Die Liste der Hamburger Bürgermeister führt die Bürgermeister von Hamburg auf, also die Ersten Bürgermeister und Zweiten Bürgermeister, beziehungsweise die worthaltenden (regierenden) Bürgermeister des Rats und sonstige Personen an der Spitze von Regierung und Verwaltung. Auf Bürgermeister nicht mehr eigenständiger Städte in Hamburg und ehemaliger Städte im hamburgischen Staat wird in einem eigenen Abschnitt verwiesen. Die Liste ergänzt die Artikel
Erster Bürgermeister – Erster Bürgermeister und Präsident des Senats, Zweiter Bürgermeister
Seit 1216 bestand ein gemeinsamer Rat der vereinigten Hamburger Alt- und Neustadt (Rat in der Neustadt 1195 erstmals nachgewiesen).
Das Bestehen eines Bürgermeisteramtes ist seit 1264 nachgewiesen. Vom Rat wurden zunächst zwei, seit 1350 regelmäßig vier (zeitweilig fünf) Bürgermeister gewählt, von denen zwei im jährlichen Wechsel die Amtsgeschäfte leiteten (Amtswechsel in der Regel auf/bis Kathedra Petri). Dieses System mit den beiden „worthaltenden“ bzw. regierenden oder präsidierenden Bürgermeistern bestand im Wesentlichen bis zur Verfassung von 1860.
Die 1860 neu eingesetzte Verfassung legt die Begriffe erster und zweiter Bürgermeister für die vorstehenden Mitglieder des Senats – nun auch offiziell nicht mehr Rat genannt – fest. Diese wurden seitdem von der nun ebenfalls in Teilen aus Wahlen hervorgegangenen Bürgerschaft gewählt und nicht mehr wie vorher vom bestehenden Senat kooptiert. Wie vorher waren sie dann Senatoren auf Lebenszeit. (Siehe auch: Hamburger Senat 1861–1919)
Innerhalb des Senates wurde jährlich entschieden, wer diesem als Erster (Primus inter pares) und Zweiter Bürgermeister vorstehen sollte. Von einigen Ausnahmen abgesehen wählte der Senat turnusmäßig die drei ältesten juristisch geschulten Senatoren in diese Ämter, und zwar nach folgendem Muster:
Im November 1918 wurden Senat und Bürgerschaft vom Arbeiter- und Soldatenrat (unter Heinrich Laufenberg, später Karl Hense) abgesetzt, kurz darauf jedoch unter Veto-Recht wieder eingesetzt. Der Senat war nun vom Vertrauen der Bürgerschaft abhängig. Die ersten und zweiten Bürgermeister wurden als Präsident und sein Stellvertreter weiterhin vom Senat auf ein Jahr gewählt, bei jedoch zulässiger Wiederwahl. Zeitweise bestand ein Minderheits- bzw. geschäftsführender Senat.
Am 8. März 1933 wurde Carl Vincent Krogmann (parteilos, ab 1. Mai 1933 NSDAP), zum Ersten Bürgermeister gewählt. Ab dem 18. Mai 1933 trug er die Amtsbezeichnung „Regierender Bürgermeister“, wurde aber zugleich dem ReichsstatthalterKarl Kaufmann unterstellt. Im Zuge der Einführung der Deutschen Gemeindeordnung wurde die bisherige Hamburger Einheitsverwaltung 1936 in eine Staats- und eine Gemeindeverwaltung aufgeteilt: Kaufmann übernahm am 29. Juli 1936 offiziell die Führung der Landesregierung, Krogmann blieb als Bürgermeister Leiter der „Gemeindeverwaltung“.[4]
Der erste Bürgermeister nach Ende des Zweiten Weltkrieges, Rudolf Petersen, wurde noch vom britischen Stadtkommandanten Oberst Armytage ernannt.[5] Petersen machte geltend, ihm fehle es an praktischer Politikerfahrung. Auf seinen Wunsch hin wurde Adolph Schönfelder als Zweiter Bürgermeister eingesetzt. Die britische Besatzungsmacht wollte das höchste Amt Hamburgs erst Oberbürgermeister nennen, wie in anderen deutschen Städten. Der noch nicht ernannte Petersen wehrte sich aber erfolgreich gegen diese Bezeichnung, da sie nicht zur Hamburger Tradition passe.[6]
Erster Bürgermeister
Rudolf Petersen (parteilos, später CDU): 15. Mai 1945 – 15. November 1946
Noch während der Besatzungszeit wurde eine vorläufige Verfassung (durch ernannte Bürgerschaft und Senat) erstellt und 1946 eine Bürgerschaft frei gewählt. Der am 15. November 1946 von der Bürgerschaft gewählte Senat konstituierte sich am 19. November und wählte Max Brauer zum Ersten Bürgermeister und Präsidenten des Senats. In Anlehnung an die alte Verfassung blieb es bei einer Nachwahl bzw. Ergänzung von Senatoren durch die Bürgerschaft und die Wahl der Bürgermeister (auf ein Jahr bei möglicher Wiederwahl) durch den Senat selbst.
Nach einer umfassenden Verfassungsreform wird der Erste Bürgermeister seit 1997 direkt von der Bürgerschaft gewählt. Zudem endet seine Amtszeit auch mit dem Zusammentritt einer neuen Bürgerschaft. Der Zweite Bürgermeister wird in der Regel mit dem gesamten Senat vom Ersten Bürgermeister berufen und bedarf nur noch der Bestätigung durch die Bürgerschaft.
Auf dem heutigen Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg befinden sich mehrere ehemals selbständige Städte mit zeitweise eigenen Bürgermeistern oder Oberbürgermeistern:
Christian Ziegra, Nicolaus Wilckens: Nicolaus Wilckens, weiland I.U.D. Und Archivarius der Stadt Hamburg, Hamburgischer Ehrentempel: In welchem eine Menge glaubwürdiger, und so viel möglich vollständiger Lebensbeschreibungen gelehrter und verdienstvoller Männer, die theils in theils ausser Hamburg gebohren worden, und daselbst im geistlichen und weltlichen Stande der Stadt gedienet haben, oder auch in einem Privatleben geblieben, oder auswärtig befördert worden sind, aufgestellet werden. Schröder, 1770 books.google.de mit den Biografien älterer Bürgermeister und Ratsherren.
Arnold Schuback: Chronologisches, bis auf die neuesten Zeiten fortgesetztes Verzeichniss der bisherigen Mitglieder eines Hochedlen und Hochweisen Raths, der Ehrbaren Oberalten und der Verordneten löblicher Cämmerey der Freyen Stadt Hamburg, Hamburg (Johann August Meißner) 1820, Digitalisat bei sub.uni-hamburg.de, mit handschriftlichen Nachträgen bis in die 1860er Jahre.
↑Uwe Lohalm: Hamburgs nationalsozialistische Diktatur. Verfassung und Verwaltung 1933–1945, Hamburg 1997; Holger Martens: Hamburgs Weg zur Metropole. Von der Groß-Hamburg-Frage zum Bezirksverwaltungsgesetz, Hamburg 2004, S. 97, 112 f.
↑Walter Tormin: Der schwere Weg zur Demokratie. Politischer Neuaufbau in Hamburg 1945/46. Landeszentrale für politische Bildung, Hamburg 1995.
↑Erich Lüth: Hamburgs Schicksal Lag in ihrer Hand. Geschichte der Bürgerschaft. Marion von Schröder Verlag, Hamburg 1966, S. 242–245.