Bereits 1795 wurde die Verwaltung und das Gerichtswesen an das noch neue französische System angepasst, es entstanden auf dem Gebiet der vormals Österreichischen Niederlande und anderen in der Region liegenden Territorien insgesamt neun Departements, die verwaltungsmäßig in Arrondissements, Kantone und Gemeinden gegliedert wurden. Die Kantone waren zugleich Friedensgerichtsbezirke.[2] 1796 wurde von der Batavischen Republik das damals „Staats-Flandern“ (heute Zeeuws Vlaanderen) genannte Gebiet an Frankreich abgetreten und dem Département de la Lys angegliedert.[1]
↑ abCarl von Rotteck: Allgemeine politische Annalen. Band7. Cotta’sche Buchhandlung, 1831, S.105ff. (Digitalisat in der Google-Buchsuche).
↑ abc
Département de la Lys. In: Almanach Impérial 1812. Paris, S.427 (französisch, Digitalisat auf Gallica).
↑Albrecht Friedrich Ludolph Lasius: Der Französische Kayser-Staat unter der Regierung des Kaysers Napoleon des Großen im Jahre 1812. Ein Geographisch-Historisches-Handbuch, Erste Abtheilung. Johann Gottfried Kißling, Osnabrück 1813, S.296 (Digitalisat in der Google-Buchsuche).