Durch die Konstitution Immensa Aeterni Dei vom 22. Januar 1588 wurde von PapstSixtus V. die Heilige Ritenkongregation errichtet. Sie hatte die Aufgabe, Normen für die Ausübung des Gottesdienstes festzulegen und die Selig- und Heiligsprechungsprozesse durchzuführen. Papst Paul VI. teilte mit der apostolischen KonstitutionSacra Rituum Congregatio vom 8. Mai 1969 die bisherige Ritenkongregation in zwei eigenständige Dikasterien auf, eines mit der Zuständigkeit für den Gottesdienst und ein anderes mit der Verantwortung für die Selig- und Heiligsprechungen.
Seit der Renaissance entstehen meist umfangreiche Dokumentationen des gesamten Prozesses der Beatifikation bzw. Kanonisation, die meist von der vatikanischen Druckerei, der Reverendissima Camera Apostolica Vaticana in Rom, verlegt wurden.
Die am 25. Januar 1983 veröffentlichte apostolische Konstitution Divinus Perfectionis Magister Papst Johannes Pauls II. ordnete die Durchführung des Kanonisationsverfahrens neu. Es weist den Diözesanbischöfen die Aufgabe zu, auf ihrem Gebiet Erhebungen über das Leben, die Verehrung, die Tugenden oder das Martyrium von Personen anzustellen, die im Ruf der Heiligkeit verstorben sind. Die Konstitution regelt die Aufgaben und Zuständigkeiten der Mitarbeitern der Kongregation und der am Selig- oder Heiligsprechungsprozess Beteiligten.
Seit dem Pontifikat Papst Benedikts XVI. werden Seligsprechungen nicht mehr vom Papst, sondern – wie bis 1975 üblich – vom Präfekten der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungen vorgenommen und im Normalfall in der Diözese, die den Seligsprechungsprozess betrieben hat. Die Heiligsprechungen, durch die eine Verehrung in der Weltkirche zugestanden wird, werden vom Papst vorgenommen.[2]
Mit Inkrafttreten der Apostolischen KonstitutionPraedicate Evangelium am 5. Juni 2022 erhielt die Kongregation die Bezeichnung „Dikasterium für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse“ (“Dicastero delle cause dei santi”).
Mitglieder
Das Dikasterium selbst besteht zusätzlich zum Präfekten aus 14 Kardinälen, zehn Erzbischöfen und elf Bischöfen, die vom Papst in der Regel für jeweils fünf Jahre berufen werden. Daneben ernennt der Papst Berater der Kongregation. Papst Franziskus benannte am 19. Dezember 2013 die Mitglieder der Kongregation wie folgt:[3]