Die Zollverwaltung der DDR war ein staatliches Organ der DDR, welches für die staatliche Kontrolle sämtlicher Waren-, Devisen- und Geldverkehre nach dem Zollgesetz, dem Devisengesetz und der Geldverkehrsordnung zuständig war. Ihr Vorläufer war das am 28. August 1952 errichtete „Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (AZKW)“. Die Zollverwaltung wurde 1962 nach dem Mauerbau geschaffen und unterstand bis 3. Oktober 1990 dem Ministerium für Außenhandel.
Am 21. April 1950 wurde mit dem Gesetz zum Schutz des innerdeutschen Handels die Kontrolle des gesamten die innerdeutsche Grenze überschreitenden Waren- und Zahlungsmittelsverkehrs vom Amt für Kontrolle des Warenverkehrs (AKW) übernommen. Am 28. März 1962 wurde das Gesetz über das Zollwesen der Deutschen Demokratischen Republik (Zollgesetz) erlassen.
Bei dem Emblem der DDR-Zollverwaltung – zwei sich um einen Stab windende Schlangen – handelt es sich um eine Darstellung des Hermesstabes (Caduceus).
Literatur
Jörn-Michael Goll: Kontrollierte Kontrolleure. Die Bedeutung der Zollverwaltung für die „politisch-operative“ Arbeit des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (= Schriften des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung. Bd. 44). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2011, ISBN 978-3-525-36920-3.
Handbuch für den Zolldienst (DDR) – Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs; Verlag Die Wirtschaft Berlin (1960); Genehmigungsnummer 195/133/60