Das Naturschutzgebiet mit dem Kennzeichen NSG WE 303 ist rund 311 Hektar groß. Es ist größtenteils Bestandteil des FFH-Gebietes „Hahnenmoor, Hahlener Moor, Suddenmoor“.[1] Im Nordwesten grenzt es an das Naturschutzgebiet „Hahlener Moor“, im Südwesten an das Naturschutzgebiet „Anten“, mit dem es vor der Ausweisung als eigenständiges Naturschutzgebiet das Naturschutzgebiet „Suddenmoor/Anten“ bildete. Im Süden grenzt das Naturschutzgebiet größtenteils an das Landschaftsschutzgebiet „Naturpark Nördlicher Teutoburger Wald – Wiehengebirge“. Das Gebiet steht seit dem 1. Juli 2018 unter Naturschutz. Zuständige untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Osnabrück.
Das Gebiet entwässert über diverse Gräben zum Renslager Kanal, der etwas nördlich des Naturschutzgebietes in den Hahnenmoorkanal mündet.
Das Naturschutzgebiet grenzt überwiegend an landwirtschaftliche Nutzflächen. Im Nordwesten grenzt es an Moorwälder des Naturschutzgebietes „Hahlener Moor“, im Westen punktuell an Ausläufer des Börsteler Waldes.