Frankreich erhielt durch den Zweiten Pariser Frieden die Grenzen von 1790 ohne die Festungen Philippeville, Mariembourg, Saarlouis und Landau in der Pfalz mit den innerhalb dieser Grenzen liegenden Enklaven. Saarbrücken und Savoyen blieben im Zweiten Pariser Frieden außerhalb des französischen Staatsgebiets. Außerdem wurden Frankreich Reparationszahlungen von 700 Millionen Francs auferlegt. Unter anderem musste das von dem GeographenColonelJean Joseph Tranchot und seinen Mitarbeitern erstellte Kartenwerk der vier linksrheinischen Départements an Preußen übergeben werden, was der französische Staat bis dahin verhindert hatte. Der mit der Fortsetzung der Vermessungsarbeiten betraute Freiherr Karl von Müffling hatte sich schon seit 1814 um die Herausgabe der Karten und Aufzeichnungen bemüht, da ihm der hohe wissenschaftliche und technologische Wert der Ingenieursarbeit bekannt war.
Die Schweiz erhielt die sechs Gemeinden Versoix, Collex-Bossy, Le Grand-Saconnex, Pregny, Vernier und Meyrin im Pays de Gex, mit denen die Stadt Genf eine Landverbindung mit dem Rest der Schweiz erlangte. Die französische Grenzfestung Hüningen bei Basel wurde geschleift. Mit dem Zweiten Pariser Frieden gewährten die Großmächte der Schweiz letztlich die immerwährende bewaffnete Neutralität und die Unverletzlichkeit ihres Gebietes. Ersteres sollte künftig den außenpolitischen Rahmen der Schweiz bilden.[1][2]
Anlässlich des 25. Jahrestages des Zweiten Pariser Friedens wurde 1840 in Berlin die Friedenssäule errichtet.
Literatur
Traité de Paix signé à Paris le 30 mai 1814, et Traités et conventions signés dans la mème ville le 20 novembre 1815. Libr. Grecque-Latine-Allemande, Paris 1815 Digitalisat
W. Besotosny: Otetschestwennaja woina 1812 goda: enziklopedija. Rosspen, Moskau 2004, ISBN 978-5-8243-0324-7, S. 547–548.