Diese Liste umfasst die Mitglieder der Württembergischen Landstände des Königreichs Württemberg in der Wahlperiode 1825 bis 1831.[1]
Während dieser Wahlperiode tagte der 3. ordentliche Landtag vom 1. Dezember 1826 bis zum 5. Juli 1827, der 4. außerordentliche Landtag vom 18. Januar 1828 bis zum 2. April 1828 und der 5. ordentliche Landtag vom 15. Januar 1830 bis zum 7. April 1830.
Das Präsidium der Ersten Kammer (Kammer der Standesherren)
Präsident: Fürst August zu Hohenlohe-Öhringen
Vizepräsident im 3. und 4. Landtag: Fürst Karl Egon II. zu Fürstenberg
Vizepräsident im 5. Landtag: Fürst Ernst I. zu Hohenlohe-Langenburg
Die Mitglieder der Ersten Kammer
Prinzen des Hauses Württemberg
Standesherren (Fürsten)
Standesherren (Grafen)
Standesherrliche Gemeinschaften
Erblich ernannte Mitglieder
Auf Lebenszeit ernannte Mitglieder
Das Präsidium der Zweiten Kammer (Kammer der Abgeordneten)
Alterspräsident: Josef Anton Rhomberg
Präsident: Dr. Jakob Friedrich Weishaar
Vizepräsident: Freiherr Johann Friedrich Cotta von Cottendorf
Die 23 bevorrechtigten Mitglieder der Zweiten Kammer
Vertreter der Ritterschaft des Neckarkreises
Vertreter der Ritterschaft des Jagstkreises
Vertreter der Ritterschaft des Schwarzwaldkreises
Vertreter der Ritterschaft des Donaukreises
Vertreter der evangelischen Landeskirche
Vertreter der römisch-katholischen Kirche
Kanzler der Universität Tübingen
Die 70 gewählten Abgeordneten der Zweiten Kammer
Die Abgeordneten der sieben „guten Städte“
Anmerkungen und Einzelnachweise
- ↑ Die Reihenfolge der Personen auf der Liste lehnt sich hier eng an die entsprechenden Vorgaben der Königlich-Württembergischen Hof- und Staatshandbücher an.
Literatur