Ilsdorf liegt einen Kilometer östlich von Flensungen in 275 m Höhe beiderseits des Streitbachs, der den Ort in zwei Teile teilt. Der größere Teil Ilsdorf liegt auf der rechten nördlichen Talseite.[3] Auf der linken südlichen Talseite liegt Ilsdorf-Solms[4] Verbunden sind beide Seiten mit einer Brücke über den Streitbach. Beide Seiten haben sich aufgrund jahrhundertelanger Zugehörigkeit zu verschiedenen Herrschaftsgebieten unabhängig voneinander entwickelt. So gibt es auf jeder Seite noch immer einen eigenen Friedhof. Die Fachwerkkirche des Dorfes befindet sich am nördlichen Friedhof auf der rechten Talseite.
Geschichte
Mittelalter
Ersterwähnung und Ortsname
Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Ilsdorf erfolgte im Jahr 1318 als Olistorf in einer Urkunde des Klosters Haina.[1] Erwähnt wurden hier „Bertoldus et Henricus fratres de Olistorf“ (die Brüder Bertold und Heinrich von Ilsdorf). Der Ortsname wird als Ort des Oli oder Uli gedeutet.[5]
Weitere Formen des Ortsnamens im 14. Jahrhundert sind:
Bis in die Mitte des 14. Jahrhunderts befand sich Ilsdorf im Besitz der Grafen von Hanau. Am 6. Mai 1341 bekundete Ulrich III. der Jüngere von Hanau, dass er dem Erzbischof von Mainz, Heinrich III. von Virneburg, neben Ilsdorf auch Burg und Dorf Laubach, Lardenbach, Flensungen, Freienseen, Gonterskirchen, Einartshausen, Lauterbach, Ruppertsburg und andenren Orten Gülten von 72 Mark Pfennige, je 100 Achtel Korn und Hafer verkauft habe. Diese hatte er von seinem Vater Ulrich II. von Hanau ein Jahr zuvor verkauft.[8] Ulrich III. erhielt von dem Mainzer Erzbischof 5.200 Pfund. Von dieser Summe sollten Philipp V. von Falkenstein und dessen Ehefrau Elisabeth von Hanau 2.500 Pfund Heller erhalten.[9] Spätestens 1432 erscheint Ilsdorf in der Solmser Teilungsurkunde vom 13. November dieses Jahres im Besitz des Grafen Johann von Solms, Licher Linie. Die bereits 1341 erwähnten Orte fallen an Graf Johann als Zubehör zu Laubach.[10] Mit dieser Urkunde wird die Teilung des Solmser Besitzes in die Linien Solms-Braunfels und Solms-Hohensolms-Lich manifestiert.
Am Zehnten von Ilsdorf hatten die Herren von Merlau einen Anteil, den sie am 30. Juli 1381 dem Johann Pfeffersack verkauften.[11]
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über den hessischen und solmschen Teil von Ilsdorf:
„Ilsdorf (L. Bez. Grünberg) evangel. Filialdorf; liegt an dem Seebach, 1 St. von Grünberg, hat 32 Häuser und 170 evangelische Einwohner.“[13]
„Jlsdorf (L. Bez. Hungen) evangel. Filialdorf; liegt 3 St. von Hungen und gehört dem Grafen von Solms-Laubach. hat 16 Häuser und 98 evangelische Einwohner, die im Winter mancherlei Handwerke treiben. Im Jahr 1806 kam der Ort unter Hess. Hoheit.“[13]
Bis zum 1. April 1939 gehörte ein Teil des Ortes zur Gemeinde Ilsdorf und der andere zur Gemeinde Ilsdorf (Solms). Erst dann kam es zur Zusammenlegung beider Teilgemeinden des Dorfes.[1] Mitte des 19. Jahrhunderts wurde im Tagebau Eisenerz abgebaut.
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Ilsdorf das „Amt Grünberg“ zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übergingen. „Landgericht Grünberg“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Ilsdorf zuständig war.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Grünberg“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[29] Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Grünberg, Ilsdorf wurde dem Amtsgericht Alsfeld zugelegt.[30]
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Ilsdorf 210 Einwohner. Darunter waren 9 (4,3 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 27 Einwohner unter 18 Jahren, 78 zwischen 18 und 49, 54 zwischen 50 und 64 und 48 Einwohner waren älter.[31] Die Einwohner lebten in 99 Haushalten. Davon waren 36 Singlehaushalte, 30 Paare ohne Kinder und 21 Paare mit Kindern, sowie 9 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 21 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 60 Haushaltungen lebten keine Senioren.[31]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; Gemeinde Mücke[2]; Zensus 2011[31]
Im Jahre 1986 gab es, auf Ilsdorf bezogen, noch 250 evangelische Kirchenmitglieder und im Jahre 2020 waren es nur noch 125.[36]
Politik
Ortsbeirat
Für Ilsdorf besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Ilsdorf) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung.[16]
Der Ortsbeirat besteht aus fünf Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 57,48 %. Alle Mitglieder gehören der „Dorfgemeinschaft Ilsdorf“ an.[37] Der Ortsbeirat wählte Torsten Adamek zum Ortsvorsteher.[38]
↑Trennung zwischen Justiz (Landgericht Laubach; 1822 gingen die Rechte des „standesherrlichen Amts Laubach“ an das Landgericht über, wo sie im Namen der Standesherren ausgeübt wurden) und Verwaltung.
↑Das Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 Mitglied des Deutschen Bundes. Ein Staatenbund ehemaliger Territorien des Heiligen Römischen Reichs. Er gilt als gescheiterter Versuch einer erneuten Reichsgründung.
↑ ab„Daten und Fakten“. In: Internetauftritt. Gemeinde Mücke, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen im Januar 2024. (Daten aus Web-Archiv)
↑Gemeindegebietsreform in Hessen; Zusammenschlüssen und Eingliederungen von Gemeinden vom 21. Dezember 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1972 Nr.3, S.84, Punkt 93 Abs. 3 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,0MB]).
↑ abHauptsatzung. (PDF; 147 kB) § 6. In: Webauftritt. Gemeinde Mücke, abgerufen im Januar 2024.
↑Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.12ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.22, 438ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.424f. (online bei Google Books).
↑
Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S.135 (online bei Google Books).
↑Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.13ff., § 26 Punkt d) III. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.8 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.419 (online bei Google Books).
↑
Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr.8, S.121ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2MB]).
↑Arthur Benno Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893, S. 67, Anm. 40 und S. 103.
↑Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8MB]).
↑Wohnplätze 1867. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC162730484, S.119 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑Wohnplätze 1875. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC162730484, S.10 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).