Hierbei handelte es sich um einen Pluralwahlkreis. Dies bedeutet, dass zwar mehrere Sitze zu verteilen waren, jedoch das Majorzwahlrecht zur Anwendung gelangte. Im Sinne der romanischen Mehrheitswahl benötigte ein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen, um gewählt zu werden. Zur Verteilung aller Sitze waren unter Umständen mehrere Wahlgänge notwendig. Jeder Wähler hatte so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben waren.
Tessin-Nord ist eine inoffizielle geographische Bezeichnung. Im amtlichen Gebrauch üblich war eine über die gesamte Schweiz angewendete fortlaufende Nummerierung, geordnet nach der Reihenfolge der Kantone in der schweizerischen Bundesverfassung. Aufgrund der wechselnden Anzahl im Laufe der Jahre erhielten manche Wahlkreise mehrmals eine neue Nummer. Tessin-Nord trug ab 1851 (erstmalige Anwendung eines einheitlichen Bundesgesetzes) die Nummer 40, ab 1863 die Nummer 38, ab 1872 die Nummer 39, ab 1881 die Nummer 40, ab 1890 die Nummer 43 und ab 1902 die Nummer 41.
Tessin-Nord hatte eine wechselnde Anzahl Sitze zur Verfügung:
1851 bis 1878: 3 Sitze
1881 bis 1887: 5 Sitze
1890 bis 1899: 4 Sitze
1902 bis 1908: 3 Sitze
ab 1911: 4 Sitze
Ausdehnung
Das Gebiet des Wahlkreises wurde am 21. Dezember 1850 mit dem «Bundesgesetz betreffend die Wahl der Mitglieder des Nationalrathes» erstmals verbindlich festgelegt, nachdem 1848 der ganze Kanton noch einen einzigen Wahlkreis gebildet hatte.[1] Er umfasste:
Gemäss dem «Bundesgesetz betreffend die Wahlen in den Nationalrath» vom 3. Mai 1881 erfolgte eine markante Vergrösserung, als grössere Gebiete vom Wahlkreis Tessin-Süd abgetrennt und Tessin-Nord angefügt wurden.[2] Der Wahlkreis umfasste neu:
Mit dem «Bundesgesetz betreffend die Nationalratswahlkreise» vom 4. Juni 1902 wurden die Gebiete im Bezirk Lugano an den Wahlkreis Tessin-Süd abgetreten, ebenso zwei Gemeinden des Bezirks Bellinzona auf der Südseite des Monte Ceneri.[3] Nun umfasste der Wahlkreis:
den Bezirk Bellinzona (ohne die Gemeinden Isone und Medeglia)
den Bezirk Blenio
den Bezirk Leventina
den Bezirk Locarno
den Bezirk Riviera
den Bezirk Vallemaggia
Zu einer letzten Gebietsveränderung kam es mit dem «Bundesgesetz betreffend die Nationalrathswahlkreise» vom 23. Juni 1911, indem die beiden zum Bezirk Bellinzona gehörenden Gemeinden zurück vom Wahlkreis Tessin-Süd gelangten.[4] Tessin-Nord umfasste zuletzt:
den Bezirk Bellinzona
den Bezirk Blenio
den Bezirk Leventina
den Bezirk Locarno
den Bezirk Riviera
den Bezirk Vallemaggia
1919 wurden die zwei Tessiner Wahlkreise zum heute noch bestehenden Nationalratswahlkreis Tessin zusammengelegt, in welchem das Proporzwahlrecht gilt.