Zweigeschossiger und traufständiger Flachsatteldachbau mit Kniestock und Dachvorschuss, flachem Mittelrisalit mit Zwerchhaus, Gusseisenbalkon und Putzgliederungen, um 1890
Saalkirche mit Polygonalchor, Chorflankenturm, zweigeschossiger Sakristei und Vorzeichen, Chor 1456, Langhaus 15./16. Jahrhundert, Turm 1884/85 erhöht; mit Ausstattung; Friedhofskapelle St. Salvator, Saalkirche mit Giebeldachreiter, um 1740, romanisiert 1873; mit Ausstattung; Friedhofsmauer aus Tuffquadern, mit Strebepfeilern, wohl nach 1810
Ehemaliges Gasthaus zur Pos; stattlicher dreigeschossiger und fristparalleler Walmdachbau mit Standerker, kleiner Altane mit Gusseisengitter, Gesimsgliederungen und Tordurchfahrt, erbaut 1838; mit Ausstattung
Zweigeschossiger und giebelständiger, teilweise verputzter Blockbau mit vorschießendem Flachsatteldach und Schmiedeeisenbalkon, 2. Viertel 19. Jahrhundert
Zweigeschossiger und giebelständiger, teilweise versteinerter Blockbau mit vorschießendem Flachsatteldach und zweiseitig umlaufendem Schrot, im Kern 2. Hälfte 18. Jahrhundert
Zweigeschossiger und giebelständiger Blockbau mit vorschießendem Satteldach, Kniestock und rückseitigem Giebelschrot, im Kern Ende 17. Jahrhundert, Dach später aufgesteilt
Zweigeschossiger und traufständiger Obergeschoss-Blockbau mit vorschießendem Flachsatteldach, profilierten Kopfbügen und zweiseitig umlaufendem Schrot, 1. Drittel 18. Jahrhundert, Schrot um 1840
Zweigeschossiger und verschindelter Blockbau mit vorschießendem Flachsatteldach und Giebelschroten, 1. Drittel 19. Jahrhundert; Stallgebäude, teilweise Obergeschoss-Blockbau mit Satteldach und Traufschrot, 2. Hälfte 19. Jahrhundert, im Kern wohl älter
Vierseithof, geschlossene Anlage des 18. Jahrhunderts; Rottaler Bauernhaus, zweigeschossiger und giebelständiger Obergeschoss-Blockbau mit vorschießendem Flachsatteldach, Kniestock und zwei Giebelschroten, spätes 18. Jahrhundert, Erdgeschoss Backstein, wohl später; Westflügel, Stall mit Heuboden, Obergeschoss-Blockbau mit Satteldach und Traufschrot, Ende 18. Jahrhundert; Nordflügel Stadel mit Durchfahrt und Stalleinbau, verbretterter Ständerbau mit Steildach, 19. Jahrhundert; Ostflügel, Remise und Traidkasten mit Satteldach, Blockbau-Obergeschoss und Traufschrot, bezeichnet 1739
Wohnteil zweigeschossiger und traufständiger, teilweise verschindelter Obergeschoss-Blockbau mit vorschießendem Satteldach, bezeichnet 1699, in der 1. Hälfte 19. Jahrhundert verändert
Polygonal schließender Satteldachbau mit Giebeldachreiter und Putzrahmung, neugotisch, Mitte 19. Jahrhundert (modernisiert bezeichnet 1840); mit Ausstattung
Zweigeschossiger und traufständiger, teilweise verschalter Obergeschoss-Blockbau mit vorschießendem Flachsatteldach und zwei Giebelschroten, 1. Hälfte 19. Jahrhundert
Zweigeschossiger und traufständiger, teilweise verschalter Blockbau mit vorschießendem Flachsatteldach und kleinem Schrot, teilweise verbrettert, 1. Drittel 19. Jahrhundert
Mitte 19. Jahrhundert; Wohnhaus, zweigeschossiger und giebelständiger Satteldachbau mit Bänder- und Putzgliederung; Stall mit Traidkasten, Obergeschoss-Blockbau mit Satteldach und Sterntüren
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr existieren, z. B. weil sie abgebrochen wurden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
Obergeschoss-Blockbau mit seltenem Bundwerk-Oberteil, Anfang 19. Jahrhundert (Anmerkung: Objekt abgebrochen, Ortseinsicht 18. September 2020; im Bayerischen Denkmal-Atlas noch enthalten)
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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