Das Bezirksamt Schwetzingen, zunächst Amt Schwetzingen, war eine von 1803 bis 1924 bestehende Verwaltungseinheit in Norden des Landes Baden mit Sitz in Schwetzingen. Nach mehreren Verwaltungsreformen liegt sein Gebiet zum weit überwiegenden Teil im baden-württembergischenRhein-Neckar-Kreis.
Abgesehen vom Flächentausch ganz im Westen, ausgelöst durch die Rheinbegradigung unter Tulla, blieben die Außengrenzen des Bezirks Zeit seines Bestehens weitgehend unverändert, lediglich Neckarau (im Januar 1899 nach Mannheim eingemeindet) und Seckenheim (im Mai 1900 an das Bezirksamt Mannheim) mussten abgetreten werden. 1924 wurde das Bezirksamt Schwetzingen aufgelöst und an das Bezirksamt Mannheim angegliedert. Dieses wurde zum 1. Oktober 1936 um das Bezirksamt Weinheim vergrößert. Unter Abtrennung Mannheims als Stadtkreis entstand am 24. Juni 1939 daraus der Landkreis Mannheim.
Im Bezirk lag eine Reihe kleiner, unbewohnter Gemarkungen, die als gemeindefreies Gebiet keiner der Ortschaften zugerechnet wurden. Sie wurden 1896 aufgelöst: Thalfeld fiel an Hockenheim, Karl-Ludwig-See und sechs der sieben Hardtgemarkungen (Blessenhardt, Brühler Hardt, Grieshardt, Seeäcker, Zehnmorgen, Zentmaiers Hardt) an Ketsch, die Kurze Hardt an Schwetzingen.[2] Die ebenfalls gemeindefreien Gebiete Biblis und Rheinwald sowie die bewohnte Schwetzinger Hardt wurden erst nach Auflösung des Bezirksamts aufgeteilt.
Einwohner
In der Amtsbeschreibung aus dem Jahre 1804, in der das gute Verkehrswegenetz, die florierende Landwirtschaft sowie der Anbau der im Handel besonders ertragreichen Krapp, Tabak, Raps und Magsamen hervorgehoben werden, wurden für die elf Dörfer und drei besonders genannten Höfe für 1802 von den folgenden Einwohnerzahlen berichtet:
Beschreibung der Orte des Amts Schwetzingen in: Peter Wund: Geographisch-statistisch-topographische Beschreibung von dem Kurfürstenthume Baden, Band 2: Die badische Pfalzgrafschaft, Karlsruhe 1804, S. 89–94. Digitalisiere Version der Bayerischen Staatsbibliothek.
Blatt VII.4: Verwaltungsgliederung in Baden, Württemberg und Hohenzollern 1815–1857
Blatt VII.5: Verwaltungsgliederung in Baden, Württemberg und Hohenzollern 1858–1936
Gemeinsames Erläuterungsblatt, verfasst von Ulrike Redecker (Baden) und Wilfried Schöntag (Württemberg)
Staatl. Archivverwaltung Baden-Württemberg in Verbindung mit d. Städten u.d. Landkreisen Heidelberg u. Mannheim (Hrsg.): Die Stadt- und die Landkreise Heidelberg und Mannheim: Amtliche Kreisbeschreibung, Bd. 1: Allgemeiner Teil,. Karlsruhe 1966, S. 246.
Wolfram Angerbauer (Red.): Die Amtsvorsteher der Oberämter, Bezirksämter und Landratsämter in Baden-Württemberg 1810 bis 1972. Herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft der Kreisarchive beim Landkreistag Baden-Württemberg. Theiss, Stuttgart 1996, ISBN 3-8062-1213-9, S.111–113.
↑Wolfram Angerbauer: Die Amtsvorsteher der Oberämter, Bezirksämter und Landratsämter in Baden-Württemberg : 1810 bis 1972. Herausgegeben 1996 von der Arbeitsgemeinschaft der Kreisarchive beim Landkreistag Baden-Württemberg.