Das Naturschutzgebiet erstreckt sich in einer Höhe von 225 m ü. NN über ein Gebiet von 9,0 ha entlang der Sinn zwischen den Ortslagen Altengronau und Zeitlofs, eingeschlossen von den Landesstraßen L2304 und L 2289. In der Nähe mündet die Schmale Sinn in die Sinn; das Naturschutzgebiet grenzt jedoch nicht unmittelbar an die beiden Flussläufe von Schmaler Sinn und Breiter Sinn, sondern wird durch eine Exklave des Naturschutzgebietes Sinnwiesen von Altengronau von diesen getrennt.
Kurzcharakteristik und Schutzzweck
Die Struth von Altengronau wurde in den 1980er Jahren als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Zurückzuführen ist dieser Umstand unter anderem auf das Vorkommen seltener Spezies wie der Schachbrettblume (Fritillaria meleagris) und des europäischen Bibers (Castor fiber). Zweck des Naturschutzgebietes ist es, „das sich in Entwicklung befindliche Niedermoor nebst angrenzenden vernäßten und strauchbestandenen Flächen als Lebens- und Zufluchtsstätte zahlreicher bestandsgefährdeter Pflanzen- und Tierarten zu schützen und zu fördern.“
Flora und Fauna
Die Struth von Altengronau beherbergt eine Vielzahl an für Feuchtwiesen typischen Tieren und Pflanzen. Für Naturbeobachtungen ist das Naturschutzgebiet bestens geeignet. Zu den hier anzutreffenden Arten, die die Rote Liste gefährdeter Arten aufführt, zählen z. B.:[2][3]
Amt für Umwelt, Naturschutz und ländlichen Raum des Main-Kinzig-Kreises: Umweltbericht, Gelnhausen 2009
Hessisches Dienstleistungszentrum für Landwirtschaft, Gartenbau und Naturschutz: Biberlebensraum Hessischer Spessart, Wiesbaden 2004
Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Umweltatlas Hessen, Wiesbaden 2009
Lothar Nitsche/Sieglinde Nitsche: Naturschutzgebiete in Hessen. Schützen – Erleben – Pflegen. Band 1 – Main-Kinzig-Kreis und Stadt Hanau. Herausgegeben vom Naturschutzring Nordhessen e. V. und der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e. V., Arbeitskreis Main-Kinzig. Cognitio, Niedenstein 2002, ISBN 3-932583-05-1, S. 152.
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Struth von Altengronau“ vom 10. Dezember 1981. In: Höhere Naturschutzbehörde (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1982 Nr.2, S.46, Punkt 27 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,0MB]).