Denkmal

Beim Goethe-Schiller-Denkmal treffen beide Wortbedeutungen zu: Es ist ein zum Zweck des Gedenkens errichtetes Denkmal und zugleich ein Kulturdenkmal (Zeugnis der Kulturgeschichte), das als solches unter Denkmalschutz steht

Ein Denkmal (Mehrzahl: Denkmäler oder Denkmale) ist im allgemeinen Sprachgebrauch laut Duden:[1]

Bei zahlreichen Denkmalen treffen beide Wortbedeutungen gleichzeitig zu: Sie wurden zum Zweck des Gedenkens errichtet – und sie gelten als „Zeugnis der kulturellen Entwicklung der Menschheit“,[2] sie sind deshalb auch Kulturdenkmale.

Das Naturdenkmal ist eine weitere Kategorie, die aber im Duden nur als separater Eintrag[3] und nicht unter Denkmal aufgeführt wird.[1]

Begriffsgeschichte

Das Wort Denkmal lässt sich erstmals in den Schriften Martin Luthers nachweisen, wo es die Bedeutung „Gedächtnisstütze“ hat. Luther verwendet es als Übersetzung für das griechische mnemosynon und das lateinische monumentum (lat. monēre = „gemahnen“, „erinnern“). Der Begriff bürgerte sich ohne eine allgemeingültige Definition ein und konnte im Extremfall jeden Gegenstand bezeichnen, der ein allgemeineres Interesse auf sich zieht.[4]

Bis ins 19. Jahrhundert wurde die Bezeichnung synonym mit Monument verwendet, während heute mit letzterem vor allem große Denkmäler bezeichnet werden (und das Adjektiv monumental bezeichnet heute in erster Linie gewaltige und eindrucksvolle Objekte).

Seit dem frühen 19. Jahrhundert wird der Begriff Denkmal unterteilt in ein Denkmal im engeren Sinne (das für eine Person oder Ereignis errichtete Erinnerungsmal) und ein Denkmal im weiteren Sinne (der kulturgeschichtlich bedeutsame Gegenstand).[5][6] Das Conversations-Lexikon oder Enzyklopädisches Handbuch für gebildete Stände von 1816 begründete diese Differenzierung, die über Alois Riegl bis in die heutige Wissenschaftsliteratur tradiert wurde.[6][7]

Im heutigen Sprachgebrauch kann die Definition je nach Fachbereich und Betrachtungsweise unterschiedlich sein. In der Literatur wird die Heterogenität des Begriffs hervorgehoben.[8][9][10][11] Grundsätzlich werden heute „Denkmale“ zum Zweck der Erinnerung von „Denkmalen“ im Sinne von Kulturerbe und Denkmalschutz unterschieden, auch wenn es Denkmale gibt, auf die beides gleichzeitig zutrifft.

Naturdenkmale

Ein Naturdenkmal ist ein natürlich entstandenes[3] Landschaftselement, das unter Naturschutz gestellt ist. Für Naturdenkmale mit großer Fläche wird auch die Bezeichnung Naturmonument verwendet. Im Jahr 2010 wurde im Bundesnaturschutzgesetz die neue Kategorie Nationales Naturmonument eingeführt.

Eine Kaisereiche kann als Naturdenkmal geschützt sein (z. B. die Kaisereiche in Berlin-Friedenau). Abhängig vom jeweils gültigen Denkmalschutzgesetz ist auch ein Schutz als Kulturdenkmal möglich (Beispiel: die Kaisereiche bei Barsinghausen).

Werke der Gartenkunst wie Barockgärten oder Landschaftsgärten werden nicht als Naturdenkmal geschützt. Sie werden gegebenenfalls als Kulturdenkmal geschützt (z. B. der Fürst-Pückler-Park Bad Muskau) oder als Bestandteil eines Kulturdenkmals[12] (z. B. der Schlosspark Schönbrunn als Teil des geschützten Ensembles Schloss und Park Schönbrunn).

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Wiktionary: Denkmal – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. a b Denkmal auf duden.de
  2. Lexikon der Kunst: Architektur, bildende Kunst, angewandte Kunst, Industrieformgestaltung, Kunsttheorie. Band 2: Cin–Gree. 2., unveränd. Aufl. Seemann, Leipzig 2004, S. 121.
  3. a b Naturdenkmal auf duden.de
  4. Rolf Selbmann: Dichterdenkmäler in Deutschland. Stuttgart 1988, S. 1.
  5. Helmut Scherf: Kleine Kunstgeschichte des deutschen Denkmals. Wiss. Buchges., Darmstadt 1984, S. 8.
  6. a b Reinhard Alings: Monument und Nation. Das Bild vom Nationalstaat im Medium Denkmal – zum Verhältnis von Nation und Staat im deutschen Kaiserreich 1871–1918. In: Beiträge zur Kommunikationsgeschichte. Band 4. de Gruyter, Berlin [u. a.] 1996, S. 13 f.
  7. Christoph Heinrich: Strategien des Erinnerns. Der veränderte Denkmalbegriff in der Kunst der achtziger Jahre. Schreiber, München 1993.
  8. Wilfried Lipp (Hrsg.): Denkmal – Werte – Gesellschaft. Zur Pluralität des Denkmalbegriffs. Campus, Frankfurt am Main/New York 1993, ISBN 3-593-34883-7.
  9. Helmut Scherf: Kleine Kunstgeschichte des deutschen Denkmals. Wiss. Buchges., Darmstadt 1984, S. 5.
  10. Biljana Menkovic: Politische Gedenkkultur. Denkmäler – die Visualisierung politischer Macht im öffentlichen Raum. Wien 1998, S. 10.
  11. Hans-Georg Stavginski: Das Holocaust-Denkmal. Der Streit um das „Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ in Berlin (1988–1999). Schöningh, Paderborn [u. a.] 2002, S. 132.
  12. Landschaftsparks in Deutschland. Überblick welterbetour.de