Das Amtsgericht Tittmoning war ein von 1879 bis 1930 bestehendes Amtsgericht mit Sitz in der Stadt Tittmoning.
Geschichte
Tittmoning wurde als ehemals salzburgische Stadt mit dem Sitz eines Pfleggerichtes gegen die bayerischen Städte Burghausen und Neuötting ausgebaut und kam erst 1810 vorläufig und 1816 nach dem Wiener Kongress zusammen mit dem „Rupertiwinkel“ endgültig zu Bayern.
Das in Tittmoning ansässige „Landgericht älterer Ordnung“ war in Bayern bis 1862 eine staatliche Verwaltungseinheit der unteren Ebene, mit Verwaltungsaufgaben ähnlich den heutigen Landkreisen. Das Landgericht Tittmoning war dann ab 1862 mit der Schaffung des Bezirksämter nur noch für die Rechtsprechung zuständig.
Das Gebäude des ehemaligen Amtsgerichts, ein stattlicher dreigeschossiger Eckbau, befindet sich am Stadtplatz 2 a–2 b. Das aus zwei Gebäudeteilen mit gemeinsamer klassizistischer Fassade und flachem Walmdach bestehende Baudenkmal ist im Kern teilweise noch mittelalterlich, vermutlich 13./14. Jahrhundert, die restlichen Teile wurden im späten 16. Jahrhundert und 19. Jahrhundert errichtet.[5]
Einzelnachweise
↑Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 362)
↑Landgericht Tittmoning. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 151–160.
↑Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 11. November 1930 (GVBl. S. 359)
↑Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 15. Dezember 1930 (GVBl. S. 395)