Borries (Adelsgeschlecht)

Wappen derer von Borries (1733)

Borries ist der Name eines westfälisch-niedersächsischen Adelsgeschlechts (Briefadel). Es entstammt dem Patriziat der Stadt Minden in Westfalen. Im 18. Jahrhundert wurden Mitglieder der Familie als Juristen mit höheren Staatsämtern in Preußen, Hannover und Hessen-Kassel betraut. Einige wurden auch Offiziere. Es erfolgten Adelsverleihungen, Heiraten in adelige Familien und Erwerb ländlichen Grundbesitzes.

Geschichte

Gerhard Borries war 1390 bis 1394 Bürger und Bürgermeister von Minden. Gerhard Borries (II.) lebte 1390 bis 1462 in Minden und war möglicherweise sein Sohn. Hermann Borries war 1425 Bürgermeister von Minden. Er gehörte zum Patriziat und war auch Vorsteher des Nicolai-Armenhauses und gilt für alle Borries, die das Familienbuch aufführt, als der gemeinsame Vorfahr. Seine Nachkommen gehörten ebenfalls zum Mindener Patriziat und wurden in den folgenden 20 Jahren in den Urkunden als Ratsherren, Bürgermeister, Stadtkämmerer, Brüchteherren, Scholarchen und Vorsteher des Nicolai-Armenhauses und des Heiligen-Geist-Hospitals genannt.

Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurde 1648 die Stadt Minden beim Westfälischen Friedenskongress in Münster und Osnabrück durch einen Bürgermeister Borries vertreten. Danach begann der enge Familienverband in Minden sich aufzulösen und viele Familienmitglieder verließen die Stadt.

Hannoversche Linie

1733 erfolgte die erste Verleihung eines Adelsdiplomes durch Kaiser Karl VI. an den kurfürstlich-hannoverschen Geheimen Justizrat und Kanzleidirektor Johann Friedrich in Stade. Sie wurde 1734 von dem Kurfürsten Georg II. von Hannover bestätigt und begründete die hannoversche Linie.

Die Nachkommen desselben sind teils im Herzogtum Bremen geblieben, besaßen dort die Güter Horneburg und Apensen und waren Mitglieder der Bremen-Verdenschen Ritterschaft. Aus diesem Zweig stammt der Staatsminister Wilhelm Friedrich Otto von Borries, der 1860 in den Grafenstand erhoben wurde.

Ein anderer Zweig kehrte in den Mindener Raum zurück und besaß im Fürstentum Minden die Güter Uhlenburg, Beck und Schorlemühle. Aus diesem erwarb 1774 der Geheimrat Franz Christian von Borries das Rittergut Hovedissen in der Grafschaft Lippe. Zwei Jahre später erwarb die Familie das Gut Steinlake in der Grafschaft Ravensberg. Später das Gut Eckendorf in der Grafschaft Lippe.

Borriesstein in Herford

Philipp von Borries (1778–1838) erbte das Gut Steinlake als Fideikommiß und wurde nach verschiedenen militärischen und politischen Ämtern 1832 Landrat des Kreises Herford. Diese Position hatten seine Nachkommen bis 1933 inne.

Westfälische Linie (erloschen)

1777 wurde das zweite Diplom vom Kaiser Joseph II. dem Geheimrat Franz Borries verliehen, der im Siebenjährigen Kriege sich durch große Kriegslieferungen verdient gemacht hatte. Mit dem erworbenen Vermögen begründete er den Besitz der westfälischen Familiengüter. Da er kinderlos verstarb, wirkte das Diplom nicht über seine Person hinaus.

Preußische Linie

Ein weiteres Adelsdiplom wurde 1816 von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen dem Kammersekretär Heinrich Johann Borries (1751–1819) in Minden und seinen drei Neffen, dem Kriegsrat Diedrich Borries, dem Großherzoglich Hessischen Major Philipp Borries und dem Steuerreferendar Ludwig Borries verliehen. Es begründet in den beiden Zweigen der jüngeren Linie den adligen Stand. Dieser genealogische Familienzweig bewirtschaftete mit seinen Nachfahren mehrere Güter, so Maria-Höh bei Quetzen als Familienlehen, Gut Dalldorf bei Lauenburg an der Elbe und zwischenzeitlich in den 1920er Jahren das kleine Gut Mittelhausen bei der Stadt Liebenwerda, in der Provinz Sachsen gelegen.[1]

Der bolivianische Zweig

Drei Brüder der Familie wanderten Ende des 19. Jahrhunderts nach Brasilien, Bolivien und Chile aus und gründeten dort jeweils neue Familienstämme. Während die Brasilianer und Chilenen eng in Kontakt blieben mit der deutschen Verwandtschaft, entwickelte sich der bolivianische Zweig weitgehend unabhängig. Er konnte seine Geschlossenheit über Generationen hinweg bewahren und besteht heute aus mehr Personen als die deutschen Borries. Sie leben überwiegend in den Großstädten Santa Cruz, Cochabamba und La Paz. Wie die Vorfahren aus Deutschland betätigen sich viele freiberuflich, als höhere Angestellte sowie insbesondere im Bereich der Rechtspflege. Der Präsident des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo de Justicia) ist seit 2014 Jorge Isaac von Borries Méndez. Dessen Tochter, die Staatsanwältin Mónica von Borries Orías, fiel im Jahr 2004 in Santa Cruz einem Attentat zum Opfer. Zehn Jahre später wurde ihr Gedenken in einem zeremoniellen Akt mit der Enthüllung einer Büste öffentlich geehrt. Sie wurde zur „Märtyrerin der Staatsanwaltschaft“ ernannt.[2]

Familiendevise

„Der Borries Trachten und Dräuen,
der deutschen Sache Gedeihen“

Wappen

  • Das Wappen von 1733 zeigt in Rot drei Brackenköpfe mit goldenen Halsbändern mit Ring. Auf dem Helm mit rot-silbernen Decken ein Zederbaum mit goldenem Stamm zwischen zwei voneinander abgewendeten silbernen Brackenköpfen.
  • Das Wappen von 1777 entspricht dem von 1733, zeigt auf dem Helm an Stelle der Zeder einen natürlichen Palmbaum.
  • Das Wappen von 1860 zeigt den gleichen Schild. Auf dem Helm mit rot-silbernen Decken ein mit drei Pfauenfedern besteckter roter Köcher, beseitet von den zwei Brackenköpfen. Schildhalter: Zwei einwärts gekehrte, rot bezungte silberne Bracken mit goldenen Halsbändern. Wahlspruch: „Treu und vest“.

Das Familienwappen hielt Einzug in das Wappen der ehemaligen Gemeinde Häver.

Bekannte Familienmitglieder

Borriesstraße in Herford

Literatur

Commons: Familie Borries – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Oskar Köhler, Gustav Wesche, H. Krahmer: Landwirtschaftliches Güter-Adreßbuch der Provinz Sachsen. 1922. Verzeichnis sämtlicher Rittergüter und Güter von ungefähr 20 ha herab mit Angabe der Gutseigenschaft, des Grundsteuerertrages, der Gesamtfläche und des Flächeninhalts der einzelnen Kulturen, Hrsg. Mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer zu Halle a. S., in: Niekammer’s Landwirtschaftliches Güter-Adreßbücher, Band V, (Paul Niekammer), 3. Auflage, Reichenbach’sche Verlagsbuchhandlung, Leipzig 1922, S. 140–141.
  2. Tribunal Supremo de Justicia, 3. April 2014.
  3. Königl.-Grossbrittannischer und Churfürstl.-Braunschweig-Lüneburgscher Staatskalender 1784. Johann Georg Berenberg, Lauenburg 1783/84, S. 62.
  4. Vgl. Widmung als Onkel, in: Basilius von Ramdohrs Studien zur Kenntniss der schönen Natur, der schönen Künste, der Sitten und der Staatsverfassung auf einer Reise nach Dänemark. Verlag Helwingsche Hofbuchhandlung, Band 1, Hannover 1792.
  5. Familienverband von Borries, Stand 4. Dezember 2024.
  6. Fürstlich Lippisches Regierungs= und Anzeigeblatt, No. 28., Detmold 12. Juli 1851, S. 435. Der Gutsbesitzer Wilhelm von Borries auf Eckendorf und dessen Ehegattin, Emma geb. Pühl, haben durch einen allhier bestätigten Vertrag bei der Eingehung der Ehe die Gütergemeinschaft ausgeschlossen. Detmold, den 3ten Juli 1851.
  7. Walter von Leers/Verein der ehemaligen Zöglinge der Ritterakademie zu Brandenburg a. H. (Hrsg.): Die Zöglinge der Ritterakademie zu Brandenburg a. H. 1705–1913. Alumnatsverzeichnis: Zögling von Borries, Hermann-No.: 1044, Druck P. Riemann, Selbstverlag, Brandenburg a. H., Belzig, Ludwigslust 1913, S. 216.
  8. Borries, Arthur von. In: Deutsche Biographie (Index-Eintrag).

Koordinaten: 52° 17′ 17,5″ N, 8° 55′ 0,2″ O