Im Rahmen der Reichsjustizgesetzen wurden reichsweit einheitlich Oberlandes-, Landes- und Amtsgerichte gebildet.
Das königlich preußische Amtsgericht Heiligenstadt wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 14 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Nordhausen im Bezirk des Oberlandesgericht Naumburg gebildet. Der Sitz des Gerichts war die Stadt Heiligenstadt.
Am Gericht bestanden 1880 fünf Richterstellen. Das Amtsgericht war damit das größte Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Bei dem Amtsgericht Heiligenstadt wurde eine Strafkammer gebildet, die für die Amtsgerichtsbezirke Heiligenstadt, Dingelstedt und Worbis zuständig war. Gerichtstage wurden in Ershausen gehalten.[3]
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in der SBZLänder gebildet. Infolge der Eingliederung des ehemaligen preußischen Regierungsbezirkes Erfurt nach Thüringen war eine Neuordnung der Thüringer Gerichtsbezirkseinteilung notwendig geworden, welche dann auch mittels der Ausführungsverordnung über die Sitze und Bezirke der Amtsgerichte im Lande Thüringen vom 16. September 1949 (Reg.Bl. I S. 55) geschah.[4] Damit kam das Amtsgericht Heiligenstadt zum Landgericht Mühlhausen.