Zusatzweiterbildung SozialmedizinDie Zusatzweiterbildung Sozialmedizin ist eine in der Musterweiterbildungsordnung der deutschen Bundesärztekammer von 2018 (MWBO) aufgeführte Zusatz-Weiterbildung für Fachärzte im Fach Sozialmedizin. DefinitionDie Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Bewertung von Art und Umfang gesundheitlicher Störungen und deren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und die Teilhabe an Lebensbereichen unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Krankheit, Gesundheit, Individuum und Gesellschaft sowie deren Einordnung in die Rahmenbedingungen der sozialen Sicherungssysteme und die diesbezügliche Beratung der Sozialleistungsträger.[1] MindestanforderungUm die Bezeichnung Sozialmedizin führen zu dürfen, müssen Ärztinnen und Ärzte
Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung. Inhalte der WeiterbildungZur Weiterbildungsprüfung muss man dargelegen können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten der in der Weiterbildungsordnung beschriebenen Bereiche erlangt hat. Dazu gehören unter anderem die Themen Gemeinsame Inhalte für die Zusatz-Weiterbildungen Sozialmedizin und Rehabilitationswesen
Spezifische Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin
Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können. Siehe auchEinzelnachweise
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