Das 1001 Hektar (ha) große, aus zwei nicht zusammenhängenden Teilgebieten bestehende Schutzgebiet Seenplatte und Hügelland südlich der Argen und Nonnenbachtal gehört naturräumlich zum Bodenseebecken.
Teilgebiet 1 – Seenplatte und Hügelland südlich der Argen
Zentrale Punkte des Teilgebiets sind die gegen Ende der letzten Eiszeit vor etwa 15.000 Jahren als Schmelzwasserseen entstandenen Deger- (30 ha), Muttel- (8,2 ha), Schlein- (14,1 ha), und Wielandssee (2,5 ha) sowie der deutlich kleinere Kammerweiher.
Degersee
Muttelsee
Schleinsee
Wielandssee
Teilgebiet 2 – Nonnenbachtal
Von der Ortsmitte Kressbronns verläuft die nördliche Grenze entlang des Nonnenbachtals durch die Weiler Mittel-, Obermühle, Arensweiler und Krummensteg bis zur bayerischen Landesgrenze. Diese bildet bis Selmnau die östliche Schutzgebietsgrenze. Von dort wird das Teilgebiet südlich des Nonnenbachs entlang des Kressbronner Ottenbergs bis zur Nonnenbachschule begrenzt.
Der Nonnenbach ist ein Zufluss des Bodensees, sein Name leitet sich ab vom altdeutschen Wort Ungenbach = Unkenbach.
Schutzzweck
Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung der Schönheit und Eigenart der Kuppenlandschaft mit den eingelagerten Seen, Bachtälern und den bewaldeten Hügeln in ihrer landschaftlichen Vielfalt und den noch in großer Zahl vorhandenen naturnahen Biotopen (Feuchtgebiete und Halbtrockenrasen). Dieses Gebiet mit seiner abwechselnden landwirtschaftlichen Nutzung durch Wiesen-, Weiden-, Acker- und Obstbauflächen soll in seinem Erholungswert erhalten und gesichert werden.[1]