Das Polizeiaufgabengesetz (PAG), Langtitel Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Polizei, ist ein Landesgesetz des Freistaates Bayern, das die Aufgaben und Befugnisse der Polizei auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr regelt. Es wurde am 16. Oktober 1954 unter der Bezeichnung Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei in Bayern erlassen und am 24. August 1978 unter der Bezeichnung Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei neu gefasst.
Das Gesetz wurde 1989, 2017 und 2018 Novellen unterzogen, die in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert und z. T. von Protesten begleitet wurden. Zum 1. August 2021 trat erneut eine Novelle in Kraft, dabei wurde das Wort Staatlichen aus dem Titel entfernt.
Im absolutistischenPolizeistaat des 17. und 18. Jahrhunderts konnte etwa Maximilian I. mittels seiner Beamtenschaft verbindliche Anordnungen zum gesamten Lebensbereich der Untertanen treffen und diese mit Zwangs- und Strafgewalt durchsetzen. Mit der Aufklärung entstand 1794 das Preußische Allgemeine Landrecht (ALR), dessen räumlicher Geltungsbereich sich auch auf Teile des späteren Königreich Bayern erstreckte. Es beschränkte den Aufgabenbereich der Polizei auf die Gefahrenabwehr. In § 10 Titel 17 Teil II ALR hieß es: „Die nöthigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung und zur Abwendung der dem Publico oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahr zu treffen, ist das Amt der Polizey“.
Mit dem Polizeistrafgesetzbuch vom 10. November 1861[1] bzw. 26. Dezember 1871 wurden die polizeilichen Eingriffsbefugnisse spezialgesetzlich geregelt. Demgegenüber beschränkte im preußischen Rechtskreis kein Gesetz, sondern das Kreuzberg-Urteil des Preußischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. Juni 1882 die polizeilichen Befugnisse auf den Bereich der Gefahrenabwehr.
Nach Art. 9 Nr. 2 der Weimarer Verfassung hatte das Reich die Gesetzgebung über den Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, (nur) soweit ein Bedürfnis für den Erlass einheitlicher Vorschriften vorhanden war. Somit hatten grundsätzlich weiter die Länder die Gesetzgebungskompetenz (vgl. z. B. für Preußen das Polizeiverwaltungsgesetz vom 1. Juni 1931,[2] welches nicht zuletzt durch die Rechtsprechung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts maßgeblich beeinflusst worden war[3]).
In der Zeit des Nationalsozialismus wurden die Polizeien der Länder und Gemeinden am 1. April 1935 durch das Reich übernommen (vgl.: Ordnungspolizei), außerdem seit Mitte 1936 mit der Berufung Heinrich Himmlers in das eigens geschaffene Amt des „Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei“ ideologisch in die NSDAP eingebunden.[4]
Entsprechend ihrer angelsächsischen Tradition (polizeilicher Schutz der Bürger, weniger des Staates) hatten die britischen und amerikanischen Besatzungsmächte nach dem Zweiten Weltkrieg eine Rekommunalisierung der Polizei angestrebt. Die auf den Konferenzen von Jalta und Potsdam beschlossenen allgemeinen Grundsätze der Entmilitarisierung, Entnazifizierung, Demokratisierung und Dezentralisierung Deutschlands wurden auch auf die Reorganisation der deutschen Polizei angewandt.[7] Die in der amerikanischen Besatzungszone zunächst bestehende kommunale Polizei wurde jedoch aus Kostengründen in die Landespolizei integriert.
Trennungsprinzip
Bayern gehört zu jenen Bundesländern, die zwischen Polizei- und Sicherheitsbehörden unterscheiden. Gemeinden, Landratsämter, Bezirksregierungen und das Staatsministerium des Innern haben als Sicherheitsbehörden ebenfalls die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Abwehr von Gefahren und durch Unterbindung und Beseitigung von Störungen aufrechtzuerhalten. Ihre Befugnisse sind jedoch im Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) speziell geregelt.[8] Die Sicherheitsbehörden sind nicht nur zum Erlass von Einzelanordnungen ermächtigt, sondern auch zum Erlass sicherheitsrechtlicher Verordnungen.[9] Ein Beispiel ist die sog. Kampfhunde-Verordnung.[10]
Novelle 1989 ("Lex Wackersdorf")
Als Reaktion auf die gewalttätigen Demonstrationen gegen die atomare Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf (WAA) wurde im März 1989 nach monatelangen heftigen Debatten im bayerischen Landtag (Kabinett Streibl I) eine Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes beschlossern. Sie ermöglichte es der Polizei, Personen zur Verhütung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von „erheblicher Bedeutung“ bis zu 14 Tage in Unterbindungsgewahrsam zu nehmen. Die Änderung trat am 1. April 1989 in Kraft. Kritiker bezeichneten sie als „Lex Wackersdorf“.[11][12] Gegen die Novellierung regte sich Protest von vielen Seiten.[13]
Premiere hatte das neue Gesetz im August 1990, als Demonstranten anlässlich des Hiroshima-Gedenktages vor dem AKW Gundremmingen eine Mahnwache halten wollten und in Vorbeugehaft bzw. in „Unterbindungsgewahrsam“ genommen wurden.[14]
Dass auch in Baden-Württemberg eine Vorbeugehaft von zwei Wochen möglich war, sah der Bayerische Staatsminister Edmund Stoiber als Beleg dafür, dass die vorgesehene Rechtsverschärfung "völlig üblich" sei,[15] der Rechtsstaat sei dadurch gestärkt und nicht gefährdet worden.[16]
Innenminister Stoiber begründete die Ausweitung auf 14 Tage mit rechtsextremen Umtrieben, die der Verfassungsschutz zum 100. Geburtstag von Adolf Hitler 1989 unter anderem in Wunsiedel befürchtete.[17]
1990 lehnte der Bayerische Verfassungsgerichtshof die Klage gegen die Ausdehnung des „Unterbindungsgewahrsams“ ab.[18]
1997 hatte das Bundesverfassungsgericht zwar keine grundsätzlichen Bedenken gegen die bayerische Vorbeugehaft, allerdings müssen Gerichte die Rechtmäßigkeit überprüfen.[19]
Nach einem ersten Gesetzentwurf vom 21. Februar 2017 fand zu einem überarbeiteten Entwurf vom 4. April 2017[21] am 17. Mai 2017 eine Expertenanhörung statt.[22] Dieser Gesetzentwurf wurde unter Ablehnung eines Änderungsantrags der Freien Wähler in der Gestalt eines CSU-Änderungsantrags am 19. Juli 2017 im Bayerischen Landtag gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und unter Enthaltung der Fraktionen von SPD und FWG beschlossen.[23] Er nahm einzelne schon länger für das Jahr 2018 geplante Änderungen des Polizeiaufgabengesetzes vorweg.[24] Das Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen trat am 1. August 2017 in Kraft.[25]
Begriff der drohenden Gefahr
Als erstes Bundesland hat Bayern die vom Bundesverfassungsgericht so bezeichnete „drohende Gefahr“[26][27] in die landespolizeirechtliche Generalklausel übernommen.[28] Gem. Art. 11 Abs. 3 Satz 1 PAG n. F. kann die Polizei die notwendigen Maßnahmen treffen, um einen Sachverhalt aufzuklären und die Entstehung einer Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut zu verhindern, wenn im Einzelfall das individuelle Verhalten einer Person die konkrete Wahrscheinlichkeit begründet oder Vorbereitungshandlungen für sich oder zusammen mit weiteren bestimmten Tatsachen den Schluss auf ein seiner Art nach konkretisiertes Geschehen zulassen, wonach in absehbarer Zeit Angriffe von erheblicher Intensität oder Auswirkung zu erwarten sind (drohende Gefahr).
Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist der Gesetzgeber zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus nicht von vornherein für jede Art der Aufgabenwahrnehmung auf die Schaffung von Eingriffstatbeständen beschränkt, die dem tradierten sicherheitsrechtlichen Modell der Abwehr konkreter, unmittelbar bevorstehender oder gegenwärtiger Gefahren entsprechen. Vielmehr kann er die Grenzen für bestimmte Bereiche mit dem Ziel schon der Straftatenverhütung unter bestimmten Voraussetzungen auch weiter ziehen, indem er die Anforderungen an die Vorhersehbarkeit des Kausalverlaufs reduziert. Erforderlich ist jedoch, dass sich der zum Schaden führende Kausalverlauf zwar noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorhersehen lässt, aber bereits bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall drohende Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut hinweisen. Das kann etwa der Fall sein, wenn eine Person aus einem Ausbildungslager für Terroristen im Ausland in die Bundesrepublik Deutschland einreist.[29]
Erweiterung einzelner Befugnisse
Neben der Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (Art. 32a PAG n.F.), der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Art. 34a PAG n.F.) sowie von Aufenthaltsanordnungen und Kontaktverboten ergänzend zur Platzverweisung (Art. 16 Abs. 2 PAG n.F.) bestand die zentrale Änderung des Gesetzes in der Aufhebung der bisherigen absoluten Höchstdauer des Sicherungsgewahrsams von 14 Tagen. Nach Art. 20 Nr. 3 PAG n.F. können Personen unbegrenzt in polizeilichen Gewahrsam genommen werden. Lediglich alle drei Monate muss richterlich geprüft werden, ob die Voraussetzungen für den Gewahrsam nach Art. 17 PAG weiter vorliegen. Gegebenenfalls kann der Gewahrsam jeweils um weitere drei Monate verlängert werden.[30]
Außer atypischen Maßnahmen aufgrund der Generalklausel zur Aufklärung eines Sachverhalts und um die Entstehung einer Gefahr zu verhindern sind auch verschiedene Standardmaßnahmen bereits zur Abwehr einer drohenden Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut zulässig, beispielsweise
Platzverweis, Kontaktverbot, Aufenthalts- und Meldeanordnungen (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 PAG)
Durchsuchung von Personen (Art. 21 Abs. 1 Nr. 3 PAG)
Bedeutende Rechtsgüter sind in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[31] gem. Art. 11 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1–5 PAG der Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes, Leben, Gesundheit oder Freiheit, die sexuelle Selbstbestimmung, erhebliche Eigentumspositionen oder Sachen, deren Erhalt im besonderen öffentlichen Interesse liegt.
Verfassungsmäßigkeit
Seit dem 15. September 2017 ist vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen eine Vielzahl aufgrund des Gesetzes geänderter Vorschriften des PAG eine Popularklage anhängig.[32] Diese richtet sich im Wesentlichen auf Überprüfung des Begriffs der drohenden Gefahr und des unbefristeten Sicherungsgewahrsams im Hinblick auf das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot aus Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Bayerische Verfassung. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen hat dem Bayerischen Landtag empfohlen, sich an dem Verfahren zu beteiligen.[33]
Eine dieser Klagen, die im Jahr 2018 eingereichte Popularklage des Bundes für Geistesfreiheit vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen mehrere Regelungen wie den (allerdings seit 2021 wieder befristeten, vgl. unten) Präventivgewahrsam und den Begriff der „drohenden Gefahr“, wurde am 14. Juni 2023 abgewiesen.[35]
Novelle 2018
Anlass
Mit der Novelle 2018 wurde die sog. JI-Richtlinie für den Datenschutz in den Bereichen Polizei und Justiz (Richtlinie (EU) 2016/680),[36] die eine Umsetzungsfrist bis zum 25. Mai 2018 enthielt, im Landespolizeirecht und im Bayerischen Datenschutzgesetz umgesetzt, soweit dieses für die polizeiliche Tätigkeit ergänzende Bestimmungen enthält. Zudem wurde das PAG an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im BKAG-Urteil[37] zu den erforderlichen Richtervorbehalten und der parlamentarischen Kontrolle bei der heimlichen Datenerhebung angepasst. Die Gefahrenkategorie der drohenden Gefahr für bedeutende Rechtsgüter wurde in Fortführung des Gesetzes zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen, das am 1. August 2017 in Kraft getreten war, auch in weitere, im BKAG-Urteil vorgezeichnete Befugnisse eingeführt.[38]
Das Kabinett Söder verankerte daneben eine Reihe von zusätzlichen Kompetenzen für die Bayrische Polizei in der Gesetzesvorlage.[39] Der Bayerische Landtag stimmte am 15. Mai 2018 der Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes mit den Stimmen der CSU-Mehrheit mit 89 zu 67 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) zu.[40] Das Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts (PAG-Neuordnungsgesetz) trat am 25. Mai 2018 in Kraft.[41]
Einzelne Regelungen
Die Erhebung personenbezogener Daten darf zur Gefahrenabwehr durch die molekulargenetische Untersuchung aufgefundenen Spurenmaterials unbekannter Herkunft zum Zwecke der Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters, des Geschlechts, der Augen-, Haar- und Hautfarbe, des biologischen Alters und der biogeographischen Herkunft des Spurenverursachers erfolgen, nicht jedoch zur Erstellung eines Persönlichkeitsprofils (Art. 32 Abs. 1 Satz 2 bis 4 PAG n.F.).
Art. 33 PAG n.F. ermöglicht offene Bild- und Tonaufnahmen von Personen bei öffentlichen Veranstaltungen oder Ansammlungen sowie an anderen öffentlich zugänglichen Orten wie Unterkünften von Asylbewerbern, Orten, an denen Personen der Prostitution nachgehen und weiteren Orten, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass dort Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder Straftaten begangen werden. Für öffentliche Versammlungen und Aufzüge gilt die spezielle Ermächtigung in Art. 9 BayVersG. Der Einsatz von Körperkameras (sog. Body-Cams) sowie Dashcams zum Eigenschutz der Polizeibeamten oder zum Schutz von Dritten ist nach einem Pilotprojekt aus dem Jahr 2016 in Art. 33 Abs. 4 Satz 1 PAG nunmehr gesetzlich geregelt. Zur Beweissicherung ist auch eine kurzfristige Aufzeichnung zulässig. Die technische Ausstattung der Bayerischen Polizei mit Body-Cams soll nach derzeitigem Planungsstand Anfang 2019 beginnen.[42] Zur Datenerhebung dürfen auch unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen) eingesetzt werden (Art. 47 PAG n.F.).[43]
Die Polizei kann ohne Wissen des Betroffenen Postsendungen bei Postdienstleistern sicherstellen (Art. 35 Abs. 1 PAG n.F.).[44] Diese landesgesetzliche Regelung schließt zu den bundesgesetzlichen Befugnissen zur Postbeschlagnahme in § 99, 100 StPO und § 50BKAG auf.[45] Die Maßnahme steht unter Richtervorbehalt und ist auf höchstens drei Monate zu befristen, kann aber um jeweils längstens drei Monate verlängert werden (Art. 35 Abs. 2 und Abs. 3 PAG n.F.).
Die Polizei darf verdeckte Ermittler (VE) und V-Personen (VP) einsetzen. Richtet sich der Einsatz gegen eine bestimmte Person oder soll eine nicht allgemein zugängliche Wohnung betreten werden, unterliegen die Maßnahmen dem Richtervorbehalt (Art. 37 Abs. 2, 38 Abs. 2 PAG n.F).
Außer dem Landesamt für Verfassungsschutz durfte auch die Polizei bereits seit dem 1. August 2008 Onlinedurchsuchungen durchführen (Art. 34d PAG a.F.).[46] Diese Befugnis wird in Art. 45 PAG n.F. auf Fälle einer drohenden Gefahr für ein in Art. 11 Abs. 3 PAG genanntes bedeutendes Rechtsgut und für Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt, erweitert. Durch Verweis auf Art. 41 Abs. 5 PAG wird die neu geschaffene, organisatorisch an das Polizeiverwaltungsamt angegliederte Zentrale Datenprüfstelle mit der erforderlichen Prüfung sog. Kernbereichsdaten betraut (Art. 13 POG).[47][48][49] Die verdeckten Datenerhebungsmaßnahmen der Polizei nach Art. 35 bis 46 PAG unterliegen nach Art. 52 PAG n.F. der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium nach dem Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetz (PKGG).[50]
Der Einsatz von Explosivmitteln gegen Personen ist im Gegensatz zum Einsatz von Maschinengewehren bereits dann zulässig, wenn diese Personen selbst erkennbar den unmittelbaren Gebrauch von Schusswaffen, Sprengmitteln oder anderer vergleichbar gefährlicher Mittel beabsichtigen und der vorherige Gebrauch anderer Waffen durch die Polizei ersichtlich aussichtslos oder unzureichend ist (Art. 86 Abs. 1 Satz 2 PAG n.F.). Danach können z. B. Spezialeinheiten Explosivmittel einsetzen, um in Gebäude einzudringen, in denen sich schwer bewaffnete Terroristen verschanzen.[51] Diese Neuregelung führt zu einer Absenkung der Einschreitschwelle bei Explosivmitteln und soll auch sog. Pervertierungsfälle erfassen, etwa den gegen eine Menschenmenge gerichteten Lastkraftwagen (Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB). Der Einsatz von Maschinengewehren und Explosivmitteln bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Landespolizeipräsidenten als Leiter der für Polizeiangelegenheiten zuständigen Abteilung des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr oder eines von ihm hierfür besonders Beauftragten (Art. 86 Abs. 2 PAG n.F.). Zudem wird nunmehr auch der Maschinengewehreinsatz gegen eine Menschenmenge gesetzlich verboten (Art. 86 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 PAG n.F.).
Rechtspolitische Auseinandersetzung
Befürworter der Novelle sehen den Staat durch neue Gefährdungslagen und Bedrohungsmodalitäten insbesondere durch die neuen Anschlagsstrategien des Terrorismus herausgefordert und begründen die Schaffung neuer Befugnisse für Polizei und Nachrichtendienste mit dem staatlichen Schutzauftrag aus Art. 99 der Bayerischen Verfassung.[52] Danach diene die Verfassung dem Schutz und dem geistigen und leiblichen Wohl aller Einwohner. Ihr Schutz gegen Angriffe sei nicht zuletzt Aufgabe der Polizei.[53]
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder sagte: „Das ganze Ziel ist, Opfer zu verhindern. Es ist eine reine Aufgabe für den Schutz des Lebens. Insofern ist das ein notwendiges Gesetz.“[54] Bei Fällen wie Amokläufen, Terrorangriffen oder Stalking habe die Polizei zu wenig Eingriffsmöglichkeiten. Er kündigte an, eine Kommission einzurichten, welche die Umsetzung des Gesetzes begleiten soll.[55] Der Bayerische InnenministerJoachim Herrmann verteidigt das Gesetz und hat die Proteste als eine Desinformationskampagne[56] und als „billige Stimmungsmache“ zum Wahljahr bezeichnet.[57] Er sieht in den Neuerungen des Polizeirechts mehr Sicherheit sowie eine Stärkung der Bürgerrechte und des Datenschutzes. Es habe noch nie ein entsprechendes Gesetz mit „so umfangreichen Datenschutzvorschriften und rechtsstaatlichen Garantien“ gegeben.[51]
Auch der Weiße Ring befürwortet das Gesetz, da es dem Opferschutz dienlich sei.[58]
In Polizeikreisen ist die Novelle umstritten. Die Gewerkschaft der Polizei sprach sich gegen die Gesetzesnovelle aus.[59] Laut ihrem Vizevorsitzenden Jörg Radek sei das Gesetz „mit einer bürgernahen Polizei nicht mehr in Einklang zu bringen“. Es enthalte Regelungen, „die nicht dazu dienen, das Vertrauen zwischen der Bevölkerung und der Polizei zu stabilisieren“ und diese seien „eher darauf angelegt, Misstrauen in den Staat zu säen“. Hingegen stößt das Gesetz bei der Bezirksvertretung Niederbayern auf Zustimmung.[58] Die Deutsche Polizeigewerkschaft stuft das Gesetz hingegen als nicht weitreichend genug ein. Sie kritisiert insbesondere die Rücknahme der DNA-Auswertung sowie die ebenfalls während des Gesetzgebungsprozesses zurückgenommene Gesichtserkennung.[58][60]
Kritisch äußerte sich der ehemalige BundesdatenschutzbeauftragtePeter Schaar: „Das Polizeiaufgabengesetz senkt die Eingriffsschwelle für die Polizei unverhältnismäßig ab.“ [...] „Im Ergebnis werden eingriffsintensive Ermittlungsmaßnahmen – etwa das Durchsuchen von Smartphones und Tablet-Computern – auch ohne richterliche Anordnung ermöglicht. Dies halte ich für verfassungsrechtlich nicht tragbar.“[61]
Es werden bei nachweislich sinkender Kriminalität[62] polizeiliche Befugnisse ausgeweitet. Für eine wirksame Gefahrenabwehr bedürfte die Polizei einer besseren personellen Ausstattung,[63] zudem müsste die länderübergreifende Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden verbessert werden.[64]
Gegen einzelne Regelungen der Novelle wird vorgebracht, dass die Polizei mit Befugnissen eines Nachrichtendienstes ausgestattet werde. Maßnahmen, die bisher nur dem Verfassungsschutz erlaubt waren, könne künftig auch die Polizei ergreifen. Insoweit wird befürchtet, die Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei verschwimme zunehmend.[44] Sachverständige kritisierten im Bayerischen Landtag ferner, dass das Gesetz unverständlich sei.[44]Heribert Prantl (SZ) schrieb kurz vor der geplanten Verabschiedung des Gesetzes:
„Das Gesetz, das dann bundesweit als Muster gelten soll, schadet der Sicherheit im Recht. Das Gesetz ist ein Verstoß gegen das Übermaßverbot. Es gibt der Polizei Befugnisse, wie sie bisher der Geheimdienst hat. Es gibt ihr Waffen, wie sie das Militär hat. Es gibt ihr Eingriffs- und Zugriffsrechte, wie sie in einem Rechtsstaat nur Staatsanwälte und Richter haben dürfen. Das neue Polizeigesetz macht aus der Polizei eine Darf-fast-alles-Behörde.[65]“
Die Rechtswissenschaftler Carsten Momsen und Thilo Weichert wenden unter anderem ein, die Gefahrenabwehr sei zumeist dringend. Deren Bekämpfung erfordere schnelle valide Erkenntnisse. Die DNA-Phänotypisierung und die Bestimmung der „biogeographischen Herkunft“ sei dazu aber nicht geeignet, weil die forensische Wissenschaft dazu keine sicheren Wahrscheinlichkeitsaussagen liefern könne. Es stelle sich generell die Frage, wie eine zukünftige (drohende) Gefahr durch die Phänotypisierung abgewehrt werden könne.[66]
Der frühere BundesverwaltungsrichterKurt Graulich hält den Einsatz von Explosivmitteln bei der Anwendung unmittelbaren Zwangs für unverhältnismäßig, da der Zweck des präventivpolizeilichen Waffengebrauchs nur sein dürfe, angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. Diese Bedenken wurden bereits in den 1960er Jahren gegen den Gebrauch von Explosivmitteln gem. § 14 UZwG durch Vollzugsbeamte des Bundes vorgebracht.[67] Die für den Betroffenen und Unbeteiligte entstehende Gefahrenlage bei Einsatz von Explosivmitteln, namentlich Handgranaten, Sprenggeschossen, die aus Schusswaffen verschossen werden können und sonstigen explosionsfähigen Stoffe, die vor Umsetzung von einem festen Mantel umgeben sind (vgl. die Legaldefinition in Art. 78 Abs. 5 PAG), sei nicht beherrschbar, weil Explosivmittel nicht im gleichen Maße zielgerichtet eingesetzt werden können wie Schusswaffen. Der terroristische Einsatz eines LKW könne naheliegender Weise mit anderen Mitteln abgewehrt werden.[68]
Soweit Art. 39 in Verbindung mit Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 PAG die automatisierte Kfz-Kennzeichenkontrolle zur Verhütung oder Unterbindung der unerlaubten Überschreitung der Landesgrenze regelte, war diese Regelung in dem durch das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 18. Dezember 2018 festgestellten Umfang nicht mit Art. 2 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar und durfte nur noch bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber nach Maßgabe der Gründe weiter angewendet werden.[76][77] Die entsprechende Neuregelung trat am 1. Januar 2020 in Kraft.[78]
Nach einer Klage der Grünen stellte der bayerische Verfassungsgerichtshof im August 2020 fest, dass der Artikel 29 des PAG („Befugnisse für Aufgaben der Grenzkontrolle und Sicherung von Anlagen“) teilweise verfassungswidrig sei.[79][80][81]
Die Diskussion um die Verfassungskonformität liegt u. a. daran, dass keine Vereinbarung nach § 2 Abs. 3 des Bundespolizeigesetzes[82] mit dem Bundesinnenminister getroffen wurde, denn dies hätte zur Folge gehabt, dass Bayern die Bundespolizei an der Grenze wieder komplett ersetzen hätte müssen, was u. a. dauerhaft einen erheblichen Personal- und Kostenaufwand nach sich gezogen hätte.
In einer Entscheidung des bayerischen Verfassungsgerichtshofes vom 17. Mai 2022 wurde eine Klage der Linken zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung abgewiesen.[83][84]
Novelle 2021
Im Dezember 2020 wurde der Entwurf einer weiteren Novelle vorgelegt. Er entstammte einer Expertenkommission, die aufgrund der öffentlichen Debatten berufen wurde. Die DNA-Phänotypisierung nach der „biogeographischen Herkunft“ wurde abgeschafft, der Begriff "drohende Gefahr" eingeschränkt und die Regelungen beim Einsatz von Bodycams in privaten Wohnräumen geändert. Der Unterbindungsgewahrsam wurde auf maximal zwei Monate verkürzt.[85]
Der Lehrbeauftragte Felix Schmitt (HU Berlin) kritisierte den Entwurf im Verfassungsblog: Der Begriff der drohenden Gefahr sei auch weiterhin fehlerhaft aufgehängt. Im polizeilichen Vorfeld dürften gar keine Eingriffe in den Kausalverlauf gerechtfertigt werden, nur Maßnahmen der Gefahrenaufklärung. Zudem verkenne die Änderung beim Einsatz von Bodycams in Privatwohnungen die verfassungsrechtliche Tragweite des Schutzes der Unverletzlichkeit der Wohnung.[86]
Die Änderungen traten am 1. August 2021 in Kraft.[87]
2022 wurden Klima-Demonstranten der Letzten Generation, die sich auf dem Münchner Altstadtring festgeklebt hatten, für 30 Tage in Gewahrsam genommen.[88]
Wilhelm Schmidbauer, Udo Steiner: Bayerisches Polizeiaufgabengesetz und Polizeiorganisationsgesetz. 4. Auflage, C.H.Beck, München 2014, ISBN 978-3-406-66894-4.
↑vgl. zur 2. Lesung im Bayerischen Landtag das Plenarprotokoll 17/109, 109. Sitzung am 19.07.2017, S. 9769 ff. Link zum Download auf der Website des Bayerischen Landtags, abgerufen am 13. Juni 2018
Parochial, coeducational school in Perryville, , Missouri, United StatesSt. Vincent High SchoolAddress210 South Waters StreetPerryville, (Perry County), Missouri 63775United StatesCoordinates37°43′23″N 89°52′30″W / 37.72306°N 89.87500°W / 37.72306; -89.87500InformationTypeParochial, CoeducationalMottoReligio ∙ Scientia ∙ Cultura(Religion ∙ Knowledge ∙ Culture)Religious affiliation(s)Roman CatholicPatron saint(s)St. Vincent DePaulEstablished1896Super...
العلاقات الإيرانية الزامبية إيران زامبيا إيران زامبيا تعديل مصدري - تعديل العلاقات الإيرانية الزامبية هي العلاقات الثنائية التي تجمع بين إيران وزامبيا.[1][2][3][4][5] مقارنة بين البلدين هذه مقارنة عامة ومرجعية للدولتين: وجه المقارنة إيرا�...
Football match2023 Women's FinalissimaEventWomen's Finalissima England Brazil 1 1 England won 4–2 on penaltiesDate6 April 2023 (2023-04-06)VenueWembley Stadium, LondonPlayer of the MatchKeira Walsh (England)[1]RefereeStéphanie Frappart (France)[2]Attendance83,132[3]WeatherCloudy night9 °C (48 °F)72% humidity[4] The 2023 Women's Finalissima was the first edition of the Women's Finalissima, an intercontinental women's football match...
Spanish hotel chain This article is about the Spanish hotel chain. For other uses, see Parador. This article needs additional citations for verification. Please help improve this article by adding citations to reliable sources. Unsourced material may be challenged and removed.Find sources: Paradores – news · newspapers · books · scholar · JSTOR (June 2022) (Learn how and when to remove this template message) Paradores de Turismo de EspañaTrade namePar...
مسجد القبلتين مسجد القبلتين مقابل المدخل الرئيسي. إحداثيات 24°29′02.71″N 39°34′44.07″E / 24.4840861°N 39.5789083°E / 24.4840861; 39.5789083 معلومات عامة القرية أو المدينة المدينة المنورة الدولة السعودية المواصفات عدد المآذن 2 عدد القباب 2 النمط المعماري مسجد معلومات أخرى تعديل مصدري -...
Mythological Norse Horse Loki and Svadilfari (1909) by Dorothy Hardy In Norse mythology, Svaðilfari (Old Norse: perhaps unlucky traveler[1]) is a stallion that fathered the eight-legged horse Sleipnir with Loki (in the form of a mare). Svaðilfari was owned by the disguised and unnamed jötunn who built the walls of Asgard. Attestations Gylfaginning A depiction of the unnamed master builder with the horse Svaðilfari (1919) by Robert Engels. In chapter 42 of the Prose Edda book Gylfa...
Best Day EverEpisode SpongeBob SquarePantsKartu judul episodeNomor episodeMusim 4Episode 80aSutradaraNate Cash (papan cerita)Tuck Tucker (papan cerita)Vincent Waller (kreatif)Larry Leichliter (animasi)PenulisNate CashTuck TuckerSteven BanksTanggal siar10 November 2006Kronologi episode ← SebelumnyaSquid Wood Selanjutnya →The Gift of Gum Daftar episode SpongeBob SquarePants Best Day Ever (Indonesia: Hari Terbaik yang Pernah Adacode: id is deprecated ) adalah episode musim ke-...
Eduardo Frei Ruiz-Tagle Senator Chili Untuk Wilayah Los RiosPetahanaMulai menjabat 11 Maret 2006Presiden Senat ChiliMasa jabatan11 Maret 2006 – 11 Maret 2008 PendahuluSergio Romero PizzaroPenggantiAdolfo ZaldívarPresiden Chili ke=32Masa jabatan11 Maret 1994 – 11 Maret 2000 PendahuluPatricio AylwinPenggantiRicardo Lagos Informasi pribadiLahir24 Juni 1942 (umur 81)Santiago, ChiliKebangsaanChili, SwissPartai politikDemokrat KristenSuami/istriMarta Larraechea Bolí...
Pour les articles homonymes, voir Salomé. Salomé Salomé en mars 1969.Informations générales Nom de naissance María Rosa Marco Poquet Naissance 21 juin 1939 (84 ans)Barcelone (Espagne) Activité principale Chanteuse, animatrice de télévision Genre musical Pop, boléro Instruments Voix Années actives 1960 à aujourd'hui modifier Salomé, née Maria Rosa Marco le 21 juin 1939, à Barcelone, est une chanteuse espagnole. En 1969, elle représente l’Espagne avec la chanson Vivo can...
Roadrunner RecordsPerusahaan indukWarner Music GroupDidirikan1980; 44 tahun lalu (1980)PendiriCees WesselsDistributorElektra Music Group(in the U.S.)WEA International Inc.(outside the U.S.)Genre Heavy metal hard rock metal alternatif metal ekstrim Asal negaraBelandaLokasiNew York City, Amerika SerikatSitus webwww.elektramusicgroup.com/roadrunnerrecords (situs AS)roadrunnerrecords.co.uk (situs Britania)Roadrunner Records adalah label rekaman Amerika yang berfokus pada grup musik heavy met...
Genus of semiaquatic rodents that build dams and lodges For other uses, see Beaver (disambiguation). BeaverTemporal range: Late Miocene – Recent North American beaver (Castor canadensis) Scientific classification Domain: Eukaryota Kingdom: Animalia Phylum: Chordata Class: Mammalia Order: Rodentia Family: Castoridae Subfamily: Castorinae Genus: CastorLinnaeus, 1758 Type species Castor fiber[1]Linnaeus, 1758 Species C. canadensis – North American beaverC. fiber – Eura...
Overview of immigration to Argentina This article has multiple issues. Please help improve it or discuss these issues on the talk page. (Learn how and when to remove these template messages) This article needs additional citations for verification. Please help improve this article by adding citations to reliable sources. Unsourced material may be challenged and removed.Find sources: Immigration to Argentina – news · newspapers · books · scholar · JSTOR...
У этого термина существуют и другие значения, см. Западный округ. Западный внутригородской округ город Краснодар Дата основания 1936 год Дата упразднения 1994 Прежние имена Кагановичский, Ленинский районы Микрорайоны Дубинка, Черёмушки, Покровка Площадь 22[1] км² Насе...
Pour les articles homonymes, voir Gouvernement Henri Queuille. Gouvernement Henri Queuille III Quatrième République Données clés Président du Conseil Henri Queuille Formation 10 mars 1951 Fin 10 juillet 1951 Durée 4 mois Composition initiale Coalition Troisième Force(RAD - MRP - SFIO - CNIP - UDSR) Gouvernement René Pleven I Gouvernement René Pleven II modifier - modifier le code - voir Wikidata (aide) Le troisième gouvernement Henri Queuille a été le gouvernement de la Fran...
العلاقات الإسرائيلية الناوروية إسرائيل ناورو إسرائيل ناورو تعديل مصدري - تعديل العلاقات الإسرائيلية الناوروية هي العلاقات الثنائية التي تجمع بين إسرائيل وناورو.[1][2][3][4][5] مقارنة بين البلدين هذه مقارنة عامة ومرجعية للدولتين: وجه المق...
1936 film by Gordon Wiles This article needs additional citations for verification. Please help improve this article by adding citations to reliable sources. Unsourced material may be challenged and removed.Find sources: Charlie Chan's Secret – news · newspapers · books · scholar · JSTOR (June 2019) (Learn how and when to remove this message) Charlie Chan's SecretDirected byGordon WilesWritten byRobert Ellis Helen Logan Joseph HoffmanBased onCharlie Ch...
Artikel atau sebagian dari artikel ini mungkin diterjemahkan dari HMS Nelson (28) di en.wikipedia.org. Isinya masih belum akurat, karena bagian yang diterjemahkan masih perlu diperhalus dan disempurnakan. Jika Anda menguasai bahasa aslinya, harap pertimbangkan untuk menelusuri referensinya dan menyempurnakan terjemahan ini. Anda juga dapat ikut bergotong royong pada ProyekWiki Perbaikan Terjemahan. (Pesan ini dapat dihapus jika terjemahan dirasa sudah cukup tepat. Lihat pula: panduan penerjem...