Diese Liste umfasst die Mitglieder der Württembergischen Landstände des Königreichs Württemberg in der Wahlperiode von 1862 bis 1868.[1]
Während dieser Wahlperiode tagte der 21. ordentliche Landtag vom 3. Mai 1862 bis zum 18. August 1865, der 22. außerordentliche Landtag vom 23. Mai bis zum 8. Juni 1866 und der 23. ordentliche Landtag vom 25. September 1866 bis zum 20. Februar 1868.
Das Präsidium der Ersten Kammer (Kammer der Standesherren)
Präsident: Graf Albert von Rechberg zu Rothenlöwen und Hohenrechberg
Vizepräsident: Fürst Friedrich von Waldburg zu Wolfegg und Waldsee
Im Juni und August 1865 führte Herzog Friedrich von Württemberg mehrmals den Vorsitz, weil sowohl der Präsident als auch der Vizepräsident wegen Krankheit abwesend waren.
Die Mitglieder der Ersten Kammer
Prinzen des Hauses Württemberg
Standesherren (Fürsten)
Standesherren (Grafen)
Standesherrliche Gemeinschaften
Erblich ernannte Mitglieder
Auf Lebenszeit ernannte Mitglieder
Das Präsidium der Zweiten Kammer (Kammer der Abgeordneten)
21. Landtag vom 3. Mai 1862 bis zum 18. August 1865:
Alterspräsident: Friedrich von Römer
Präsident: Friedrich von Römer bis zum 24. November 1863, danach Franz von Weber
Vizepräsident: Karl von Varnbüler bis Ende 1864, danach Gustav Duvernoy
22. außerordentlicher Landtag vom 23. Mai bis zum 8. Juni 1866:
Präsident: Franz von Weber
Vizepräsident: Gustav Duvernoy
23. Landtag vom 25. September 1866 bis zum 20. Februar 1868:
Präsident: Franz von Weber
Vizepräsident: Gustav Duvernoy
Die 23 bevorrechtigten Mitglieder der Zweiten Kammer
Vertreter der Ritterschaft des Neckarkreises
Vertreter der Ritterschaft des Jagstkreises
Vertreter der Ritterschaft des Schwarzwaldkreises
Vertreter der Ritterschaft des Donaukreises
Vertreter der evangelischen Landeskirche
Vertreter des Bistums Rottenburg
Kanzler der Universität Tübingen
Die 70 gewählten Abgeordneten der Zweiten Kammer
Die Abgeordneten der sieben „guten Städte“
Anmerkungen und Einzelnachweise
- ↑ Die Reihenfolge der Personen auf der Liste lehnt sich hier eng an die entsprechenden Vorgaben der Königlich-Württembergischen Hof- und Staatshandbücher an.
- ↑ Von 1862 bis 1864 ruhte die Stimme des Fürsten von Oettingen-Spielberg, weil die württembergische Regierung anzweifelte, dass das Rittergut Dambach im Oberamt Ellwangen weiterhin als Grundlage für die bisherige Standesherrlichkeit dienen konnte (siehe F. Raberg, S. 627). Das Königlich Württembergische Hof- und Staatshandbuch 1862 und 1866 nennt den Fürsten nicht mehr als Standesherrn
- ↑ Freiherr Karl von Berlichingen wird im Königlich-Württembergischen Hof- und Staatshandbuch von 1858 auf Seite 97 nicht genannt, jedoch im Handbuch von Frank Raberg auf Seite 58 sowohl für den 20. Landtag und den 21. Landtag bis zum Tode 1864. Es ist anzunehmen, dass Karl von Berlichingen tatsächlich nur dem 21. Landtag von 1862 bis 1864 angehörte, da er im 20. Landtag überzählig wäre, d. h. die Anzahl der Ritter entspräche dann nicht der regulären Zahl 13, sondern würde sich auf 14 summieren.
Literatur