Das Gebiet wurde entsprechend der in Frankreich neu eingeführten Verwaltungsgliederung in neun Departements eingeteilt, welche in Arrondissements, Kantone und Gemeinden untergliedert wurden. Die Kantone waren zugleich Friedensgerichtsbezirke.
Nach der Niederlage Napoleons in der Völkerschlacht bei Leipzig (Oktober 1813) wurden im Ersten Pariser Frieden (Mai 1814) die Grenzen zwischen Belgien und Frankreich wieder auf dem Stand vom 1. Januar 1792 hergestellt. Bezüglich des Departements der Sambre und Maas waren hiervon die Kantone Walcourt, Florennes, Beauraing und Gedinne ausgenommen, sie blieben zunächst bei Frankreich. Aufgrund der auf dem Wiener Kongress (Juni 1815) getroffenen Vereinbarungen wurden die alten Vereinigten Provinzen der Niederlande und die ehemaligen belgischen Provinzen zum neuen Königreich der Niederlande zusammengeschlossen. Im August 1815 wurde das neue Königreich der Niederlande in Provinzen eingeteilt, aus dem Departements der Sambre und Maas entstand die Provinz Namur, ein Teil wurde dem Gebiet des neuen Großherzogtums Luxemburg zugeordnet.[2]
Im Zweiten Pariser Frieden (November 1815) wurde die Grenze zwischen Frankreich und den Niederlanden auf dem Stand von 1790 neu festgelegt, sodass auch die Kantone Walcourt, Florennes, Beauraing und Gedinne der Provinz Namur angegliedert wurden. Seit 1830 gehört die Provinz Namur zu Belgien.
↑Jean-Baptiste Nothomb: Historisch-diplomatische Darstellung der völkerrechtlichen Begründung des Königreiches Belgien. Cotta’sche Buchhandlung, Tübingen 1836, S.450 (Digitalisat in der Google-Buchsuche).
↑Karl Heinrich Ludwig Pölitz: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren. Band2. Brockhaus, Leipzig 1817, S.496 (Digitalisat in der Google-Buchsuche).
↑Albrecht Friedrich Ludolph Lasius: Der Französische Kayser-Staat unter der Regierung des Kaysers Napoleon des Großen im Jahre 1812. Ein Geographisch-Historisches-Handbuch, Erste Abtheilung. Johann Gottfried Kißling, Osnabrück 1813, S.442 (Digitalisat in der Google-Buchsuche).
↑ ab
Département de la Lys. In: Almanach Impérial 1812. Paris, S.460 (französisch, Digitalisat auf Gallica).