Das Landgericht Fladungen war ein von 1814 bis 1828 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Fladungen im heutigen Landkreis Rhön-Grabfeld. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden. 1806 bis 1814 war es ein Landgericht im Großherzogtum Würzburg.
Siehe auch
Literatur