 3-598-23782-0, S. 108.