Dikasterium für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens
Basisdaten
Name:
Dikasterium für die Institute des geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens (lat. Dicasterium pro Institutis vitae consecratae et Societatibus vitae Apostolicae)
Sitz:
Palazzo della Congregazioni Piazza Pio XII, 3 00193 Roma
Das Dikasterium für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens (lateinischDicasterium pro Institutis vitae consecratae et Societatibus vitae Apostolicae, italienischDicastero per gli Istituti di Vita Consacrata e le Società di Vita Apostolica; Abkürzung DICLSAL; vereinfachend auch Dikasterium für die Ordensleute oder Ordensdikasterium genannt) ist eine Zentralbehörde der Römischen Kurie. Die Aufgaben des Dikasteriums umfassen die Anerkennung, rechtliche Regulierung und disziplinarische Beaufsichtigung aller Institute des geweihten Lebens und Gesellschaften apostolischen Lebens.[2]
Zum Zuständigkeitsbereich des Dikasteriums gehören alle approbierten Institute des apostolischen und gottgeweihten Lebens. Deren Mitglieder werden zusammenfassend auch Religiosen genannt – daher auch die frühere Bezeichnung Religiosenkongregation. Zu den Religiosen zählen neben Mitgliedern von Ordens- und Säkularinstituten sowie apostolischen Gesellschaften auch gottgeweihte Jungfrauen und Eremiten. Allerdings ist für die Beaufsichtigung von Einzelpersonen, die nicht zu einem Verband zusammengeschlossen sind, in der Regel nicht unmittelbar die römische Kongregation, sondern der jeweilige Bischof zuständig.[4]
Das Dikasterium fungiert stellvertretend für den Papst als höchste Rechtsinstanz für Fragen der Leitung, Disziplin und Ausbildung, des Vermögens und der Rechte und Privilegien der ihr unterstehenden Institute und Gesellschaften päpstlichen Rechts. Kirchliche Institute oder Ordensgemeinschaften bischöflichen Rechts werden dagegen unmittelbar von dem Bischof (beziehungsweise dessen auf Bistumsebene bestellten Rektor oder Vertreter) kontrolliert, in dessen Diözese sie tätig sind oder gegründet wurden; sie unterstehen der Kongregation nur indirekt, insoweit diese allgemeine Regeln über das Ordensleben oder andere gottgeweihte Lebensformen erlassen kann, an die auch der Bischof gebunden ist (vgl. auch cann. 573–606 CIC).[4]
Die Institute und Gesellschaften päpstlichen Rechts sind zur Abgabe jährlicher Berichte an das römische Dikasterium verpflichtet. Bedeutende wirtschaftliche Transaktionen sowie die Gründung, Fusionierung oder Auflösung dieser Verbände können nur mit Genehmigung des Dikasteriums erfolgen. Auch ist es für die Erteilung von Austrittindulten für ewige Professen und andere Entscheidungen zuständig, die nach dem allgemeinen Kirchenrecht oder dem Eigenrecht der Verbände dem Papst vorbehalten sind. Die Generalsuperioren oder Leiter der ihr unterstellten Gemeinschaften sind gegenüber dem Dikasterium unmittelbar für ihre Amtsführung verantwortlich.[4]
Mitglieder
Dem Dikasterium steht ein Kardinalpräfekt vor. Zusätzlich zum Präfekten gehören dem Dikasterium Kardinäle, Erzbischöfe und Bischöfe sowie Ordensobere an, die vom Papst für jeweils fünf Jahre berufen werden. Mitglieder des Dikasteriums sind seit Juli 2019:[5]