„Neunkirchen“ bedeutet „bei der neuen Kirche“. Das Adjektiv „neu“ bezieht sich eventuell auf die ältere Kirche in Leutershausen, zu dessen ausgedehnter Pfarrei der Grund des neuen Ortes gehört haben muss.[7]
Geschichte
Neunkirchen wurde vermutlich im 10./11. Jahrhundert an der östlichen Grenze des kaiserlichen WildbannbezirksBurgbernheim-Leutershausen gegründet. 1264 wurde für den Ort eine eigene Pfarrei bezeugt, wahrscheinlich eine Filiale der UrpfarreiLeutershausen. Als Gründer bzw. Stifter kommen entweder das Gumbertuskloster oder die Herren von Schalkhausen-Dornberg in Frage.[8] 1275 wurde es als „Niwenkyrchen“ erstmals urkundlich erwähnt.[7]
Die im 14. Jahrhundert angelegten ältesten Lehenbücher des Hochstifts Würzburg zeigen, dass Würzburg hochstiftische Lehen in Neunstetten ausgab. Lehensträger waren die Herren von Heideck.[9] Das Urbar der Burggrafen von Nürnberg von circa 1361/64 spricht von fünf Untertanen in vier Anwesen von Neunkirchen, darunter die Baderin. Das burggräfliche Lehenbuch von 1398 vermeldet, dass vier Söldengüter und ein Hof zu Neunkirchen an die Braun von Birkenfels zu Wiedersbach vergeben waren. 1405 empfing dieses Geschlecht von den Burggrafen drei Gütlein in Neunkirchen; ein Gütlein ging 1429 durch Verkauf an Meinward von Steinheim. 1445 erwarben die Herren von Seckendorff von Heinz Stettner, Pfleger zur Arberg, drei Güter zu Neunkirchen; die Seckendorffer saßen seit 1391 auf der markgräflich an sie verliehenen Burg Jochsberg. 1462 wurden die Seckendorffer vom Markgrafen mit acht Gütlein in Neunkirchen und dem Zehnt belehnt.[10] Drei Söldengüter waren ab der Mitte des 15. Jahrhunderts als markgräfliches Lehen in Besitz der Herren von Lüchau. Ein Söldengütlein besaß um 1470 Sigmund Sorg von Hoppingen, der es an Zobel zu Rammersdorf verkaufte.[11] Als 1594 Brandenburg-Ansbach das zu dieser Zeit noch intakte Schlossgut Rauenbuch erwarb, gehörte auch ein Feuerrecht auf einer Schmiede und ein Backrecht in Neunkirchen dazu. Auch erstreckten sich die Rechte der Rauenbucher Schäferei auf Neunkirchener Grund. Den umfangreichen Rauenbucher Besitz in Neunkirchen (neun Untertanen) unterstellte Ansbach seinem Klosterverwalteramt Sulz;[12] das Kloster Sulz besaß laut seinem Gültbuch von 1478, also vor der Reformation und der Errichtung des brandenburgischen Klosteramtes, in Neunkirchen viele Äcker, Wiesen und Weide, die ohne Erbrecht verliehen waren.[13]
Im Dreißigjährigen Krieg wurde die Gegend um Neunkirchen und der Ort selber schwer verwüstet.[14] Nach dem Krieg siedelte dort der Markgraf von Ansbach rund 100 protestantischeExulanten aus Österreich an, die zum erneuten Aufstieg der Gemeinde beitrugen.[15] Laut dem 16-Punkte-Bericht des Oberamtes Ansbach von 1684 hatte das markgräfliche Hofkastenamt Ansbach sämtliche Rechte in Neunkirchen bis auf die niedere Gerichtsbarkeit, die jede Herrschaft über ihre eigenen Untertanen ausübte; von den 24 Mannschaften im Dorf gehörten zehn dem Hofkastenamt Ansbach (darunter die inzwischen heimgefallenen Untertanen des von Lüchau, eine Wirtschaft und drei Güter), drei dem St. Gumbertus-Stiftsamt Ansbach, neun dem brandenburgisch-ansbachischen Klosteramt Sulz und eine dem Eyb’schenRittergut Wiedersbach; das Pfarrlehen war dem Kastenamt Ansbach vogt- und steuerbar. Die Gemeinde verfügte über ein Hirtenhaus.[16]
Laut der Vetterschen Oberamtsbeschreibung von 1732 verteilten sich die Grundherrschaften nunmehr folgendermaßen:
Hofkastenamt Ansbach: elf Güter
St. Gumbertus-Stiftsamt Ansbach: zwei Güter
Klosteramt Sulz: neun Güter
Rittergut Wiedersbach: ein Gut
Die Gemeinde hatte ein Hirtenhaus. Die Gemeindeherrschaft, die Vogtei und die Fraisch übte das Hofkastenamt Ansbach aus.[17] Gegen Ende des Alten Reiches, um 1800, bestand Neunkirchen aus 28 Anwesen: Dem Hofkastenamt Ansbach gehörten ein Gut, sieben Güter, eine Tafernwirtschaft, vier Leerhäuser, eine Wirtschaft sowie ein Köblergut der Pfarrei Neunkirchen, dem Stiftsamt Ansbach zwei Köblergüter und ein Leerhaus, dem Klosterverwalteramt Sulz ein Hof, drei Halbhöfe, drei Köblergüter, ein Schmied-Köblergut und ein Leerhaus und dem eybschen Rittergut zu Wiedersbach ein Söldengut. Abgabenfrei waren die Kirche, das Pfarrhaus, das gemeindliche Hirtenhaus und das gemeindliche Brechhaus zur Bearbeitung von Flachs.[18][19][20] Von 1797 bis 1808 unterstand der Ort dem Justiz- und Kammeramt Ansbach.[21]
Ab 1862 gehörte Neunkirchen zum Bezirksamt Ansbach (1939 in Landkreis Ansbach umbenannt). Die Gerichtsbarkeit blieb bis 1870 beim Landgericht Ansbach, von 1870 bis 1879 war das Stadt- und Landgericht Ansbach zuständig, seit 1880 ist es das Amtsgericht Ansbach.[21] Die Gemeinde hatte eine Gebietsfläche von 10,250 km².[24] 1913 wurde Neunkirchen nach Neunkirchen bei Leutershausen umbenannt.[25] Am 1. Januar 1972 wurde die Gemeinde im Zuge der Gebietsreform aufgelöst und in die Stadt Leutershausen eingemeindet.[26][27]
Baudenkmäler
Kirchenweg 9: St. Georg, evangelisch-lutherische Pfarrkirche, auf einer Anhöhe in der Ortsmitte: Von der ursprünglichen Kirche, die den Heiligen Georg als Namenspatron hatte, ist nichts mehr erhalten. Von der jetzigen Kirche ist die tonnengewölbteSakristei am ältesten; sie wurde 1492 errichtet. Der ursprüngliche Saalbau wurde abgerissen und 1734 neu errichtet. Bemerkenswert sind Wandmalereien des 16./17. Jahrhunderts im Chor und am Chorbogen. Das jetzige Pfarrhaus, ebenfalls im 18. Jahrhundert erbaut, schmückt an seiner Westseite das brandenburgische Wappen.
Pfarrstraße 4: Pfarrhaus mit Pfarrscheune
Vier Steinkreuze bei Neunstetten-Siedlung (siehe unten)
In Neunkirchen-Siedlung sind an der Zufahrtsstraße zur Kreisstraße nördlich der Bahnunterführung von einst sieben Kreuzen aus Keupersandstein, genannt „die sieben Fuhrmänner“, über der Erde noch drei sowie der Rest eines vierten Kreuzes erhalten geblieben. Sie werden mit einem Überfall in Verbindung gebracht, der sich im Dreißigjährigen Krieg, und zwar am 30. Oktober 1632, zugetragen hat. Damals wollte die Stadt Feuchtwangen der Reichsstadt Nürnberg mit Lebensmittel aushelfen, da diese durch die bei Zirndorf lagernden Wallensteinschen Truppen vor ihren Versorgungsquellen abgeschnitten war. Der von 17 Bewaffneten begleitete Wagenzug wurde zwischen Hannenbach und Neunkirchen, etwa bei dem heutigen Leutershausener Gemeindeteil Straßenwirtshaus, von circa 200 kaiserlichen Reitern überfallen; zwölf Mann der Begleitung wurden getötet und der Zug der mitgeführten Lebensmittel sowie seiner 86 Ochsen und 30 Pferde beraubt.[28]
Den Steinkreuzen gegenüber hat die Gemeinde Neunkirchen im Jahr 1925, fünf Jahre nach Gründung der örtlichen Soldaten- und Kriegerkameradschaft, ein Ehrenmal für die Gefallenen und Vermissten des Ersten Weltkrieges errichten lassen. Für jeden dieser Gefallenen/Vermissten aus der Gemeinde wurde eine Linde gepflanzt – daher die Bezeichnung „Kriegerhain“ – und jeweils eine Gedenktafel mit Namen verlegt. Die 1954 wiedergegründete Kameradschaft erweiterte das eigentliche Ehrenmal um die Namen der Gefallenen und Vermissten des Zweiten Weltkrieges.[29]
Manfred Jehle: Ansbach: die markgräflichen Oberämter Ansbach, Colmberg-Leutershausen, Windsbach, das Nürnberger Pflegamt Lichtenau und das Deutschordensamt (Wolframs-)Eschenbach (= Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken. I, 35). Kommission für bayerische Landesgeschichte, München 2009, ISBN 978-3-7696-6856-8.
Eberhard Krauß: Exulanten im Evang.-Luth. Dekanat Leutershausen im 17. Jahrhundert. Eine familiengeschichtliche Untersuchung (= Quellen und Forschungen zur fränkischen Familiengeschichte. Band15). Gesellschaft für Familienforschung in Franken, Nürnberg 2006, ISBN 3-929865-10-6, S.55 u. passim.
Konrad Rosenhauer u. a. (Hrsg.): Der Landkreis Ansbach. Vergangenheit und Gegenwart. Verlag für Behörden und Wirtschaft Hoeppner, Aßling-Pörsdorf 1964, DNB450093387, OCLC17146040, S.178.
Hermann Schreiber: Leutershausen. Leutershausen 1975, ISBN 3-922175-02-3, S.382–395.
Gottfried Stieber: Neunkirchen. In: Historische und topographische Nachricht von dem Fürstenthum Brandenburg-Onolzbach. Johann Jacob Enderes, Schwabach 1761, OCLC231049377, S.602–603 (Digitalisat).
↑1913 wurde der Ortsname auf „Neunkirchen bei Leutershausen“ festgelegt. M. Jehle: Ansbach: die markgräflichen Oberämter Ansbach, Colmberg-Leutershausen, Windsbach, das Nürnberger Pflegamt Lichtenau und das Deutschordensamt (Wolframs-)Eschenbach, Bd. 2, S. 1003.
↑E. Fechter: Die Ortsnamen des Landkreises Ansbach, S. 140. Dort folgendermaßen transkribiert: „naikírng“.
↑M. Jehle: Ansbach: die markgräflichen Oberämter Ansbach, Colmberg-Leutershausen, Windsbach, das Nürnberger Pflegamt Lichtenau und das Deutschordensamt (Wolframs-)Eschenbach, Bd. 1, S. 163, 185 f.
↑11. Jahresbericht des Historischen Vereins in Mittelfranken, 1841, S. 49.
↑M. Jehle: Ansbach: die markgräflichen Oberämter Ansbach, Colmberg-Leutershausen, Windsbach, das Nürnberger Pflegamt Lichtenau und das Deutschordensamt (Wolframs-)Eschenbach, Bd. 1, S. 226, 580–582, 592, 598.
↑M. Jehle: Ansbach: die markgräflichen Oberämter Ansbach, Colmberg-Leutershausen, Windsbach, das Nürnberger Pflegamt Lichtenau und das Deutschordensamt (Wolframs-)Eschenbach, Bd. 1, S. 594, 597–599; Bd. 2, S. 724 f.
↑M. Jehle: Ansbach: die markgräflichen Oberämter Ansbach, Colmberg-Leutershausen, Windsbach, das Nürnberger Pflegamt Lichtenau und das Deutschordensamt (Wolframs-)Eschenbach, Bd. 1, S. 623.
↑E. Krauß: Exulanten im Evang.-Luth. Dekanat Leutershausen, S. 55.
↑Staatsarchiv Nürnberg, Ansbacher Salbuch 128, 2419. Zitiert nach M. Jehle: Ansbach: die markgräflichen Oberämter Ansbach, Colmberg-Leutershausen, Windsbach, das Nürnberger Pflegamt Lichtenau und das Deutschordensamt (Wolframs-)Eschenbach, Bd. 2, S. 688 f.
↑Zitiert nach H. Schreiber: Leutershausen, S. 390 f. M. Jehle: Ansbach: die markgräflichen Oberämter Ansbach, Colmberg-Leutershausen, Windsbach, das Nürnberger Pflegamt Lichtenau und das Deutschordensamt (Wolframs-)Eschenbach, Bd. 2, S. 805.
↑M. Jehle: Ansbach: die markgräflichen Oberämter Ansbach, Colmberg-Leutershausen, Windsbach, das Nürnberger Pflegamt Lichtenau und das Deutschordensamt (Wolframs-)Eschenbach, Bd. 2, S. 891 f.
↑Johann Bernhard Fischer: Neunkirchen bey Leutershausen. In: Statistische und topographische Beschreibung des Burggraftums Nürnberg, unterhalb des Gebürgs, oder des Fürstentums Brandenburg-Anspach. Zweyter Theil. Enthaltend den ökonomischen, statistischen und sittlichen Zustand dieser Lande nach den funfzehen Oberämtern. Benedict Friedrich Haueisen, Ansbach 1790, OCLC159872968, S.22 (Digitalisat).
↑J. K. Bundschuh: Geographisches Statistisch-Topographisches Lexikon von Franken, Bd. 3, Sp. 768.
↑ abM. Jehle: Ansbach: die markgräflichen Oberämter Ansbach, Colmberg-Leutershausen, Windsbach, das Nürnberger Pflegamt Lichtenau und das Deutschordensamt (Wolframs-)Eschenbach, Bd. 2, S. 1003.
↑Staatsarchiv Nürnberg, Regierung von Mittelfranken, Kammer des Inneren, Abgabe 1952, 3850: Formation der Municapial- und Ruralgemeinden im Landgericht Ansbach 1808–17. Zitiert nach M. Jehle: Ansbach: die markgräflichen Oberämter Ansbach, Colmberg-Leutershausen, Windsbach, das Nürnberger Pflegamt Lichtenau und das Deutschordensamt (Wolframs-)Eschenbach, Bd. 2, S. 961.
↑M. Jehle: Ansbach: die markgräflichen Oberämter Ansbach, Colmberg-Leutershausen, Windsbach, das Nürnberger Pflegamt Lichtenau und das Deutschordensamt (Wolframs-)Eschenbach, Bd. 2, S. 959.