Die älteste schriftliche Erwähnung von Lardenbach erfolgte in einem Kopialbuch der Reichsabtei Hersfeld und wird in die Zeit zwischen 1036 und 1051 datiert: „usque ad Lardenbach, quodque etiam ad villam, qui similiter dictur Lardenbach“.[2] Übersetzt: Bis zum Lardenbach und weiter bis zum Dorf, das auch Lardenbach heißt.
Eine Urkunde berichtet von dem Verkauf des Nikolaus (Nycolaus) Glyse, Vikar des Kaiserdoms St. Bartholomäus Frankfurt, am 20. November 1355,[3] der seine Güter zu Lardenbach (meam boni in Lartinbach siti) an das Kloster Arnsburg „partem meam boni in Lartinbach siti“ (Mein Teil an dem Gut in Lardenbach) verkauft.[4]
1420 heißt es „by Lartenbach“.[5] Der Name leitet sich von dem Personennamen „Lardo“ ab und bezeichnet die Siedlung am Bach des Lardo.[6] Der Lardenbach ist ein Teil des Seenbach.
Das Kloster Arnsburg verkaufte 1489 den Antoniter Grünberger Antonitern seinen Besitz zu Lardenbach. Dabei handelte es sich um einen Hof.[7]
Früher ernährten die Leinweberei und der Erzabbau im Tagebau die Bevölkerung.
Nachdem die alte Schule baufällig geworden war, wurde 1951 ein neues Schulgebäude errichtet; darin befindet sich heute ein Kindergarten. Das neue Dorfgemeinschaftshaus für Lardenbach und Klein-Eichen wurde 1992 gebaut.
ab 1971: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Vogelsbergkreis, Stadt Grünberg[Anm. 8]
ab 1977: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Lahn-Dill-Kreis, Stadt Grünberg
ab 1979: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen, Stadt Grünberg
ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Gießen, Stadt Grünberg
Gerichte seit 1803
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Lardenbach ab 1806 das „Patrimonialgericht der Grafen Solms-Laubach“ in Laubach zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die zweite Instanz für die Patrimonialgerichte waren die standesherrlichen Justizkanzleien. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. Ab 1822 ließen die Grafen Solms-Laubach ihre Rechte am Gericht durch das Großherzogtum Hessen in ihrem Namen ausüben. „Landgericht Laubach“ war daher die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Lardenbach zuständig war. Auch auf sein Recht auf die zweite Instanz, die durch die Justizkanzlei in Hungen ausgeübt wurde, verzichtete Graf Otto II. 1823.[18] Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[19]
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Laubach“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[20]
Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts, die Gemeinde Lardenbach wurde dem Sprengels des Amtsgerichts Gießen zugelegt.[21]
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Lardenbach 381 Einwohner. Darunter waren 6 (1,6 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 75 Einwohner unter 18 Jahren, 135 zwischen 18 und 49, 102 zwischen 50 und 64 und 69 Einwohner waren älter.[22] Die Einwohner lebten in 153 Haushalten. Davon waren 36 Singlehaushalte, 48 Paare ohne Kinder und 54 Paare mit Kindern, sowie 15 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 30 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 102 Haushaltungen lebten keine Senioren.[22]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: LAGIS[11]; Ab 1970: Stadt Grünberg:[23][24]; Zensus 2011[22]
Erwerbspersonen: 94 Land- und Forstwirtschaft, 86 Produzierendes Gewerbe, 23 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 13 Dienstleistungen und Sonstige.[11]
Politik
Ortsbeirat
Für den Stadtteil Lardenbach besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Lardenbach) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung.[10]
Der Ortsbeirat besteht aus fünf Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 63,73 %. Alle Kandidaten gehörten der „Bürgersliste Lardenbach“ an.[25] Der Ortsbeirat wählte Christian Ruppel zum Ortsvorsteher.[26]
Wappen
Blasonierung: „In einem von Rot und Silber geteilten Schild drei um eine blaue Blüte in der Mitte des Schildes zueinandergeordnete Weberschiffchen in verwechselter Tinktur.“[27]
Das Wappen wurde der damaligen Gemeinde Lardenbach am 13. März 1970 durch den Hessischen Innenminister genehmigt. Gestaltet wurde es durch den Bad Nauheimer Heraldiker Heinz Ritt.
Vereine
Mehrere Vereine bestimmen das kulturelle Dorfleben, nämlich
↑Ludwig Baur: Hessische Urkunden aus dem Großherzoglich Hessischen Haus- und Staatsarchive. Band 1–5. Band 1. Darmstadt 1860–1873. Band 1. Nr. 759, S. 527.
↑Ludwig Baur: Hessische Urkunden. Band IV. Nr. 81, S. 68.
↑Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. 220 f.
↑Gemeindegebietsreform: Zusammenschlüssen und Eingliederungen von Gemeinden vom 20. Januar 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr.6, S.248, Abs. 16 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,2MB]).
↑Karl-Heinz Gerstemeier, Karl Reinhard Hinkel: Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Hrsg.: Hessischer Minister des Inneren. Bernecker, Melsungen 1977, OCLC180532844, S.294.
↑ abHauptsatzung. (PDF; 43 kB) § 5. In: Webauftritt. Stadt Grünberg, abgerufen im März 2022.
↑Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.12ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.22, 438f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.424f. (online bei Google Books).
↑
Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S.135 (online bei Google Books).
↑
Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr.8, S.121ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2MB]).
↑
Theodor Hartleben (Hrsg.): Allgemeine deutsche Justiz-, Kameral- und Polizeifama, Band 2, Teil 1. Johann Andreas Kranzbühler, 1832, S.271 (online bei Google Books).
↑Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr.40, S.237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9MB]).
↑Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8MB]).
↑Haushaltsplan 2015. (PDF; 1,9 MB) In: Webauftritt. Stadt Grünberg, S. 13, archiviert vom Original; abgerufen im März 2019.
↑Einwohnerzahlen 2020. In: Webauftritt. Stadt Grünberg, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 5. April 2020; abgerufen im Januar 2022.
↑Genehmigung eines Wappens der Gemeinde Lardenbach, Landkreis Gießen (Punkt 509) vom 13. März 1970. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1970 Nr.13, S.660 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 2,9MB]).