Durch den Friedensvertrag kam der Bezirk als territoriale Einheit zu Preußen, er blieb aber zunächst noch für 20 Jahre bis zum Inkrafttreten der neuen Kreisordnung[4] am 1. April 1886 ein besonderer Verwaltungsbezirk: „ähnlich wie die Amtsbezirke im vormaligen Herzogtum Nassau ... als engere Verwaltungsbezirke bestehen“ ... und „es wurde für denselben“ [je] „ein dem betreffenden Landrathe untergeordneter Bezirksbeamter bestellt ... der den Titel Amtmann führen soll, und dessen Kompetenz durch besondere Instruktion festzustellen ist“.[5] Es galten zunächst auch noch die bayerischen Kommunalverfassungsgesetze fort.[6]
Daneben wurde auch das Gericht als Rechtsprechungsbehörde preußisch (Amtsgericht Orb). Nächstinstanzliches Gericht war das Kreisgericht in Hanau[7]. Nach dem Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze 1879 wurde das Landgericht Hanau das nächstinstanzliche Gericht. 1909 erfolgte die Umbenennung in Amtsgericht Bad Orb. Am 15. Juni 1943 wurde das Gericht aufgehoben und sein Gerichtssprengel dem Amtsgericht Gelnhausen zugeordnet. Seit Herbst 1945 war das Amtsgericht Bad Orb wieder ein selbstständiges Amtsgericht. Zum 1. Juli 1968 wurde es endgültig aufgehoben.[8]
Literatur
Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7.
Klaus Reder (Herausgeber): Es ist nicht die glücklichste Zone der Erdoberfläche… Der Physikatsbericht 1858 für das bayerische Landgericht Orb von Dr. Johann Michael Fuchs. Bad Orb 2009 (Sammlung zu Bad Orb’s Geschichte und Kultur, Bd. 3). [nicht ausgewertet]
↑Regierungs- und Intelligenzblatt für das Königreich Baiern. 1823 (google.de).
↑Friedensvertrag zwischen dem König von Preußen und dem König von Bayern vom 22. August 1866. In: Preußisches Handels-Archiv, Jahrgang 1866, 2. Band, Digitalisat.
↑Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung besonderer Verwaltungsstellen für den früheren Großherzoglich Hessischen Kreis Vöhl und den früheren Bayerischen Bezirk Orb vom 24. Juni 1867, Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten [Nr. 73] (preußGS) 1867 S. 1261 [Nr. 6753]
↑Verordnung, die künftige Verfassung und Verwaltung der Gemeinden im Königreiche betreffend vom 17. Mai 1818 (bayerGBl. S. 49) samt Gesetz zur Revision ... derselben vom 1. Juli 1834 (bayerGBl. S. 109)
↑Felix Lesser: Die Gerichtsverfassung unserer Heimat im 19. Jahrhundert und das Landgericht Hanau. In: Hanau Stadt und Land. Ein Heimatbuch für Schule und Haus. Hanau 1954, S. 181–185 (182)
↑Eckhart G. Franz, Hanns Hubert Hofmann, Meinhard Schaab: Gerichtsorganisation in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen im 19. und 20. Jahrhundert (= Behördliche Raumorganisation seit 1800. Grundstudie 14 = Veröffentlichungen der Akademie für Raumforschung und Landesplanung. Beiträge 100). (ARL) Hannover 1989, ISBN 3-88838-224-6, S. 194 ff., 209