Sigismund war ein Sohn von Ulrich Reichsgraf Kollonitz von Kollegrád, Freiherrn zu Burgschleinitz und Haindorf auf Jedenspeigen und Groß-Schützen[1] und wurde von seinem Onkel, dem Kardinal Fürstprimas von Ungarn und Erzbischof von Gran (Esztargom) Leopold Karl Graf von Kollonitz gefördert.
Am 1. Juli 1716 wurde er Fürstbischof der Diözese Wien. Gemeinsam mit Kaiser Karl VI. bemühte er sich bei Papst Clemens XI. um eine Erhebung Wiens zur Erzdiözese. Der Passauer Fürst-Bischof Raymund Ferdinand Graf von Rabatta versuchte dies zu verhindern, doch am 6. März 1721 stimmte die Kongregation in Rom zu. Erst am 1. Juni 1722 folgte der Beschluss des Konsistoriums der Kardinäle. Am 14. Februar 1723 wurde die von Papst Innozenz XIII. unterzeichnete Erhebungsbulle Suprema dispositione nach Wien gebracht. Kollonitz führte seither den Titel Fürsterzbischof, dem die Diözese Wiener Neustadt als Suffraganbistum unterstellt wurde. 1729 wurde das Wiener Diözesangebiet erweitert, als vom Bistum Passau das Gebiet Unter dem Wienerwald (mit den Pfarren zwischen Wien und Wiener Neustadt) abgetrennt wurde.
Von Papst Benedikt XIII. am 26. November 1727 zum Kardinal erhoben und zugleich zum Kardinalpriester von Santi Marcellino e Pietro ernannt, wechselte Kollonitz 1740 die Titelkirche und wurde Kardinalpriester von San Crisogono. Bereits 1747 hatte der Kardinal von Kaiser Franz I. den Titel Protector Germaniae verliehen bekommen.
Er war ein eifriger Bischof, der von seinen Priestern die Teilnahme an jährlichen Exerzitien und das Tragen von klerikaler Kleidung verlangte. 1719 führte er auch Exerzitien für Laien ein. Für die Protestanten bestellte er einen eigenen Konvertitenpriester. Er erhöhte das Stiftungskapital für die Priesterausbildung in St. Barbara und St. Stephan. 1727 erwarb er ein Gartenpalais in Wien-Landstraße, das er zu einem Armenhaus umbauen ließ; dieses wurde ab 1784 vergrößert und zum Invalidenhaus adaptiert. 1730 führte er eine Generalvisitation seiner Diözese durch. Ein Jahr später erwarb er in Biedermannsdorf einen Freihof und ließ an dessen Stelle ein barockesSchloss errichten, das er bei seinem Tod seinem Adoptivsohn hinterließ.
Er konnte auch den Rechtsstreit mit dem Domkapitel von St. Stephan für sich entscheiden, als ihm der Papst die Jurisdiktion über die Domherren übertrug. Im Gegenzug erhob er 1728 den Dompropst, Josef Heinrich Braitenbücher, zum Generalvikar und Weihbischof.
Da er der Letzte des Geschlechts der Reichsgrafen Kollonitz war, adoptierte er 1728 den Sohn der Halbschwester seines Vaters Ladislaus Freiherren Zay von Csömör. Er setzte ihn zum Erben seiner Herrschaften mit der Bedingung ein, dass er und alle seine Nachkommen, mit gänzlicher Weglassung ihres bisherigen Namens und Wappens, sich nur allein Graf und Gräfin von Kollonitz (Kollonitsch) nennen und schreiben sollten.
↑J. Siebmacher’s großes Wappenbuch. Band 26: Die Wappen des Adels in Niederösterreich. Teil 2, S–Z. Reprintausgabe der Bearbeitung durch Johann Baptist Witting (Nürnberg 1918); Verlag Bauer und Raspe, Inhaber Gerhard Geßner, Neustadt an der Aisch, 1983, S. 615.