Der Meißnische Kreis war ein historisches Territorium des 1806 in ein Königreich umgewandelten Kurfürstentum Sachsen, welches im Wesentlichen aus dem östlichen Teil des ehemaligen albertinischenHerzogtums besteht.
Der Kreis entstand mit Erlass der Kanzleiordnung von Kurfürst Moritz am 5. August 1547. Oberster Repräsentant des Kreises war ein Oberhauptmann, später auch Kreishauptmann genannt. Ihm oblag die Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben aller ihm unterstellten Ämter, die Aufsicht über die Beamten und das Straßenwesen. Das Gebiet des Erzgebirgischen Kreises wurde erst 1691 aus dem vergleichsweise großen Meißnischen Kreis herausgelöst. 1815 musste ein Teil des Kreises an das Königreich Preußen abgetreten werden. 1835 übernahm die Kreisdirektion Dresden die Rechtsnachfolge der Kreishauptmannschaft Meißen.