Die Kreisstraßen in Baden-Württemberg tragen den Buchstaben K, dem stets eine Zahl mit vier Ziffern folgt. Die ersten beiden Ziffern (bis 83) geben hierbei den Landkreis an. Für jeden Landkreis werden mindestens 200, für manche Landkreise (Heidenheim, Heilbronn, Ravensburg und Schwäbisch Hall) auch 300 Nummern freigehalten. Für die Kreisstraßen in den Stadtkreisen werden jeweils 50 Nummern (ab 9500) freigehalten.
Die Kreisstraßen in Bayern tragen die Buchstaben des Kfz-Unterscheidungszeichens, z. B. DAH für den Landkreis Dachau, dem stets eine Zahl mit bis zu zwei Ziffern folgt. Bei den Kreisstraßen in den kreisfreien Städten wird dem oder den Buchstaben ein s hinzugefügt, falls es einen Landkreis mit demselben Unterscheidungszeichen gibt, z. B. ROs bei den Kreisstraßen in Rosenheim, aber andererseits SC bei den Kreisstraßen in Schwabach.
Die Kreisstraßen in Brandenburg tragen den Buchstaben K, dem stets eine Zahl mit vier Ziffern folgt. Die ersten beiden Ziffern geben den Landkreis an. Hierbei handelt es sich um die Kreiskennungen der amtlichen Schlüsselnummern. In den kreisfreien Städten gibt es keine Kreisstraßen.
In Bremen und in Hamburg gibt es keine Kreisstraßen.
Hessen
Die Kreisstraßen in Hessen tragen den Buchstaben K, dem stets eine Zahl mit bis zu drei Ziffern folgt.
Nordhessen
Die Kreisstraßen in den Landkreisen des Regierungsbezirks Kassel werden in jedem Landkreis ab 1 nach Bedarf durchnummeriert.
Mittel- und Südhessen
Die Kreisstraßen im Regierungsbezirk Darmstadt wurden ursprünglich nach einem bestimmten Nummernplan durchnummeriert. Hierbei wählte man für den Landkreis Bergstraße die niedrigsten und für den Main-Kinzig-Kreis die höchsten Kreisstraßennummern.
Die Nummerierung erfolgte in der Regel in folgender Reihenfolge:
Landkreis Bergstraße, Odenwaldkreis, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Kreis Groß-Gerau, kreisfreie Stadt Darmstadt, Landkreis Offenbach, kreisfreie Stadt Offenbach am Main, Wetteraukreis, Rheingau-Taunus-Kreis, kreisfreie Stadt Wiesbaden, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, kreisfreie Stadt Frankfurt am Main und schließlich Main-Kinzig-Kreis.
Auch die Nummerierungen der Kreisstraßen im Lahn-Dill-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg, die seit dem 1. Januar 1981 zum Regierungsbezirk Gießen gehören, folgen großenteils noch diesem Nummernplan.
Die Kreisstraßen in Mecklenburg-Vorpommern trugen bis zur Gebietsreform 2011 den Buchstaben K, dem stets eine Zahl mit bis zu zwei Ziffern folgte. Die Nummerierung wurde beim Überschreiten der Kreisgrenzen beibehalten.
Heute tragen alle Kreisstraßen das Kürzel des aktuellen Landkreises (beispielsweise VG), das Kürzel des Altlandkreises (beispielsweise GÜ), das Kürzel der kreisfreien Stadt (HRO oder SN) oder das Kürzel einer ehemals kreisfreien Stadt (HWI oder NB). Man geht in den Landkreisen unterschiedliche Wege:
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim übernahm die Nummerierung des bisherigen Landkreises Ludwigslust. Diejenigen Kreisstraßen, die ausschließlich im Landkreis Parchim existierten, erhielten Bezeichnungen ab 101 – in der Regel durch das Voranstellen der Ziffer 1 oder der Ziffernfolge 10.
Die Kreisstraßen in den übrigen beiden Landkreisen tragen die Buchstaben des Kfz-Unterscheidungszeichens des jeweiligen Altkreises, z. B. GÜ für den Altkreis Güstrow im Landkreis Rostock, dem stets eine Zahl mit bis zu zwei Ziffern folgt.
Die Kreisstraßen in Nordrhein-Westfalen tragen den Buchstaben K, dem stets eine Zahl mit bis zu zwei Ziffern folgt. Die Nummerierung wird in der Regel beim Überschreiten der Kreisgrenzen beibehalten.
Im Saarland gibt es keine Kreisstraßen. An ihre Stelle treten die Landesstraßen zweiter Ordnung, die den Kreisstraßen in anderen Bundesländern entsprechen.
Sachsen
Die Kreisstraßen in Sachsen tragen den Buchstaben K, dem stets eine Zahl mit vier Ziffern folgt. Die ersten beiden Ziffern geben hierbei den Landkreis an, der bis zur Gebietsreform 2008 existierte. Hierbei handelt es sich um die ehemaligen Kreiskennungen der amtlichen Schlüsselnummern.
Übersicht:
Nr.
Landkreis/ehemaliger Landkreis oder kreisfreie Stadt/ehemalige kreisfreie Stadt
Die Kreisstraßen in Sachsen-Anhalt tragen den Buchstaben K, dem stets eine Zahl mit vier Ziffern folgt. Sie wurden zunächst landesweit durchnummeriert. Dabei erhielten die Kreisstraßen im ehemaligen Bezirk Magdeburg als erste Ziffer eine 1 und diejenigen im ehemaligen Bezirk Halle eine 2. Die Kreisstraßen im Landkreis Jessen, der zum Bezirk Cottbus gehörte, begannen mit der Ziffer 3.
Die neuen Kreisstraßen im Landkreis Jerichower Land erhalten vorwiegend Nummern, die bereits in anderen Landkreisen vergeben wurden.
Die Kreisstraßen in Thüringen tragen den Buchstaben K, dem stets eine Zahl mit bis zu drei Ziffern, im Landkreis Schmalkalden-Meiningen auch mit vier Ziffern folgt.