Bis 1817 blieb es Sitz der Hofmark. Nach deren Auflösung wurde Karl von Pellet die Errichtung eines Patrimonialgerichts II. Klasse gestattet, dass nach dem Tod Karl von Pellets 1835 aufgelöst wurde. Heute ist das unter Denkmalschutz stehende Schloss in privatem Besitz und kann nicht besichtigt werden.
Karl Bosl (Hrsg.): Handbuch der Historischen Stätten Deutschlands. Band 7 = Bayern, 3. Auflage, Alfred Kröner, Stuttgart 1981, ISBN 3-520-27703-4, S. 4–5.