Die Gesellschaft Zum Frauenstein ist als Patriziergesellschaft eine Vereinigung einflussreicher Familien in Frankfurt am Main, die auf die Gründung im Jahr 1382 als StubengesellschaftZum Salzhaus – in Konkurrenz zu der älteren Gesellschaft Zum Römer (später Alten Limpurg) – zurückgeht. Seit dem Bürgervertrag vom 23. Mai 1613 standen ihr Sitze im Rat der Stadt zu; im Lauf der Zeit bildete sich das Gewohnheitsrecht der Frauensteiner heraus, stets mit 6 Mitgliedern im Rat vertreten zu sein (während den Limpurgern 14 Sitze zustanden). Die politischen Vorrechte der Gesellschaft endeten mit dem Ende der Freien Reichsstadt Frankfurt 1806. Sie besteht jedoch bis heute, unter anderem als Verwalter der Dr. Beyer’schen Stiftung. Nach der Gesellschaft sind der Frauensteinplatz und die Frauensteinstraße im Frankfurter Nordend benannt.
Der historische Versammlungsort der Gesellschaft war das Salzhaus, ein Teil der Römerzeile; dieses Haus wurde in den Jahren 1417 bis 1423 auch von einer zweiten Stubengesellschaft Zur güldenen Schmiede genutzt, wobei während dieser Zeit beide Gesellschaften unter dem Namen der letzteren fusionierten. Noch zwei weitere Gesellschaften – Zum Löwenstein und Zum Laderam – bestanden zu Beginn des 15. Jahrhunderts in Frankfurt; diese lösten sich bis zum Ende des Jahrhunderts wieder auf; ihre Mitglieder wurden von den zwei verbliebenen Gesellschaften aufgenommen, sofern sie ihnen nicht schon vorher angehört hatten, denn die Mitgliedschaft bei zwei oder mehr Gesellschaften war damals noch zulässig und keinesfalls ungewöhnlich.
Im Jahr 1423 bezog die Gesellschaft Zur güldenen Schmiede ein neues Lokal, nämlich das dem Salzhaus benachbarte Haus Frauenstein und nannte sich fortan Zum Frauenstein; sie erwarb das Haus 1444 und ließ es 1484 im Stil der Spätgotik völlig neu erbauen; 1694 gab sie es auf und zog in das Haus Großer Braunfels auf dem Liebfrauenberg um.
Das Haus Großer Braunfels war nicht nur das Versammlungshaus der Gesellschaft, sondern zugleich der Veranstaltungsort des nach der Berufung Georg Philipp Telemanns zum städtischen Musikdirektor seit 1713 jeweils donnerstags stattfindenden „wöchentlichen großen Concerts“ – einer Mischung aus geselligem Musizieren und Konzert-Darbietung des von den Frauensteinern geförderten, studentischen Collegium musicum. Hier und in der nahe gelegenen Barfüßerkirche, deren Kapellmeister Telemann war, hat für Deutschland tatsächlich das „bürgerliche“ Konzertwesen begonnen (die erste Veranstaltung war Telemanns Passionsoratorium am 2. April 1716 in der Barfüßerkirche), denn erstmals wurde für musikalische Darbietungen Eintrittsgeld genommen, während Musikaufführungen bis dahin ausschließlich Gottesdiensten oder höfischen Veranstaltungen vorbehalten und natürlich gratis waren.
Mitglieder
Die meisten der 122 alten Frankfurter Geschlechter hatten sich ursprünglich in der Gesellschaft Alten-Limpurg zusammengefunden. Daneben gab es noch 48 weitere Geschlechter, die nicht den Limpurgern angehörten; diese waren, falls überhaupt, bei den Frauensteinern zusammengeschlossen. Dort war man erheblich liberaler und nahm Fremde auf; überhaupt hatten in Handel oder Handwerk großgewordene ‚neureiche‘ Familien nur bei den Frauensteinern eine Chance auf gesellschaftliche Anerkennung und Aufstieg in politische Ämter und Würden.
Letzteres zeigt sich drastisch im Umgang der Frankfurter mit der Frage, wie man mit den ab 1580 aus den Niederlanden zuströmenden reformierten Glaubensflüchtlingen umgehen solle. Während die Limpurger sich weigerten, diese aufzunehmen, waren die Frauensteiner diesbezüglich nicht so streng, wie z. B. die Mitgliedschaft eines Friedrich Wilhelm Philipp von Malapert gen. Neufville beweist. Denn sowohl die Malapert wie die De Neufville gehörten ebendiesen reformierten Familien an, die als reiche Kaufleute und Bankiers – ähnlich wie die Calvinisten in Zürich im festen Glauben an die Prädestinationslehre, wonach sich die Auserwähltheit des Menschen an seinem materiell messbaren Erfolg zeige – Frankfurt zu dem Börsenplatz machten, als den wir ihn heute noch kennen.
Die Frauensteiner hatten ebenso wie die Limpurger im Laufe der Zeit fast alle das Adelsprädikat verliehen bekommen, das mit einer entsprechenden Wappenbesserung einherging. Der Anspruch auf Geburtsadel war fortan eine Art ungeschriebenes Gesetz, und wenn sie sich in einer Bittschrift von 1816 an die Bundesversammlung „Adeliche Uralte Gesellschaft Frauenstein zu Frankfurt am Main“ nennen, so hat das Attribut ‚adelig‘ nun ganz pragmatische Bedeutung. Der Titel Burggraf bezeichnet den für ein Jahr amtierenden Vorstand der Stubengesellschaft (Stubenmeister) und ist kein Adelstitel, sondern Amtsbezeichnung; Älterer Burggraf und für den Stellvertreter: Jüngerer Burggraf. Daneben gibt es noch das Amt des Administrators, dem die laufende Verwaltung der Stiftungen obliegt. Er wird auch als Kurator bezeichnet.[1]
Bezeichnend für die Geschlossenheit dieser Gesellschaften ist ihre Heiratspolitik. So wurden gern Ehen zwischen Familien geschlossen, die beide derselben Gesellschaft angehörten, es blieben also die Limpurger und Frauensteiner weitgehend unter sich.
Politischer Einfluss
Die Gesellschaften Alten-Limpurg und Zum Frauenstein hatten bis zum Ende der Freien Reichsstadt 1806 hohen Einfluss im Rat der Stadt. Nach dem Fettmilch-Aufstand war im Bürgervertrag vom 23. Mai 1613 bestimmt worden, dass bei der Besetzung der beiden ersten, ausschließlich den Patriziern zustehenden Ratsbänke die Frauensteiner und die rechtsgelehrten Graduierten besonders zu berücksichtigen seien, was schließlich dazu führte, dass sich eine Art Parität von Limpurgern und Frauensteinern im Stadtregiment ergab.
Frauensteiner Familien
Eine genealogische Datenbank des Frankfurter Patriziats nennt insgesamt 223 Frauensteiner Familien,[2] von denen im Folgenden die wichtigsten vertretenen Familien bis zum Ende der Freien Reichsstadt 1806 aufgeführt sind:
Aa gen. Wackerwald (einziger Vertreter Johann Aa gen. Wackerwald), Aufnahme in das Patriziat 1469, Ausscheiden vor 1479
Adelheuser, Aufnahme in das Patriziat 1613, Ausscheiden 1634
Assenheimer, Aufnahme in das Patriziat 1494, Ausscheiden 1510
Bär zum Bären, Aufnahme in das Patriziat 1520, Ausscheiden 1539
Barckhaus (Barckhausen), Aufnahme in das Patriziat 1683, Ausscheiden 1815 (siehe auch Wiesenhütten)
Baur von Eysseneck (Bauer), Aufnahme in das Patriziat 1613, Aufnahme nach Alten Limpurg 1622
Bebinger, Aufnahme in das Patriziat 1584, Ausscheiden 1646
Becht, Aufnahme in das Patriziat 1600, Ausscheiden 1641
Bencker I, Aufnahme in das Patriziat 1494, Ausscheiden 1521
Rainer Koch: Grundlagen bürgerlicher Herrschaft. Verfassungs- und sozialgeschichtliche Studien zur bürgerlichen Gesellschaft in Frankfurt am Main (1612–1866) (= Frankfurter historische Abhandlungen. Bd. 27). Steiner, Wiesbaden 1983, ISBN 3-515-03858-2 (Zugleich: Frankfurt am Main, Univ., Habil.-Schr., 1981).
Hans Körner: Frankfurter Patrizier. Historisch-Genealogisches Handbuch der Adeligen Ganerbschaft des Hauses Alten-Limpurg zu Frankfurt am Main. Vögel, München 1971.
Franz Lerner: Die Frankfurter Patriziergesellschaft Alten-Limpurg und ihre Stiftungen. Kramer, Frankfurt am Main 1952.