Pater patriae („Vater des Vaterlandes“; PluralPatres patriae), auch parens patriae (wörtlich „Elternteil des Vaterlandes“), ist ein ursprünglich römischer Ehrentitel. Eine deutsche Entsprechung ist der Begriff Landesvater.
Die nächsten Titelträger waren Gaius Iulius Caesar und Augustus(2 v. Chr.), dem der Titel vom Senat, den Equites und dem römischen Volk verliehen wurde. Da der Titel pater patriae für die Legitimität des Herrschers nicht wesentlich war – anders als die Titel Imperator, Caesar, Augustus, Pontifex maximus oder die Tribunicia potestas – wurde er nicht Bestandteil der kaiserlichen Ehren; erst seit der Verleihung an Pertinax 193 zählte er zur festen kaiserlichen Titulatur. Andererseits wurde er aber auch als πατὴρ τῆς πατρίδοςpatēr tēs patridos oder πατὴρ πατρίδοςpatēr patridos ins Griechische übersetzt und beispielsweise auf Münzen geprägt, die im griechisch geprägten östlichen Teil des Römischen Reichs kursierten.
Ebenso resultierte aus dem Titel keinerlei juristische Macht, vielmehr war die Verleihung ein Zeichen der Würde wie auch eine Verdeutlichung der Pflichten des Trägers gegenüber der Bürgerschaft. Wie der Pater familias einer Familie vorstand, war auch der Geehrte mit dem Schutz des Staates betraut. Dasselbe gilt für die weibliche Form. Der Titel einer mater patriae ist, nach Ansätzen bei Livia, zum ersten Mal bei Julia Domna belegt.
Der Senat verlieh den Titel zahlreichen römischen Kaisern, oft erst nach vielen Jahren der Herrschaft, manchmal aber auch bald nach Regierungsantritt, wenn der neue Kaiser die besondere Achtung des Senats genoss (wie etwa Nerva). Folglich trugen viele der kurzlebigen Herrscher diesen Titel nicht. Die Verleihung war an die Zustimmung des zu Ehrenden gebunden, der den Titel auch ablehnen konnte. So ließ sich Kaiser Tiberius den Ehrentitel nicht verleihen; auch Nero schlug das erste Angebot im ersten Jahr seiner Herrschaft aufgrund seiner Jugend aus. Als letzter Kaiser bezeichnete sich Anastasius I. in einem Brief aus dem Jahr 516 an den römischen Senat als pater patriae.
Peter I. (Russland). Nach dem Friedensschluss von Nystad (1721) wurden dem Zaren "im Namen des Vaterlands" vom Senat die Ehrentitel "Imperator" und "Pater Patriae" angetragen.
Mohammed Zahir Schah, dem exilierten König von Afghanistan, wurde anlässlich seiner Rückkehr und an Stelle des Königstitels von der Loja Dschirga der Ehrentitel „Vater der Nation“ verliehen.
Beim Starkbieranstich auf dem Nockherberg wird seit dem 18. Jahrhundert das jeweilige bayerische Staatsoberhaupt als pater patriae angesprochen.
Andreas Alföldi: Der Vater des Vaterlandes im römischen Denken (= Reihe Libelli. 261). Nachdruck. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1971, ISBN 3-534-04653-6.
Einzelnachweise
↑Holm Sundhaussen: Kroatien (Mittelalter, Neuzeit). In: Konrad Clewing, Holm Sundhaussen (Hrsg.): Lexikon zur Geschichte Südosteuropas. Böhlau, Wien u. a. 2016, ISBN 978-3-205-78667-2, S.546.