Deutsche Commercial Internet Exchange (DE-CIX), Aussprache: [ˈdeːˌkiks], ist ein Internetknoten-Betreiber mit Hauptsitz in Frankfurt am Main. DE-CIX bietet seine Peering-, Cloud- und Interconnection-Services in über 40 Metropolregionen in Europa, Afrika, Nordamerika, dem Nahen Osten, Indien und Südostasien an. DE-CIX ist von Rechenzentren in über 600 Städten weltweit aus erreichbar und verbindet Tausende Netzbetreiber (Carrier), Internet Service Provider (ISP), Content-Anbieter und Firmennetze aus mehr als 100 Ländern miteinander. Gemessen am Datendurchsatz ist der DE-CIX Frankfurt einer der größten Internetknoten der Welt.[2] Unter dem Dach der DE-CIX Group AG sind alle nationalen und internationalen DE-CIX-Aktivitäten und -Gesellschaften zusammengefasst.[3]
Der DE-CIX wurde im Herbst 1995, unter anderem durch Arnold Nipper, gegründet und war ursprünglich ein Projekt von den drei Internet-Service-Providern (ISPs) MAZ Hamburg, EUnet Dortmund und XLink Karlsruhe. Der erste Standort in Frankfurt befand sich in einem ehemaligen Telegramm-Postamt und war mit 2 Mbit/s angebunden.[4] Das Postamt wurde als Standort ausgewählt, da hier die ITENOS ein Rechenzentrum betrieb, das für ein europäisches Sprachnetz der EuroDATA GmbH bereits mit 32 Mbit/s Glasfaser angebunden war.
Den Betrieb übernahm der eco Verband der Internetwirtschaft e. V. Mittlerweile wurden die kommerziellen Aktivitäten des DE-CIX in die DE-CIX Management GmbH mit Sitz in Köln überführt, eine hundertprozentige Tochter des eco-Verbandes.[5]
Nach eigenen Angaben wickelt der DE-CIX einen großen Teil des deutschen Peering-Verkehrs ab und ist nach angeschlossenen ISPs der dritt- und nach Verkehrsaufkommen der größte Internetknoten der Welt.[6] 1999 zog der DE-CIX in ein neues Rechenzentrum der Firma Interxion an der Hanauer Landstraße in Frankfurt am Main um. 2014 war die technische Infrastruktur des DE-CIX in Frankfurt auf 18 Rechenzentren bei acht Anbietern verteilt, vor allem bei den Unternehmen Equinix und Interxion.[7] Während des Jahres 2018 fand der größte Umzug in der Geschichte von DE-CIX statt. Dabei wurden etwa 15 Kilometer Glasfaserkabel verlegt und die Anschlüsse von 450 Kunden während des laufenden Betriebes migriert. Der neue Standort befindet sich auf dem Campus Kleyerstraße in Frankfurt-Gallus.[8]
Unternehmen
Ivo Ivanov (CEO), Thomas King (CTO), Christian Reuter (CSO) und Sebastian Seifert (CFO) sind als Vorstand für das globale Geschäft verantwortlich. Den Aufsichtsrat der DE-CIX Group AG bilden Felix Höger, Klaus Landefeld, Rudolf van Megen und Harald A. Summa, der von 1996 bis 2022 Geschäftsführer und von 2017 bis 2022 Vorstandsvorsitzender der DE-CIX Group AG war.
Technik
Die verteilte Switch-Infrastruktur ermöglicht den ISPs, gegen eine von der Portgröße abhängige monatliche Pauschalgebühr Daten auszutauschen („Peering“). Die Anschaltung der Mitglieder erfolgt wahlweise über fractional Gigabit-Ethernet (0,2 Gbps), Gigabit-Ethernet, fractional 10-Gigabit-Ethernet (2,5 Gbps), 10-Gigabit-Ethernet-Ports oder 100-Gigabit-Ethernet-Ports.[9]
Im April 2001 ging der DE-CIX 2 in Betrieb, um die Platzprobleme im alten Rechenzentrum zu lösen und die Ausfallsicherheit zu steigern. Der neue und der alte Standort wurden durch Glasfaserleitungen miteinander verbunden. Der wachsende Internet-Verkehr sowie die Anforderung nach weiterer Ausfallsicherheit machten es notwendig, im Januar 2004 einen dritten DE-CIX-Knoten in Betrieb zu nehmen, der bei der Firma Telecity Group in der Gutleutstraße in Frankfurt am Main installiert wurde. An allen drei Standorten stand bis Ende 2006 jeweils ein Switch des Typs Cisco Catalyst 6509-NEB-A. Danach wurden die Switches durch neue TeraScale E1200 von Force10 ersetzt und gleichzeitig ein vierter DE-CIX-Knoten in der Kleyerstraße in Betrieb genommen. Die alte Cisco-Hardware wird seitdem in dem ebenfalls von der DE-CIX Management GmbH betriebenen Hamburger WORK-IX eingesetzt. Im 1. Quartal 2009 wurden die zwei Force10-Switches des DE-CIX-Kernnetzes durch Brocade (ehemals Foundry Networks) MLX-32 Switches ersetzt.[10]
Um dem weiteren Ausbaubedarf gerecht zu werden, wurden ab Ende 2009 die TeraScale E1200 durch ExaScale E1200i von Force10 ersetzt. Im April 2013 verkündete DE-CIX den Aufbau von DE-CIX Apollon. Diese besteht aus einem optischen Netz auf Basis von ADVA FSP3000 und Nokia 7950 XRS. Die Plattform bietet 100-Gigabit-Ethernet-Ports und steht seit dem 1. September 2013 zur Verfügung.[11] An allen Standorten von DE-CIX (außer in Berlin, Moskau, St. Petersburg und den Standorten in Asien) werden die Netzwerke der Kunden durch Blackholing vor DDoS-Angriffen geschützt.[12] Seit dem 21. März 2019 werden – als weltweit erster Internet-Knoten – 400-Gigabit-Ethernet-Ports angeboten.[13] Im Oktober 2022 wurde die Verfügbarkeit von 800-Gigabit-Ethernet-Ports bekannt gegeben.[14]
Seit 2018 setzt DE-CIX den weltweit ersten Patch-Roboter ein. Die Maschine übernimmt vollautomatisch das Umstecken von Kabeln, so dass zur Einrichtung neuer Verbindungen keine Techniker vor Ort mehr notwendig sind.[15] Der DE-CIX-Roboter wurde 2018 bei den Global Carrier Awards als beste Internet-Exchange-Innovation ausgezeichnet.[16] Laut Betreiber wird etwa zwei Drittel der Kapazität den Kunden zur Verfügung gestellt, die übrige verfügbare Leistung wird für Redundanzen und zur Pufferung von kurzfristigen Schwankungen verwendet.[17]
Standorte
Der Internetknoten DE-CIX Frankfurt ist in über 35 Rechenzentren, unter anderem von Interxion und Equinix in Frankfurt am Main, redundant untergebracht.[18] Zusätzlich betreibt DE-CIX in Deutschland derzeit eigene Austauschpunkte in Düsseldorf, Hamburg, München, seit Februar 2021 im Ruhrgebiet (Ruhr-CIX) und seit Oktober 2022 in Leipzig.[19] Ende 2018 eröffnete DE-CIX einen Standort in Lissabon.[20] Seit Oktober 2018 ist das Unternehmen auch in Moskau (MSK-IX powered by DE-CIX) vertreten.[21] Anfang 2020 folgte St. Petersburg (powered by MSK-IX).
Im ersten Quartal 2019 kündigte DE-CIX den Ausbau seiner Präsenz in Indien an. Dort wird das Joint-Venture DE-CIX Interwire Internet Services Ltd. drei neue Standorte in Delhi, Kalkutta und Chennai unter der Marke DE-CIX eröffnen.[22] Später im Jahr folgte die Ankündigung der Standorte Johor Bahru und Kuala Lumpur in Malaysia, für DE-CIX die ersten in der Region Südostasien. Die Präsenz wurde im Januar 2020 um den Standort Singapur erweitert. Ebenfalls 2020 wurden die Internetknoten SEECIX powered by DE-CIX in Athen, und danach DE-CIX Barcelona angekündigt. Zum Abschluss des Jahres verdoppelte DE-CIX seine Präsenz in Nordamerika mit den beiden Standorten Richmond und Chicago. Im Februar 2021 wurde Borneo-IX powered by DE-CIX in Brunei angekündigt.[23] In der zweiten Jahreshälfte 2021 wurde zudem der westlichste DE-CIX Standort in Phoenix, Arizona, in Betrieb genommen und das Unternehmen kündigte seine Expansion nach Nordeuropa (Norwegen, Dänemark und Finnland) an.
Im März 2022 kam eine Partnerschaft mit IRAQ-IXP dazu.[24] Ebenfalls im Jahr 2022 ging DE-CIX in Jordanien eine Partnerschaft mit AqabaIX ein.[25] Auch in Afrika ist DE-CIX durch Partnerschaften in drei Märkten vertreten: Das Unternehmen baut ab Ende 2022 den Africa Cloud Interconnection Exchange (AF-CIX) in einem Rechenzentrum des Anbieters Rack Centre in Lagos (Nigeria) auf und entwickelt zudem die Interconnection-Plattform Africa Congo Internet Exchange ACIX mit dem Internet Service und Hosting Provider UNITED S.A. in Kinshasa (Demokratische Republik Kongo). Darüber hinaus ging DE-CIX eine strategische Partnerschaft mit der Libyan International Telecoms Company (LITC) aus Tripolis ein.[26] Seit September 2022 wurde das DE-CIX Ökosystem weiterhin mit Partnerschaften in Mittel- und Südosteuropa ausgebaut, darunter Internet Exchanges in Bulgarien, Polen, Rumänien und der Tschechischen Republik.[27] Zu weiteren DE-CIX Standorten weltweit gehören Dallas, Dubai, (UAE-IX powered by DE-CIX), Istanbul, Madrid, Marseille, Mumbai (Mumbai-IX powered by DE-CIX), New York und Palermo.[28] Insgesamt bietet DE-CIX seine Peering-, Cloud- und Interconnection-Services in über 40 Metroregionen in Europa, Afrika, Nordamerika, dem Nahen Osten, Indien und Südostasien an.
Datenrate
Im September 2022 waren über 3000 Internetdienstanbieter und andere Organisationen aus mehr als 100 Ländern am DE-CIX angebunden, darunter praktisch alle großen Carrier, Content- und Internet-Service-Provider sowie zahlreiche Unternehmenskunden. Der Datendurchsatz am DE-CIX Frankfurt hat im September 2012 erstmals die Marke von 2 Terabit pro Sekunde überschritten,[29] im April 2015 die Marke von 4 Terabit pro Sekunde[30] und im Dezember 2017 über 6 Terabit pro Sekunde.[31] Am 19. September 2019 wurden erstmals die 7 Terabit pro Sekunde überschritten,[32] am 11. Dezember 2019 stieg der Datendurchsatz erstmals auf über 8 Terabit pro Sekunde.[33] Durch die allgemeinen Beschränkungen während der COVID-19-Pandemie stieg der Datenverkehr am DE-CIX ab Anfang/Mitte März 2020 um weitere 10 % an, der Bereich Videokommunikation stieg dabei sogar um 50 %, der Bereich Gaming um 25 %, außerdem gab es Steigerungen bei Social-Media-Aufrufen und VPN-Verbindungen.[17] Am 14. Dezember 2022 wurde am DE-CIX Frankfurt erstmalig ein Datendurchsatz von 14,4 Terabit pro Sekunde[34] erreicht. Laut Geschäftsbericht besaß DE-CIX Ende 2021 eine angeschlossene Kundenkapazität von über 96,2 Terabit pro Sekunde.[35]
Weit weniger Traffic war für das neue Internetprotokoll IPv6 messbar. Im März 2012 liefen durchschnittlich nur 0,8 Gigabit/s an IPv6-Traffic über den DE-CIX, was 0,088 % des IPv4-Traffics entsprach. Nach dem World IPv6 Launch Day am 6. Juni 2012 liefen in Spitzenzeiten (zumeist gegen 21:00 Uhr) schon 3,5 Gigabit/s durch den DE-CIX. Im Mai 2013 liefen durchschnittlich 8 Gbit/s über den DE-CIX. Neuere Statistiken über den IPv6-Anteil liegen nicht vor.
Fernmeldeaufklärung
Im Zuge der Enthüllungen in den Jahren 2013–2015 zu der Arbeit der National Security Agency (NSA) und des Bundesnachrichtendienstes (BND) geriet der DE-CIX verstärkt in den Fokus, da man vermutete, dass die NSA dort direkt Daten ausleite. Dies sei jedoch „technisch unmöglich“, so die Betreiber des DE-CIX. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass die NSA mit Hilfe des Foreign Intelligence Surveillance Acts amerikanische Netzanbieter, die an den DE-CIX angebunden sind, verpflichtet, die Überwachungsmaßnahmen durchzuführen.[57]
Klaus Landefeld, Beirat der DE-CIX Management GmbH, berichtete am 26. März 2015 im NSA-Untersuchungsausschuss von der Praxis des BND am DE-CIX seit 2009, da nach dem Ende der Operation Eikonal im Jahr 2008 der BND neue Möglichkeiten zur Überwachung des Internets suchte. Landefeld führte aus, dass der BND sich nicht nur für außerdeutsche Leitungen interessiere, wie etwa in den arabischen Raum, sondern auch für innerdeutsche Leitungen, auf denen über 90 Prozent des Verkehrs grundrechtsgeschützt sei. Es ließe sich „absolut nicht trennscharf“ entscheiden, was im Netz „deutsch ist oder nicht“. Auch die 20-Prozent-Regel, nach der Nachrichtendienste ein Fünftel der Leitungskapazität ausleiten dürfen, würde nicht real praktiziert, so Landefeld. Die Provider legen ihre Leitungen so an, dass sie in der Regel nur zu 30 oder 40 Prozent ausgelastet seien. Mit der 20-Prozent-Regel lande man bei 50 bis 60 Prozent des durchgeleiteten Verkehrs, was nicht im Sinne des Gesetzes sei.[58]
Die Betreibergesellschaft des Internet-Knotens DE-CIX klagte vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen die Überwachungsmaßnahmen des BND, da sie die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen für unzulässig hielt.[61] In einem für die DE-CIX Management GmbH erstellten Gutachten kommt der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts und emeritierter Professor für öffentliches Recht, Hans-Jürgen Papier, zu dem Fazit, dass die Massenüberwachung des BND an Internet-Knoten illegal sei. Laut Papier könne der BND Gesetze weder rechtlich noch tatsächlich einhalten und „missachtet und überschreitet“ Grundsätze des Grundgesetzes.[62][63][64] Die DE-CIX Management GmbH reichte daraufhin Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein,[65] weil unter anderem die Novelle des BND-Gesetzes die Problematik noch weiter verschärft habe.[66] Die Klage stütze sich ferner auf das erwähnte Gutachten sowie die Ergebnisse des NSA-Untersuchungsausschusses und wendet sich gegen die Inanspruchnahme durch den BND im Rahmen der strategischen Fernmeldeüberwachung.
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hatte auf Antrag des BND eine Beschränkung des Fernmeldegeheimnisses auf der Grundlage von § 5Artikel 10-Gesetz (G 10) angeordnet. Der BND hat der DE-CIX Management GmbH diese Anordnung mit Schreiben vom 26. August 2016 in Auszügen übermittelt, ihr als verpflichtete Telekommunikationsanbieterin paketvermittelte Übertragungswege benannt und um weitere Veranlassung gebeten. Mit ihrer Klage, über die das erstinstanzlich zuständige Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden hat, macht die DE-CIX Management GmbH geltend, dass Daten aus einem rein inländischen Netzknotenpunkt erhoben würden und auch rein inländischer Telekommunikationsverkehr ausgewertet werde, obwohl § 5 G 10 nur zur Überwachung von internationalen, d. h. grenzüberschreitenden Telekommunikationsbeziehungen ermächtige. Zudem erhebe der BND den Datenverkehr eines bestimmten Ports vollständig ohne die gesetzlich vorgesehene quantitative Beschränkung auf 20 Prozent. Schließlich sei die gesetzliche Ermächtigung des § 5 G 10 verfassungswidrig; zudem verstoße die Schlechterstellung von Ausländern gegen unionsrechtliche Diskriminierungsverbote.
Am 30. Mai 2018 wurde der Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt; dieses hat in erster und letzter Instanz auf die Klage der DE-CIX Management GmbH entschieden, dass das BMI sie verpflichten kann, bei der Durchführung strategischer Fernmeldeüberwachungsmaßnahmen durch den BND mitzuwirken.[67][68][69][70][71] Die DE-CIX Management GmbH akzeptiert das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der BND-Spionage jedoch nicht. Es sieht die vorgebrachten Fragen nicht geklärt und den Rechtsschutz gefährdet. „Wir sind uns mit unserem Gang nach Karlsruhe sehr sicher“, erklärte Klaus Landefeld, Aufsichtsrat der Management-Gesellschaft, gegenüber heise online. Es gelte, die zahlreichen vom Bundesverwaltungsgericht ungeklärten Rechtsfragen dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Das Urteil wirft laut dem DE-CIX-Management damit insgesamt Fragen zum effektiven Rechtsschutz auf. So könnten Bürger ohne die erforderlichen Detailkenntnisse nicht darlegen, dass sie selbst von der BND-Überwachung in Frankfurt betroffen seien. Die verpflichteten Unternehmen wiederum dürften die Rechte der Bürger nicht geltend machen.[72]
Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. Mai 2020 sein Urteil in der Sache Strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND verkündet und dabei entschieden, dass die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst an die Grundrechte des Grundgesetzes (GG) gebunden ist und nach der derzeitigen Ausgestaltung der Ermächtigungsgrundlagen gegen das grundrechtliche Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) und die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) verstößt. Dies betrifft sowohl die Erhebung und Verarbeitung der Daten als auch die Übermittlung der hierdurch gewonnenen Daten an andere Stellen wie ebenfalls die Kooperation mit anderen ausländischen Nachrichtendiensten.[73]
Klaus Landefeld: DE-CIX: Warum in die Ferne schweifen, wenn das Ausland liegt so nah? auf YouTube – Der Vortrag stellt die in Deutschland zulässigen Überwachungsmaßnahmen des Internetverkehrs aus rechtlicher und operativer Sicht dar und versucht, die sich aus den Erkenntnissen des NSA-Untersuchungsausschusses ergebenden Fragen auf die gelebte Praxis anzuwenden – vom 30. Dezember 2016, 33c3.
↑DE-CIX – News. In: de-cix.net. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Januar 2014; abgerufen am 25. Januar 2014.Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.de-cix.net
↑DE-CIX. In: de-cix.net. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 11. Mai 2015; abgerufen am 30. April 2015.Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.de-cix.net