Amtsgericht Weilburg
Die Weilburger Altstadt mit Amtsgericht im Vordergrund
Das Amtsgericht Weilburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im hessischen Weilburg und eines von vier Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Limburg .
Gerichtssitz und Gerichtsbezirk
Lage des Amtsgerichtsbezirks Weilburg in Hessen
Seinen Sitz hat das Gericht in der Mauerstraße 25 in Weilburg. Der Gerichtsbezirk umfasst die Kommunen Beselich , Löhnberg , Mengerskirchen , Merenberg , Villmar , Weilburg , Weilmünster und Weinbach .
Das Amtsgericht Weilburg ist ferner zuständiges Familiengericht für die Bezirke der Amtsgerichte Limburg und Hadamar .
Geschichte
Im Zuge der nach der preußischen Annexion 1866 erfolgten Trennung von Verwaltung und Justiz in den ehemals Herzoglich Nassauischen Ämtern verfügte der preußische Justizminister mit Wirkung zum 1. September 1867 die Gründung eines Amtsgerichts zu Weilburg.[ 1] Dessen Sprengel war deckungsgleich mit dem gleichzeitig aufgehobenen Amt Weilburg und bestand demnach aus der Stadt Weilburg sowie den Dörfern Ahausen , Allendorf , Altenkirchen , Audenschmiede , Aulenhausen , Barig-Selbenhausen , Bermbach , Dietenhausen , Dillhausen , Drommershausen , Edelsberg , Elkerhausen , Ernsthausen , Essershausen , Freienfels , Gräveneck , Hasselbach , Hirschhausen , Kirschhofen , Kubach , Laimbach , Langenbach , Löhnberg , Lützendorf , Mengerskirchen , Merenberg , Möttau , Niedershausen , Obershausen , Odersbach , Philippstein , Probbach , Reichenborn , Rohnstadt , Selters , Waldhausen , Weilmünster , Weinbach und Winkels .[ 2] Gehörte dieses Gericht zunächst noch zum Bezirk des Kreisgerichts Dillenburg , wurde es aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 dem Bezirk des neu errichteten Landgerichts Limburg zugeteilt[ 3] , der Amtsgerichtsbezirk selbst blieb jedoch unverändert[ 4] .
Mit Wirkung vom 1. Januar 1933 wurden aus dem Bezirk des Amtsgerichts Hadamar die Gemeinde Waldernbach und aus dem Bezirk des Amtsgerichts Rennerod die Gemeinde Rückershausen dem Weilburger Amtsgericht zugewiesen.[ 5]
Der Ort Philippstein musste dagegen am 1. Mai 1948 an das Amtsgericht Braunfels abgegeben werden.[ 6]
Zum 1. Juli 1968 erweiterte sich der Amtsgerichtsbezirk Weilburg um den Bezirk des aufgehobenen Amtsgerichts Runkel mit den Gemeinden Arfurt , Aumenau , Blessenbach , Ennerich , Eschenau , Falkenbach , Gaudernbach , Heckholzhausen , Hofen , Langhecke , Laubuseschbach , Münster , Niedertiefenbach , Obertiefenbach , Runkel , Schadeck , Schupbach , Seelbach , Steeden , Villmar , Weyer , Wirbelau und Wolfenhausen sowie um den 20 Jahre lang zum Amtsgericht Braunfels zählenden Ort Philippstein.[ 7]
Die bislang letzten Sprengeländerungen waren die zum 1. Juli 1974 erfolgte[ 8] Abgabe der nach Braunfels eingemeindeten Teilorte Altenkirchen und Philippstein an das Amtsgericht Wetzlar und die am 1. Juni 1976 verordnete[ 9] Zuteilung der Stadt Runkel und des nun zur Gemeinde Selters gehörenden Ortes Münster an den Bezirk des Amtsgerichts Limburg .
Siehe auch
Einzelnachweise
↑ Verfügung vom 7. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in dem vormaligen Herzogthum Nassau und den vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheilen, mit Ausschluß des Oberamtsbezirks Meisenheim, zu bildenden neuen Gerichte (JMBl. S. 218 http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10509837~SZ%3D234~doppelseitig%3D~LT%3DJMBl.%20S.%20218~PUR%3D )
↑ 27. Amt Weilburg. http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10021632~SZ%3D191~doppelseitig%3D~LT%3D%27%2727.%20Amt%20Weilburg.%27%27~PUR%3D In: Staats- und Adreß-Handbuch des Herzogthums Nassau für das Jahr 1866. Stein, Wiesbaden, S. 175–179.
↑ Verordnung, betreffend die Errichtung der Amtsgerichte vom 26. Juli 1878 (PrGS 1878, S. 275 )
↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879 (PrGS 1879, S. 549 )
↑ Zweite Verordnung über Änderungen in der Abgrenzung von Amtsgerichtsbezirken vom 24. November 1932 (PrGS 1932, S. 353 )
↑ Gerichtsorganisation; hier Änderung von Amtsgerichtsbezirken vom 9. März 1948 . In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1948 Nr. 14 , S. 125 , Punkt 155, Abs. 1 a) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB ]).
↑ Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968 . In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen . 1968 Nr. 4 , S. 41–44 , Artikel 2, Abs. 7 a) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB ]).
↑ Zweiundzwanzigste Verordnung zur Berichtigung der Anlage zum Gerichtsorganisationsgesetz (Ändert GVBl. II 210-16) vom 14. Mai 1974 . In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen . 1974 Nr. 19 , S. 283–284 , § 14 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 999 kB ]).
↑ Siebentes Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210-16 und 212-05) vom 26. März 1976 . In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen . 1976 Nr. 8 , S. 212–214 , Artikel 1, Abs. 8 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 935 kB ]).
Weblinks
50.483752 8.260702 Koordinaten: 50° 29′ 1,5″ N , 8° 15′ 38,5″ O