Denkmal für die Gefallenen beider Weltkriege, quaderartige Form, mit Inschriften und bekrönendem Balkenkreuz, 1920er Jahre, später mit Gefallenennamen des Zweiten Weltkriegs ergänzt.
Saalkirche mit Satteldach und eingezogenem Rechteckchor, Westturm mit Spitzhelm, Langhaus barock, 1964 erweitert und mit Querhaus versehen; mit Ausstattung;
Grabkapelle, Steildachbau überrechteckigem Grundriss, neugotisch, bezeichnet 1900;
Seelenkapelle, Steildachbau, halbrundgeschlossen, bezeichnet 1782; mit Ausstattung.
Kirchl 24 und am sogenannten Kirchelweg (Standort)
Wegkreuzreihe
Unregelmäßige Abfolge von acht gusseisernen Kreuzen auf Steinsockeln, zum Teil bezeichnet 1878; zwischen Kirchl und Hohenau am sogenannten Kirchelweg, in Abständen von circa 100, 150, 200, 200, 100, 125 und 300 m in südwestlicher Richtung
erdgeschossiges Schulhaus mit versetzt angebautem, zweigeschossigem Lehrerwohnhaus, Satteldachbauten aus Granit, mit holzverschaltem Drempel und Giebel, 1939 nach Plänen von Ludwig Oberneder
an der ehemaligen Grenze des Fürstbistums Passau und des Kurfürstentums Bayern, mit Inschriften und Wappen, Granit, 1692
D-2-72-140-19
Ehemalige Baudenkmäler
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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