Das Landgericht Marktbreit war ein von 1848 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Marktbreit im heutigen Landkreis Kitzingen. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.