Die Liste der Gemeinden im Fürstentum Lichtenberg nennt alle Gemeinden im ehemaligen Fürstentum Lichtenberg gegliedert nach ihrer verwaltungsmäßigen Zugehörigkeit. Die Gliederung bestand von 1817 bis 1834.
Aufgrund der 1815 auf dem Wiener Kongress getroffenen Vereinbarungen erhielt der Herzog von Sachsen-Coburg-Saalfeld „ein Gebiet mit 20.000 Einwohnern“ aus dem vorherigen Saardepartement zugesprochen. Am 11. September 1816 erfolgte die förmliche Besitzergreifung. Am 11. Januar 1817 erließ die Herzogl. Sächsische Landes-Commission zu St. Wendel eine Verordnung, nach der das zu der Zeit noch „Herrschaft Baumholder“ genannte Territorium in drei Kantone und 15 Bürgermeistereien eingeteilt wurde. Die Kantonsbezirke waren zugleich Friedensgerichtsbezirke. Durch Dekret des Herzogs vom 6. März 1819 wurde das Gebiet in Fürstentum Lichtenberg umbenannt. Zur „Verminderung der Localverwaltungskosten“ wurde 1823 die Anzahl der Bürgermeistereien auf sieben verringert und die Gemeinden entsprechend verteilt. Der Stadtbezirk von St. Wendel wurde nun von einer Oberbürgermeisterei verwaltet. 1834 wurde das Fürstentum an Preußen verkauft und daraus der Kreis St. Wendel gebildet, der dem Regierungsbezirk Trier in der Rheinprovinz angegliedert wurde. Die Kantone wurden aufgelöst, die Anzahl der Bürgermeistereien und deren Verwaltungsbezirke blieben unter der preußischen Verwaltung im Wesentlichen unverändert, allerdings wurde zum 1. Januar 1836 für die Orte der 1823 aufgehobenen Bürgermeistereien Namborn und Oberkirchen eine eigene Bürgermeisterei mit Sitz in Oberkirchen wiederhergestellt, der auch die Gemeinde Urweiler aus der Bürgermeisterei Sankt Wendel zugewiesen wurde.
Verwaltungsgliederung
Verwaltungsgliederung des Fürstentums Lichtenberg (Ortsnamen in der heutigen Schreibweise):[1]
Einzelnachweise
- ↑ Friedrich August Lottner: Sammlung der für das Fürstenthum Lichtenberg vom Jahre 1816 bis 1834 ergangenen herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaischen Verordnungen, Sander, 1836 S. 28 ff, 276 (Google Books)