Die administrativen Strukturen lassen sich ursprünglich auf die übergeordnete zentrale Verwaltung der Landesherren sowie auf die traditionellen lokalen Gemeinschaften zurückführen.[2] Die frühneuzeitliche Verwaltung des Herzogtums Schleswig gliederte sich in vier Stufen:
Die Zentralverwaltung des dänischen Königs beaufsichtigte alle Territorien der Krone. Die königlichen Machtbefugnisse gegen angestammte Privilegien durchzusetzen, war ein langfristiger Prozess und musste auch Rückschritte hinnehmen.
Die Befugnisse der Provinzialverwaltung erstreckten sich entweder auf das gesamte Herzogtum Schleswig oder auf beide Herzogtümer Schleswig und Holstein (und ab 1815 Lauenburg) oder nur auf Teile von Schleswig, sofern es in mehrere gleichberechtigte Fürstentümer aufgeteilt war.
Die Regionalverwaltung war im Herzogtum Schleswig in Ämter[3] eingeteilt, doch diese Gliederung war keineswegs flächendeckend: Adel und Geistlichkeit konnten ihre Besitztümer abseits der landesherrlichen Regionalverwaltung leiten. Ausgenommen blieben auch oktroyierte Köge und die sogenannten Landschaften. Auch Orte mit Stadtrecht standen außerhalb der Ämtergliederung. Ämter und Landschaften waren zusätzlich in Harden gegliedert; geistliche Gebiete bestanden aus Vogteien mit einem variierenden Maß an Selbständigkeit. Kirchspiele übernahmen viele Aufgaben, ihre Grenzen deckten sich jedoch häufig nicht mit den übergeordneten Einheiten.
Die gewachsenen Dorfstrukturen bildeten als vierte lokale Ebene die Grundlage des gesamten Systems. Dabei blieben die Grenzen der lokalen Einheiten weitgehend unverändert. Im Extremfall fiel ein Dorf so in sieben unterschiedliche Jurisdiktionen, die die örtliche Zuständigkeit besaßen.[4]
Ämter
Die Konzeption des Amtes als ein landesherrlicher Verwaltungsbezirk hat sich im Alten Deutschen Reich entwickelt. Zunächst wurden die Ämter in Holstein und dann im 15. und 16. Jahrhundert in Schleswig eingerichtet.[5] Im Königreich Dänemark kam es erst nach 1661/62 zur Einführung der Ämterstruktur (siehe auch Verwaltungsgliederung Dänemarks).[6] Vom 16. bis ins 19. Jahrhundert bildeten die Ämter die wichtigsten Größen der regionalen Verwaltung.
Ihre Vorläufer waren die Lehen, die um landesherrliche Burgen herum entstanden. In früherer Zeit existierten Syssel. Sie entwickelten sich jedoch nie zu festen administrativen und rechtlichen Einheiten und können nicht als Vorstufe der Lehen angesehen werden. Die Syssel entstanden vermutlich im 9. bis 10. Jahrhundert. Sie verschwanden schon im Mittelalter wieder.[7] Die Ursachen dafür sind nicht abschließend zu klären – die Lehen könnten die Syssel im 14. Jahrhundert verdrängt haben, weil deren militärische Funktion für den Landesherrn von großem Interesse war. Der Übergang zwischen Lehns- und Amtsstruktur erfolgte in Schleswig fließend. Bis 1850 machten die Ämter schließlich rund zwei Drittel des Herzogtums aus. Aber Kritiker wie Otto von Blome forderten bereits ihre Abschaffung und eine regionale Verwaltungsreform nach dem Vorbild der Landschaften.[8]
Harden
Harden (dänisch herred) waren untere Verwaltungseinheiten und Gerichtsbezirke. Sie entstanden nach Ende der Wikingerzeit und umrissen ursprünglich nur ein Siedlungsgebiet.[9] Nach dem Waldemar-Erdbuch von 1231 war Nordfriesland in dreizehn Hundertschaften aufgeteilt, die den Namen Harde trugen. Jede Harde wurde mit 100 Bonden (Freie Bauern) gerechnet.[10]
Mehrere Harden waren einem Amt unterstellt. Sie verloren ihre Gerichtsbarkeit im Zuge der Entflechtung von Justiz und Verwaltung erst nach Bildung der preußischenProvinz Schleswig-Holstein im Jahr 1867. An ihre Stelle traten als „Polizeidistrikte“ die Hardesvogteibezirke, neben denen auch die (meist adeligen) Gutsbezirke nach wie vor die Polizeiverwaltung ausübten. Mit Einführung der neuen Kreisordnung von 1888 wurde auch die Polizeiverwaltung vom Grundeigentum getrennt und somit die Polizeiverwaltung ganz als allein staatliche Aufgabe erkannt. An die Stelle der ziemlich umfangreichen Hardesvogteibezirke traten nun deutlich kleinere Amtsbezirke, die durchschnittlich nur noch etwa 5 Landgemeinden umfassten. Die Bezeichnung Harde lebt bis heute in den nordfriesischen Landschaftbezeichnungen wie Wiedingharde, Karrharde und Goesharde fort.
Güterdistrikte
Im Jahr 1853 fand eine Verwaltungsreform statt, die die noch verbliebenen Güterdistrikte abschaffte. Nach der Gründung der preußischen Provinz Schleswig-Holstein im Jahr 1867 endete diese Verwaltungsstruktur.
Auflistung
Liste der deutschen und – kursiv – dänischen Namen entsprechend der Karte zum Stand 1836:
Gerret Liebing Schlaber: Hertugdømmet Slesvigs forvaltning. Administrative strukturer og retspleje mellem Ejderen og Kongeåen ca. 1460-1864, hrsg. von der Studienabteilung der Dänischen Zentralbibliothek für Südschleswig, Flensburg 2007. ISBN 978-87-89178-65-3
Otto von Blohme: Ueber Gemeindewesen. Mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig und Holstein. Perthes & Besser, Hamburg 1832
Einzelnachweise
↑ Lemmata Amt u. Harde. In: Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt, Ortwin Pelc (Hrsg.): Schleswig-Holstein Lexikon. 2. Aufl., Wachholtz, Neumünster, 2006.
↑Gerret Liebing Schlaber: Hertugdømmet Slesvigs forvaltning. Administrative strukturer og retspleje mellem Ejderen og Kongeåen ca. 1460-1864, Flensburg 2007, S. 18 f.
↑Liebing Schlaber, Hertugdømmet Slesvigs forvaltning, S. 143–179
↑Liebing Schlaber, Hertugdømmet Slesvigs forvaltning, S. 19
↑Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt, Ortwin Pelc (Hrsg.): Das neue Schleswig-Holstein Lexikon. Wachholtz, Neumünster 2006, Lemma Amt.
↑Liebing Schlaber, Hertugdømmet Slesvigs forvaltning, S. 147
↑Liebing Schlaber, Hertugdømmet Slesvigs forvaltning, S. 143
↑ Otto von Blohme: Ueber Gemeindewesen. Mit besonderer Rücksicht auf die Herzogthümer Schleswig und Holstein. Perthes & Besser, Hamburg 1832
↑Lorenzen-Schmidt/Pelc, Schleswig-Holstein Lexikon
↑Helmut Hess: Chronik von Uelvesbüll. Gemeinde Uelvesbüll, 1985, S. 13f.