Albrecht Friedrich war ein Sohn des ersten Herzogs in Preußen, Albrecht von Brandenburg-Ansbach, und seiner zweiten Frau Anna Maria von Braunschweig (1532–1568), einer Tochter Herzogs Erich I. von Braunschweig-Wolfenbüttel. Er war das zweite Kind aus dieser Verbindung und wurde auf der Burg Neuhausen im Samland geboren. Seine ältere Schwester war die Markgräfin Elisabeth (* 20. Mai 1551; † 19. Februar 1596). Zudem hatte er eine Halbschwester Anna Sophie aus der ersten Ehe seines Vaters mit Dorothea von Dänemark, die fünf weitere Kinder geboren hatte, die allerdings bereits vor seiner Geburt verstorben waren.[1]
Albrecht Friedrich erhielt, als einzig verbliebener männlicher Nachfahre des Herzogs, ab dem 7. Lebensjahr eine sorgfältige Erziehung und eine gründliche geistige Ausbildung. Er entwickelte sich gut, sowohl, was den Charakter, als auch, was die Fortschritte im Unterricht betraf. Am 20. März 1568 verlor er jedoch beide Eltern, die an der Pest starben, und wurde Nachfolger seines Vaters als Herzog in Preußen. Da er zu diesem Zeitpunkt erst 14 Jahre alt war, sollten, so sah es das väterliche Testament vor, die vier Regiments- oder Oberräte bis zu seinem 18. Lebensjahr die Vormundschaft führen. Im Bund mit der Geistlichkeit, allen voran Heshusius, Bischof von Samland, tyrannisierten diese den jungen, verwaisten, jeder Stütze beraubten Fürsten so sehr, dass er bald nach seinem 1571 erfolgten Regierungsantritt in Depressionen verfiel. Er hatte weder treue Freunde noch Berater oder Verwandte um sich, denen er vertrauen konnte, und zudem hielt sich das Gerücht, dass seine Mutter am Tag des Todes seines Vaters einem Giftanschlag zum Opfer gefallen und auch er selbst Ziel dieses Anschlags gewesen sei. Die führte schon bald zu einer fortschreitenden geistigen Verwirrtheit des Herzogs, der sich mehr und mehr in sich selbst zurückzog. Schon bald nachdem er erfolgreich bei Wilhelm dem Reichen und Maria von Habsburg um die Hand ihrer Tochter angehalten hatte, verschlechterte sich sein Gemütszustand. Wiederholt äußerte er den Verdacht, dass man ihm nach dem Leben trachte, eine Vorstellung, die ihn von da an nicht mehr losließ. Teilweise verweigerte er Speise und Trank, weil er fürchtete, sie enthielten Gift. Die Geistlichen, denen er nicht traute, sollen auswärtigen Ärzten, die ihm empfohlen worden waren, den Zutritt verweigert haben. Aufgrund seiner Krankheitsschübe wurde er für regierungsunfähig erklärt. Am 22. September 1577 wurde MarkgrafGeorg Friedrich von Brandenburg-Kulmbach und Brandenburg-Ansbach vom polnischen König Stephan Báthory, dem damaligen Lehnsherrn über Preußen, zum Administrator des Herzogtums bestellt und 1578 mit dem Herzogtum belehnt.[2]
Albrecht Friedrich starb in völliger geistiger Verwirrtheit 1618 in Fischhausen, ohne einen männlichen Erben zu hinterlassen. Damit fiel sein Herzogtum an die brandenburgische Linie der Hohenzollern.
Julius Grossmann, Ernst Berner, Georg Schuster, Karl Theodor Zingeler: Albrecht Friedrich Herzog in Preussen. In: Genealogie des Gesamthauses Hohenzollern. Moeser, Berlin 1905, c. Die Herzoge in Preussen, im Manns stamme erloschen 1618, S.116–117 (Textarchiv – Internet Archive).
Walther R. Brunk: Weitreichende Entscheidung – Die Königsberger Hochzeit am 30. Oktober 1594. In: Preussen Zeitungs Archiv (Hrsg.): Das Ostpreußenblatt. Jahrgang 36, Folge 43. Hamburg 26. Oktober 1985, S.10 (Textarchiv – Internet Archive).
Harry Scholz: Die Geisteskrankheit des Herzogs Albrecht Friedrich von Preußen. In: Sudhoffs Archiv für Geschichte der Medizin und der Naturwissenschaften, Band 46, Heft 3, Franz Steiner Verlag, September 1962, S. 211–228 (jstor).