Das Dorf grenzt südlich an Winnen, östlich an Dreihausen sowie westlich an Hachborn und an der Nordseite an Ebsdorf. Leidenhofen liegt zwischen den Lahnbergen und den Ausläufern des Vogelsberges. Westlich am Ort vorbei verläuft die Landesstraße 3089. Der Ort liegt am Leidenhöfer Kopf mit 393 m Höhe.
Geschichte
Ortsgeschichte
Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Leidenhofen erfolgte unter dem Namen Liudenhoue im Jahr 1018, als Kaiser Heinrich II. seine Landgut in Liudenhoue dem Kloster Kaufungen schenkte.[1] In Leidenhofen wohnten diejenigen, die im Königshof Ebsdorf arbeiteten. Das Dorf hieß deshalb zuerst Liudenhoven (Liuden – Leute), der Leutehof.
In erhaltenen Urkunden wurde der Ort später unter den folgenden Ortsnamen erwähnt:[1] Ludinhohe (1327), Ludenhaben (1357), Laudinhabin (1434) und Leidenhofen (ab 1500).
Die Wehrkirche wurde im 13. Jahrhundert erbaut. Der Turm ist heute noch erhalten. Das Kirchenschiff wurde in den 1960er Jahren abgerissen und erneuert.
ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Gemeinde Ebsdorfergrund
Gerichte seit 1821
Mit Edikt vom 29. Juni 1821 wurden in Kurhessen Verwaltung und Justiz getrennt. Der Kreis Marburg war für die Verwaltung und das Assistenzamt Treis war als Gericht in erster Instanz für Wermertshausen zuständig.[11] In Treis wurde ein Assistenzamt eingerichtet, das 1833 als eigenständiges Justizamt Treis ausgegliedert wurde und für Wermertshausen zuständig war. Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen wurde durch einen Gebietstausch Treis an das Großherzogtum Hessen abgetreten, Wermertshausen wurde dem Justizamt Marburg zugeordnet. Am 1. September 1867 erfolgte die Umbenennung des bisherigen Justizamtes in Amtsgericht Marburg.[12][13] Auch mit dem in Kraft treten des Gerichtsverfassungsgesetzes von 1879 blieb das Amtsgericht unter seinem Namen bestehen.
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Leidenhofen 852 Einwohner. Darunter waren 24 (2,8 %) Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 162 Einwohner unter 18 Jahren, 327 zwischen 18 und 49, 162 zwischen 50 und 64 und 204 Einwohner waren älter.[2] Die Einwohner lebten in 315 Haushalten. Davon waren 75 Singlehaushalte, 84 Paare ohne Kinder und 120 Paare mit Kindern, sowie 30 Alleinerziehende und 6 Wohngemeinschaften. In 57 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 210 Haushaltungen leben keine Senioren.[2]
Familien: 45 nutzungsberechtigte, 20 nicht nutzungsberechtigte Ortsbürger, 7 Beisitzer
Leidenhofen: Einwohnerzahlen von 1778 bis 2011
Jahr
Einwohner
1778
285
1800
?
1834
392
1840
444
1846
454
1852
504
1858
502
1864
490
1871
459
1875
470
1885
443
1895
425
1905
453
1910
452
1925
477
1939
490
1946
735
1950
706
1956
638
1961
616
1967
657
1980
?
1990
?
2000
?
2011
852
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; Zensus 2011[2]
Erwerbspersonen: 149 Land- und Forstwirtschaft, 108 Produzierendes Gewerbe, 29 Handel und Verkehr, 27 Dienstleistungen und Sonstiges.
Politik
Für Leidenhofen besteht ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung. Er umfasst das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Leidenhofen.[5]
Der Ortsbeirat Leidenhofen besteht aus fünf Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 51,72 %. Alle Kandidaten gehörten der „Dorfgemeinschaftsliste Leidenhofen“ an.[14] Der Ortsbeirat wählte Christian Fritz-Emmerich zum Ortsvorsteher.[15]
↑
Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818. Verlag d. Waisenhauses, Kassel 1818, S.121f. (online bei Google Books).
↑Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S. 73 f.
↑
Neueste Kunde von Meklenburg, Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und den freien Städten, aus den besten Quellen bearbeitet. im Verlage des G. H. G. privil. Landes-Industrie-Comptouts, Weimar 1823, S.158ff. (online bei HathiTrust’s digital library).
↑Verordnung über die Gerichtsverfassung in vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 19. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1085–1094)