Der Ort liegt am Rand des Vogelsberges, 2 km östlich des Hauptortes. Am nördlichen Ortsrand verläuft die Kreisstraße 103.
Geschichte
Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Michelbach erfolgte zwischen 750 und 802 unter dem Namen Michelembach im Codex Eberhardi.[1] Der Ort fiel zunächst wüst, wurde aber ab 1495 neu besiedelt. „1495 gab Landgraf Wilhelm III. von Hessen vier Männern die Wüstung Michelbach bei Schotten mit Äckern, Wiesen, Gehölzen, Feldern, Wasser, Weide, und allem Zubehör in der Feldmark Michelbach“[3]
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Michelbach:
„Michelbach (L. Bez. Schotten) evangel. Filialdorf; liegt im Vogelsberg 1⁄2 St. von Schotten, auf der Höhe auf welcher sich der Bilstein befindet, hat 80 Häuser und 374 Einwohner, die alle evangelisch sind. Unter den Einwohnern sind 47 Bauern und von Handwerkern finden sich namentlich 17 Leineweber, und 5 Schmiede. Als eine Sonderbarkeit muß erwähnt werden, daß die Aecker mit hohen Wällen von zusammengehäuften Steinen umfaßt sind, und dadurch ein vestungsartiges Ansehen gewinnen. Uebrigens wird alles Land mit großer Sorgfalt benutzt.“[5]
ab 1971: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Büdingen, Stadt Schotten[Anm. 7]
ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Vogelsbergkreis, Stadt Schotten
ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Vogelsbergkreis, Stadt Schotten
Gerichte seit 1803
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Michelbach das Amt Schotten zuständig.
Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die zweite Instanz für die Patrimonialgerichte waren die standesherrlichen Justizkanzleien. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. Michelbach viel in den Gerichtsbezirk des „Landgerichts Schotten“.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Schotten“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[19]
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Michelbach 366 Einwohner. Darunter waren 3 (0,8 %) Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 63 Einwohner unter 18 Jahren, 150 zwischen 18 und 49, 78 zwischen 50 und 64 und 75 Einwohner waren älter.[22]
Die Einwohner lebten in 153 Haushalten. Davon waren 42 Singlehaushalte, 39 Paare ohne Kinder und 38 Paare mit Kindern, sowie 18 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 36 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 96 Haushaltungen lebten keine Senioren.[22]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; Einwohnerzahlen nach 2000:[26][27][28]; Zensus 2011[22]
↑Georg Wilhelm Justin Wagner: Die Wüstungen im Großherzogtum Hessen. Mit einem ergänzenden Anhang von F. Knöpp (Vol. 1–3). Darmstadt 1854–1865, S. 227, S. 233.
↑Eingliederung der Gemeinden Breungeshain, Busenborn, Eichelsachsen, Eschenrod, Götzen, Michelbach, Rainrod und Rudingshain in die Stadt Schotten, Landkreis Büdingen vom 24. November 1970. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1970 Nr.49, S.2290, Punkt 2282 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,3MB]).
↑Hauptsatzung. (PDF; 1,67 MB) § 5. In: Webauftritt. Stadt Schotten, abgerufen im Mai 2024.
↑Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.12ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.12f., § 25 Punkt A. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.9 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.345, 422 (online bei Google Books).
↑
Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S.262ff. (online bei Google Books).
↑
Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr.8, S.121ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2MB]).
↑Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8MB]).
↑Wohnplätze 1867. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC162730484, S.122 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑Wohnplätze 1875. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band12. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC162730484, S.18 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).