Die Liste der innerstaatlichen Abkommen Deutschlands enthält Staatsverträge die zwischen zwei oder mehreren Bundesländern angewandt werden.
Wesen
In Deutschland verfügen die Länder über eigene Gesetzgebungskompetenzen (vgl. Art 70 ff. GG). Oft werden wirtschaftliche Zusammenarbeit oder Grenzangelegenheiten in solchen Staatsverträgen geregelt.
Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden hier nicht gelistet.
Abkommen
Folgende bedeutsame innerdeutsche Verträge wurden bislang geschlossen:
(Die Liste ist nicht vollständig, es fehlen z. B. alle Grenzänderungsverträge)