1954 wurde Johannes Overath auf der Generalversammlung des Allgemeinen Cäcilien-Verbandes (ACV) als Nachfolger des Schweizer Kirchenmusikers Friedrich Frei (1883–1959) zum Generalpräses gewählt. Er übte dieses Amt zehn Jahre bis zu seiner Ernennung zum CIMS-Präsidenten aus und wurde anschließend Ehren-Generalpräses des ACV. Ebenfalls 1954 beteiligte er sich an der Gründung der Internationalen Gesellschaft für Urheberrecht in Berlin, deren Mitglied er bis 1991 blieb. Von 1955 bis 1985 war er Mitglied im Rundfunkrat des WDR in Köln. Von 1962 bis 1965 nahm er als Konzilstheologe in Begleitung von Kardinal Frings an den Beratungen der Kommission für Liturgie des Zweiten Vatikanischen Konzils teil. 1964 übernahm er die erste Präsidentschaft der Consociatio Internationalis Musicae Sacrae (CIMS) in Rom, des zentralen Beratungsorgans des Heiligen Stuhles in Fragen der Kirchenmusik, das 1963 im Zuge der vom Konzil angestoßenen Liturgiereform von Papst Paul VI. errichtet worden war. Overath stand hinter den Dokumenten des Zweiten Vatikanums,[3] sah die eingeführten liturgischen Reformen allerdings kritisch und unterstützte von Anfang an die Ziele der altritualistischen Vereinigung Una Voce,[4] die deren Rücknahme und vor allem die Rückkehr zum Kirchenlatein als alleiniger Liturgiesprache forderte.[5]
Overath blieb bis 1986 Präsident der CIMS und war anschließend deren Ehrenpräsident. Als Berater des Zweiten Vatikanischen Konzils befasste er sich auch mit Fragen des Urheberrechts und war maßgeblich daran beteiligt, dass die Kirchen in Deutschland in den 1960er Jahren begannen, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen.[6]
1977 gründete er das Institut für hymnologische und musikethnologische Studien in Köln und Maria Laach, dessen Vorstandsvorsitzender er bis 1997 blieb. Er begründete 1980 das Jahrbuch Musices Aptatio mit dem Untertitel Beiträge über die geistigen und künstlerischen Grundlagen der europäischen Musikkultur. Von Papst Johannes Paul II. wurde er 1981 zum Präsidenten des Päpstlichen Instituts für Kirchenmusik in Rom berufen, was er bis 1988 blieb und anschließend die Ehrenpräsidentschaft des Instituts übernahm. Obwohl er auch die moderne Musik kannte und u. a. mit Werner Egk freundschaftlich verbunden war, war sein Musikverständnis von der Überzeugung geprägt, dass es einen fundamentalen Unterschied zwischen der im gregorianischen Choral verwurzelten sakralen und der rein ästhetisch-profan begründeten weltlichen Musik gäbe, die in der Liturgie keinen Platz habe. Trotz dieses traditionellen Grundgedankens werden ihm große Verdienste für die Pflege und Weiterentwicklung der Musica Sacra auf der Grundlage der neuen Bestimmungen der Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium bescheinigt.[2]
Johannes Overath wurde am 5. Juni 2002 im Anschluss an das von Kardinal Leo Scheffczyk zelebrierte Requiem auf dem Kölner Melaten-Friedhof (Flur 31) beigesetzt.
Das nach ihm benannte Potsdamer „Johannes-Overath-Institut“ wurde 2006 als An-Institut der Universität Potsdam angeschlossen und forschte bis zu seiner Auflösung 2015 im Bereich des kirchlichen Urheberrechts unter besonderer Einbeziehung der Kirchenmusik.[6][9]
Cantate domino. Volksmette. Schwann, Düsseldorf 1957.
Untersuchungen über die Melodien des Liedpsalters von Kaspar Ulenberg (Köln 1582). Dissertation. Universität zu Köln 1960. Volk, Köln 1960 (Beiträge zur rheinischen Musikgeschichte. Heft 33).
mit Joseph Solzbacher: Liedpsalter. Schwann, Düsseldorf 1962.
(Hrsg.): Musicae sacrae ministerium. Festgabe für Karl Gustav Fellerer. Köln 1962.
(Hrsg.): Symposium Musico-Ethnologicum. Bonnae 1980. Institut für Hymnologische und Musikethnologische Studien Köln und Consociatio Internationalis Musicae Sacrae Rom, 1980
Leo Scheffczyk: Johannes Overath – Leben im Dienst des Geheimnisses. In: Theologisches 32 (2002), Heft 7, Sp. 194–198 (Abdruck der Predigt zum Requiem).
↑Simon Kajan: „Gott braucht keine Apparate.“ Johannes Overath war Priester, Musikwissenschaftler und Mitglied im WDR Rundfunkrat. In: Kirchenzeitung für das Erzbistum Köln vom 13. Mai 2022, S. 49.
↑Johannes Overath: Die liturgisch-musikalischen Neuerungen des II. Vatikanischen Konzils. In: Karl Gustav Fellerer (Hrsg.): Geschichte der katholischen Kirchenmusik. 2: Vom Tridentinum bis zur Gegenwart. Kassel usw. 1976, S.370–380.