Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein wurde 1984 zunächst als Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in der Landeshauptstadt Kiel gegründet.
Zweck der Stiftung ist es, Kulturgüter und Artefakt von herausragender Bedeutung für das Land Schleswig-Holstein zu sichern und die Entwicklung und Stärkung der kulturellen Infrastruktur des Bundeslandes zu unterstützen. Mit Gesetz vom 30. Mai 1995 wurde sie in eine Stiftung des öffentlichen Rechts umgewandelt.