Das heutige Dikasterium für den Klerus findet ihren Ursprung in der von PapstPius IV. am 2. August 1564 mit der Konstitution Alias Nos eingesetzten Kongregation für die Interpretation und Einhaltung des Trienter Konzils (Congregatio pro executione et interpretatione Concilii Tridentini). Auch nachdem die Interpretation der Konzilskanones immer weiter abnahm und im Laufe der Zeit auch weitere Aufgaben hinzugekommen waren, welche die ursprüngliche Aufgabe verdrängten, behielt die Kongregation den Namen Heilige Konzilskongregation bei. Erst am 15. August 1967 änderte Papst Paul VI. ihre Bezeichnung durch die Apostolische KonstitutionRegimini ecclesiae universae in Kongregation für den Klerus.
Das Dikasterium für den Klerus ist in derzeit (2024) in vier Abteilungen gegliedert:
Abteilung für den Klerus
Diese Abteilung betätigt sich in der Förderung der Spiritualität, wie auch zeitgemäßen intellektuellen und pastoralen Bildung von Priestern und Diakonen. Auch die Angelegenheiten von Domkapiteln, Priesterräten, Pfarrern und Pfarreien gehören zu ihren Angelegenheiten. Alles was zum pastoralen Dienst gehört, also auch Messstipendien, Stiftungen, Wallfahrtsorte, Archive und Bibliotheken, zählt zu den Angelegenheiten dieser Abteilung.
Abteilung für die Ausbildung des Klerus und die Seminare
Diese Abteilung ist für die Ordnung und Verwaltung der kirchlichen Güter zuständig, vorausgesetzt, sie gehören kirchlichen öffentlich-juristischen Personen. Die Approbation von Steuern und Gebühren, Überwachung einer angemessenen Besoldung, einer Kranken- und Rentenvorsorge der Priester und Diakone sind ebenfalls ihrem Arbeitsbereich zugeordnet.
Abteilung Dispensen
Die Abteilung ist für die Bearbeitung der Anträge von Diözesan- und Ordensgeistlichen der Lateinischen Kirche wie der unierten Ostkirchen auf Dispens von den mit der Weihe übernommenen Verpflichtungen zuständig.
Frühere Abteilung Katechese
Diese Abteilung beschäftigte sich mit der Förderung der religiösen Bildung aller Gläubigen. Hierzu überwachte sie die korrekte Ausbildung von Katecheten und approbierte die nationalen Katechismen und Direktorien. Auch Hilfestellungen in konkreten Situationen gehörten hierzu. Durch das Motu ProprioFides per Doctrinam hat der Papst diese Zuständigkeit seit Februar 2013 vollständig auf den Päpstlichen Rat zur Förderung der Neuevangelisierung übertragen.[1]
Mitglieder
Das Dikasterium besteht zusätzlich zum Präfekten aus 9 Kardinälen, 2 Erzbischöfen, 2 Bischöfen und einem weiteren Mitglied, die vom Papst für jeweils fünf Jahre berufen werden. Mitglieder der Kongregation sind seit Juli 2019:[2]
Folgende Institutionen sind oder waren an die Kongregation angeschlossen:
Studium
Das alte „Studium“ wurde 1919 von Papst Benedikt XV. errichtet. Diese Einrichtung soll jungen Priestern Kenntnisse in der Bearbeitung kirchlicher Angelegenheiten, in der Anwendung der kanonischen Gesetze und der Verwaltung vermitteln.
Institut und Zeitschrift „Sacrum Ministerium“
Dieses Institut wurde 1994/95 der Kongregation zugeordnet. Es ist für die Ausbildung der Verantwortlichen und für die kontinuierliche Weiterbildung der Priester zuständig. Die Zeitschrift gleichen Namens soll eine Hilfe für die Ordinarien, Priester, Kleriker und Bildungseinrichtungen im pastoralen Dienst sein. Es dient gleichzeitig der Weiterbildung auf dem Gebiet der Katechese.
Internationaler Rat für die Katechese
Der Internationale Rat für die Katechese wurde infolge des II. Vatikanischen Konzils im Jahre 1976 von Paul VI. gegründet, der während seiner Amtszeit den Katechismus der Katholischen Kirche vorangebracht hatte. Das Dikasterium dient dem Austausch von Erfahrungen, es bearbeitet für den Heiligen Stuhl und die Bischofskonferenzen wichtige katechetische Themen und bietet Vorschläge und Anregungen an. Durch das Motu Proprio Fides per Doctrinam wurde auch dieser Rat wie die Abteilung Katechese aus der Kongregation aus- und dem Päpstlichen Rat zur Förderung der Neuevangelisierung angegliedert.[1]